< 2 Mose 27 >

1 »Den (Brandopfer-) Altar sollst du aus Akazienholz anfertigen, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit – viereckig soll der Altar sein – und drei Ellen hoch.
Du sollst einen Altar machen von Akazienholz, fünf Ellen lang und breit, daß er gleich viereckig sei, und drei Ellen hoch.
2 Die zu ihm gehörenden Hörner sollst du an seinen vier Ecken anbringen; sie sollen mit ihm aus einem Stück bestehen; und du sollst ihn mit Kupfer überziehen.
Hörner sollst du auf seinen vier Ecken machen und sollst ihn mit Erz überziehen.
3 Sodann verfertige die zugehörigen, zur Wegräumung der Fettasche dienenden Töpfe, sowie die zugehörigen Schaufeln, Becken, Gabeln und Pfannen; alle erforderlichen Geräte sollst du aus Kupfer herstellen.
Mache auch Aschentöpfe, Schaufeln, Becken, Gabeln, Kohlenpfannen; alle seine Geräte sollst du aus Erz machen.
4 Weiter fertige ein Gitterwerk, netzartig, aus Kupfer für den Altar an, und setze an das Netzwerk vier kupferne Ringe an seine vier Ecken,
Du sollst auch ein ehernes Gitter machen wie ein Netz und vier eherne Ringe an seine vier Enden.
5 und bringe es unterhalb der Einfassung des Altars von unten auf an, so daß das Netzwerk bis zur halben Höhe des Altars hinaufgeht.
Du sollst's aber von untenauf um den Altar machen, daß das Gitter reiche bis mitten an den Altar.
6 Sodann fertige Tragstangen für den Altar an, Stangen von Akazienholz, und überziehe sie mit Kupfer.
Und sollst auch Stangen machen zu dem Altar von Akazienholz, mit Erz überzogen.
7 Diese seine Stangen sollen dann in die Ringe gesteckt werden, so daß sich die Stangen an den beiden Seiten des Altars befinden, wenn man ihn trägt.
Und man soll die Stangen in die Ringe tun, daß die Stangen seien an beiden Seiten des Altars, wenn man ihn trägt.
8 Du sollst ihn aus Brettern so herstellen, daß er inwendig hohl ist; wie man es dir auf dem Berge gezeigt hat, so soll man ihn anfertigen.
Und sollst ihn also von Brettern machen, daß er inwendig hohl sei, wie dir auf dem Berge gezeigt ist.
9 Den Vorhof der Wohnung aber sollst du so herstellen: auf der Mittagseite, nach Süden zu, Umhänge für den Vorhof aus gezwirntem Byssus, hundert Ellen lang, für die eine Seite;
Du sollst auch der Wohnung einen Hof machen, einen Umhang von gezwirnter weißer Leinwand, auf einer Seite hundert Ellen lang, gegen Mittag,
10 dazu zwanzig Ständer nebst den zugehörigen zwanzig kupfernen Füßen; die Nägel und Ringbänder der Säulen müssen von Silber sein.
und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen, und ihre Haken mit ihren Querstäben von Silber.
11 Ebenso auf der nördlichen Langseite: Umhänge von hundert Ellen Länge; dazu zwanzig Ständer nebst den zugehörigen zwanzig kupfernen Füßen; die Nägel und Ringbänder der Säulen müssen von Silber sein.
Also auch gegen Mitternacht soll sein ein Umhang, hundert Ellen lang, zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen, und ihre Haken mit ihren Querstäben von Silber.
12 Ferner auf der westlichen Breitseite des Vorhofs: Umhänge von fünfzig Ellen Länge; dazu zehn Ständer nebst den zugehörigen zehn Füßen.
Aber gegen Abend soll die Breite des Hofes haben einen Umhang, fünfzig Ellen lang, zehn Säulen auf zehn Füßen.
13 Die Breite der östlichen Vorderseite des Vorhofs soll fünfzig Ellen betragen,
Gegen Morgen aber soll die Breite des Hofes haben fünfzig Ellen,
14 und zwar fünfzehn Ellen Umhänge für die eine Seite mit ihren drei Säulen und deren drei Füßen,
also daß der Umhang habe auf einer Seite fünfzehn Ellen, dazu drei Säulen auf drei Füßen,
15 und ebenso fünfzehn Ellen Umhänge für die andere Seite mit ihren drei Säulen und deren drei Füßen.
und wieder fünfzehn Ellen auf der andern Seite, dazu drei Säulen auf drei Füßen;
16 Am Eingang zum Vorhof aber soll sich ein Vorhang von zwanzig Ellen Breite befinden, aus blauem und rotem Purpur, aus Karmesin und gezwirntem Byssus in Buntwirkerarbeit gefertigt; dazu vier Säulen nebst deren vier Füßen.
aber im Tor des Hofes soll ein Tuch sein, zwanzig Ellen breit, gewirkt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand, dazu vier Säulen auf ihren vier Füßen.
17 Alle Säulen rings um den Vorhof sollen mit silbernen Ringbändern versehen sein, auch ihre Nägel von Silber, ihre Füße aber von Kupfer.
Alle Säulen um den Hof her sollen silberne Querstäbe und silberne Haken und eherne Füße haben.
18 Die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen, die Breite je fünfzig und die Höhe fünf Ellen betragen, nämlich Umhänge von gezwirntem Byssus; ihre Füße aber sollen von Kupfer sein.
Und die Länge des Hofes soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen, von gezwirnter weißer Leinwand, und seine Füße sollen ehern sein.
19 Alle Gerätschaften der Wohnung für den gesamten Dienst an ihr, auch alle ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs sollen von Kupfer sein.
Auch alle Geräte der Wohnung zu allerlei Amt und alle ihre Nägel und alle Nägel des Hofes sollen ehern sein.
20 Sodann befiehl du den Israeliten, dir ganz reines Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter zu bringen, damit man beständig Lampen aufsetzen kann.
Gebiete den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen das allerreinste, lautere Öl von Ölbäumen, gestoßen, zur Leuchte, daß man täglich Lampen aufsetze
21 Im Offenbarungszelt, außerhalb des Vorhangs, der sich vor (der Lade mit) dem Gesetz befindet, soll Aaron mit seinen Söhnen die Lampen zurechtmachen, damit sie vom Abend bis zum Morgen vor dem HERRN brennen. Diese Verordnung soll ewige Geltung für die Israeliten von Geschlecht zu Geschlecht haben!«
in der Hütte des Stifts, außen vor dem Vorhang, der vor dem Zeugnis hängt. Und Aaron und seine Söhne sollen sie zurichten des Morgens und des Abends vor dem HERRN. Das soll euch eine ewige Weise sein auf eure Nachkommen unter den Kindern Israel.

< 2 Mose 27 >