< Hesekiel 44 >

1 Hierauf führte er mich zurück in der Richtung nach dem äußeren gegen Osten gerichteten Tor des Heiligtums, das aber verschlossen war.
Und er führte mich wiederum zu dem äußern Tor des Heiligtums gegen Morgen; es war aber verschlossen.
2 Da sagte der HERR zu mir: »Dieses Tor soll verschlossen bleiben, es darf nicht geöffnet werden, und niemand darf durch dasselbe eingehen; weil der HERR, der Gott Israels, hier eingezogen ist: darum soll es verschlossen bleiben!
Und der HERR sprach zu mir: Dies Tor soll zugeschlossen bleiben und nicht aufgetan werden, und soll niemand dadurchgehen; denn der HERR, der Gott Israels, ist dadurch eingegangen, darum soll es zugeschlossen bleiben.
3 Nur der Fürst darf sich, eben weil er Fürst ist, darin niedersetzen, um das Opfermahl vor dem HERRN zu halten; auf dem Wege durch die Vorhalle des Tores soll er eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen!«
Doch den Fürsten ausgenommen; denn der Fürst soll daruntersitzen, das Brot zu essen vor dem HERRN. Durch die Halle des Tors soll er hineingehen und durch dieselbe wieder herausgehen.
4 Darauf führte er mich in der Richtung nach dem Nordtor an die Vorderseite des Tempelhauses; und als ich hinschaute, sah ich die Herrlichkeit des HERRN, die das Tempelhaus erfüllte. Als ich mich nun auf mein Angesicht niedergeworfen hatte,
Darnach führte er mich zum Tor gegen Mitternacht vor das Haus. Und ich sah, und siehe, des HERRN Haus war voll der Herrlichkeit des HERRN; und ich fiel auf mein Angesicht.
5 sagte der HERR zu mir: »Menschensohn, gib genau acht und richte deine Augen und Ohren aufmerksam auf alles, was ich jetzt mit dir reden werde in bezug auf alle Verordnungen und Satzungen, die für den Tempel des HERRN Geltung haben sollen. Richte (zunächst) deine Aufmerksamkeit darauf, wie man in den Tempel an allen Ausgängen des Heiligtums eintreten soll.
Und der HERR sprach zu mir: Du Menschenkind, merke darauf und siehe und höre fleißig auf alles, was ich dir sagen will von den Sitten und Gesetzen im Haus des HERRN; und merke, wie man hineingehen soll, und auf alle Ausgänge des Heiligtums.
6 Sage also zum Hause Israel, zu diesem widerspenstigen Geschlecht: ›So hat Gott der HERR gesprochen: Laßt es jetzt genug sein mit all euren Greueln, ihr vom Hause Israel!
Und sage dem ungehorsamen Hause Israel: So spricht der Herr HERR: Ihr macht es zuviel, ihr vom Hause Israel, mit allen euren Greueln,
7 Ihr habt Fremdlinge, an Herz und Leib unbeschnittene Leute, eintreten lassen, so daß sie in meinem Heiligtum waren und mein Haus durch ihre Anwesenheit entweihten, wenn ihr mir meine Speise, Fett und Blut, darbrachtet, und habt dadurch meinen Bund gebrochen zu all euren übrigen Greueln hinzu;
denn ihr führt fremde Leute eines unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches in mein Heiligtum, dadurch ihr mein Haus entheiligt, wenn ihr mein Brot, Fettes und Blut opfert, und brecht also meinen Bund mit allen euren Greueln;
8 und statt selbst meines heiligen Dienstes zu warten, habt ihr sie an eurer Stelle zur Besorgung meines Dienstes in meinem Heiligtum bestellt.‹
und haltet die Sitten meines Heiligtums nicht, sondern macht euch selbst neue Sitten in meinem Heiligtum.
9 Darum hat Gott der HERR so gesprochen: ›Kein Ausländer, der an Herz und Leib unbeschnitten ist, darf in mein Heiligtum kommen, keiner von allen Ausländern, die unter den Israeliten leben.
Darum spricht der Herr HERR also: Es soll kein Fremder eines unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches in mein Heiligtum kommen aus allen Fremdlingen, so unter den Kindern Israel sind;
10 Vielmehr die Leviten, die mir untreu geworden sind, als Israel abgeirrt war und nach seinem Abfall von mir hinter seinen Götzen herlief, die sollen ihre Schuld büßen.
sondern die Leviten, die von mir gewichen sind und samt Israel von mir irregegangen nach ihren Götzen, die sollen ihre Sünde tragen,
11 Sie sollen Dienste in meinem Heiligtum leisten als Wächter an den Tempeltoren und als Diener des Tempels; sie sollen die Brand- und Schlachtopfer für das Volk schlachten, und sie sollen ihnen (den Volksgenossen) zur Verfügung stehen, um ihnen Dienste zu leisten.
und sollen in meinem Heiligtum dienen als Hüter an den Türen des Hauses und als Diener des Hauses; und sollen nur das Brandopfer und andere Opfer, so das Volk herzubringt, schlachten und vor den Leuten stehen, daß sie ihnen dienen.
12 Weil sie ihnen vor ihren Götzen Dienste geleistet haben und dadurch dem Hause Israel ein Anlaß zur Verschuldung geworden sind, darum habe ich meine Hand zum Schwur gegen sie erhoben‹ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN –, ›daß sie ihre Schuld büßen sollen.
Darum daß sie ihnen gedient vor ihren Götzen und dem Haus Israel einen Anstoß zur Sünde gegeben haben, darum habe ich meine Hand über sie ausgestreckt, spricht der Herr HERR, daß sie müssen ihre Sünde tragen.
13 Sie dürfen mir nicht nahen, um Priesterdienste vor mir zu verrichten und um an alles, was mir heilig ist, an die hochheiligen Gegenstände, heranzutreten; sondern sie sollen ihre Schmach tragen und für die Greuel büßen, die sie verübt haben.
Und sie sollen nicht zu mir nahen, Priesteramt zu führen, noch kommen zu allen meinen Heiligtümern, zu den hochheiligen Opfern, sondern sie sollen ihre Schande tragen und ihre Greuel, die sie geübt haben.
14 So will ich sie denn zu Wärtern für den Tempeldienst machen, zur Besorgung aller Obliegenheiten und alles dessen, was es in ihm zu tun gibt.‹«
Darum habe ich sie zu Hütern gemacht an allem Dienst des Hauses und zu allem, was man darin tun soll.
15 »›Aber die levitischen Priester, die Nachkommen Zadoks, die des Dienstes an meinem Heiligtum treu gewartet haben, als die Israeliten nach ihrem Abfall von mir irregingen, die sollen mir nahen, um mir zu dienen, und sollen vor mich hintreten, um mir Fett und Blut als Opfer darzubringen‹ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
Aber die Priester aus den Leviten, die Kinder Zadok, so die Sitten meines Heiligtums gehalten haben, da die Kinder Israel von mir abfielen, die sollen vor mich treten und mir dienen und vor mir stehen, daß sie mir das Fett und Blut opfern, spricht der Herr HERR.
16 ›Sie sollen in mein Heiligtum hineingehen, und sie sollen meinem Tische nahen, um mir zu dienen, und sollen meinen Dienst besorgen.
Und sie sollen hineingehen in mein Heiligtum und vor meinen Tisch treten, mir zu dienen und meine Sitten zu halten.
17 Wenn sie aber in die Tore des inneren Vorhofs eintreten, dann müssen sie leinene Gewänder anlegen; von Wolle dürfen sie nichts an sich haben, solange sie innerhalb der Tore des inneren Vorhofs und im Tempel Dienst tun.
Und wenn sie durch die Tore des innern Vorhofs gehen wollen, sollen sie leinene Kleider anziehen und nichts Wollenes anhaben, wenn sie in den Toren im innern Vorhofe und im Hause dienen.
18 Kopfbunde von Leinen sollen auf ihrem Haupt sein und Beinkleider von Leinen an ihren Schenkeln; in schweißerregende Stoffe dürfen sie sich nicht kleiden.
Und sollen leinenen Schmuck auf ihrem Haupt haben und leinene Beinkleider um ihre Lenden, und sollen sich nicht im Schweiß gürten.
19 Wenn sie jedoch in den äußeren Vorhof zum Volk hinausgehen, sollen sie ihre Gewänder, in denen sie den Dienst verrichtet haben, ausziehen und sie in den heiligen Zellen niederlegen und sollen andere Kleider anziehen, um nicht dem Volk durch ihre Kleider eine Weihe mitzuteilen.
Und wenn sie in den äußern Vorhof zum Volk herausgehen, sollen sie die Kleider, darin sie gedient haben, ausziehen und dieselben in die Kammern des Heiligtums legen und andere Kleider anziehen und das Volk nicht heiligen in ihren eigenen Kleidern.
20 Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren, aber auch das Haar nicht lang herabhängen lassen, sondern sie sollen ihr Haupthaar geschnitten tragen.
Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren, und sollen auch nicht die Haare frei wachsen lassen, sondern sollen die Haare umher verschneiden.
21 Wein darf kein Priester trinken, wenn sie in den inneren Vorhof hineingehen wollen.
Und soll auch kein Priester Wein trinken, wenn sie in den innern Vorhof gehen sollen.
22 Mit einer Witwe oder einer entlassenen Frau dürfen sie sich nicht verheiraten, sondern nur mit Jungfrauen von israelitischer Herkunft; eine Witwe jedoch, die ein Priester als Witwe hinterlassen hat, dürfen sie heiraten.
Und sollen keine Witwe noch Verstoßene zur Ehe nehmen, sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Israel oder eines Priesters nachgelassene Witwe.
23 Sie sollen mein Volk zwischen Heiligem und Unheiligem unterscheiden lehren und ihm den Unterschied von Unrein und Rein klarmachen.
Und sie sollen mein Volk lehren, daß sie wissen Unterschied zu halten zwischen Heiligem und Unheiligem und zwischen Reinem und Unreinem.
24 Bei Rechtshändeln sollen sie zu Gericht sitzen: auf Grund meiner Rechtsbestimmungen sollen sie entscheiden und meine Weisungen und Satzungen an allen meinen Festen beobachten und meine Sabbate heilig halten.‹«
Und wo eine Sache vor sie kommt, sollen sie stehen und richten und nach meinen Rechten sprechen und sollen meine Gebote und Sitten halten und alle meine Feste halten und meine Sabbate heiligen.
25 »An die Leiche eines Menschen dürfen sie nicht herantreten, weil sie sich dadurch verunreinigen würden; nur an der Leiche von Vater und Mutter, von Sohn und Tochter, von Bruder und Schwester, sofern diese unverheiratet geblieben ist, dürfen sie sich verunreinigen.
Und sollen zu keinem Toten gehen und sich verunreinigen, nur allein zu Vater und Mutter, Sohn oder Tochter, Bruder oder Schwester, die noch keinen Mann gehabt hat; über denen mögen sie sich verunreinigen.
26 Wenn der Betreffende dann wieder rein geworden ist, soll er sich noch sieben Tage abzählen;
Und nach seiner Reinigung soll man zählen sieben Tage.
27 und an dem Tage, an dem er das Heiligtum, nämlich den inneren Vorhof, wieder betritt, um im Heiligtum Dienst zu tun, soll er ein Sündopfer für sich darbringen‹« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
Und wenn er wieder hinein zum Heiligtum geht in den innern Vorhof, daß er im Heiligtum diene, so soll er sein Sündopfer opfern, spricht der Herr HERR.
28 »›Erbbesitz sollen sie nicht haben: ich bin ihr Erbbesitz; und ein Besitztum sollt ihr ihnen in Israel nicht geben: ich bin ihr Besitztum!
Aber das Erbteil, das sie haben sollen, das will ich selbst sein. Darum sollt ihr ihnen kein eigen Land geben in Israel; denn ich bin ihr Erbteil.
29 Sie sind es, die das Speisopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer verzehren sollen, und alles, was in Israel dem Bann verfällt, soll ihnen gehören.
Sie sollen ihre Nahrung haben vom Speisopfer, Sündopfer und Schuldopfer, und alles Verbannte in Israel soll ihnen gehören.
30 Auch das Beste von allen Erstlingen jedweder Art und alle eure Hebopfer jedweder Art ohne Ausnahme sollen den Priestern zufallen; und auch das Beste von eurem Schrotmehl sollt ihr dem Priester geben, damit Segen auf euren Häusern ruht.
Und alle ersten Früchte und alle Hebopfer von allem, davon ihr Hebopfer bringt, sollen den Priestern gehören. Ihr sollt auch den Priestern die Erstlinge eures Teiges geben, damit der Segen in deinem Hause bleibe.
31 Fleisch von verendeten oder zerrissenen Tieren, seien es Vögel oder Vierfüßler, dürfen die Priester nicht essen.‹«
Was aber ein Aas oder zerrissen ist, es sei von Vögeln oder Tieren, das sollen die Priester nicht essen.

< Hesekiel 44 >