< 2 Mose 26 >

1 »Die Wohnung aber sollst du aus zehn Teppichen herstellen; von gezwirntem Byssus, blauem und rotem Purpur und Karmesin, mit Cherubbildern, wie sie der Kunstweber wirkt, sollst du sie herstellen.
Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von gezwirnter, weißer Leinwand, von blauem und rotem Purpur und von Scharlach. Cherubim sollst du daran machen von kunstreicher Arbeit.
2 Die Länge eines jeden Teppichs soll 28 Ellen und die Breite 4 Ellen betragen; alle Teppiche sollen dieselbe Größe haben.
Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen, und sollen alle zehn gleich sein.
3 Je fünf dieser Teppiche sollen zu einem Stück zusammengefügt werden, einer an den andern.
Und sollen je fünf zu einem Stück zusammengefügt sein, einer an den andern.
4 Sodann sollst du Schleifen von blauem Purpur am Saum des äußersten Teppichs des einen zusammengefügten Stücks anbringen; und ebenso sollst du es am Saum des äußersten Teppichs bei dem andern zusammengefügten Stück machen.
Und sollst Schleifen machen von blauem Purpur an jegliches Stück am Rand, wo die zwei Stücke sollen zusammengeheftet werden;
5 Fünfzig Schleifen sollst du an dem einen Teppich anbringen und ebenso fünfzig Schleifen am Saum des Teppichs, der zu dem andern zusammengesetzten Stück gehört, die Schleifen müssen einander genau gegenüberstehen.
fünfzig Schleifen an jegliches Stück, daß eine Schleife der andern gegenüberstehe.
6 Sodann fertige fünfzig goldene Haken an und verbinde die Teppiche durch die Haken miteinander, so daß die Wohnung ein Ganzes bildet.
Und sollst fünfzig goldene Haken machen, womit man die Teppiche zusammenheftet, einen an den andern, auf daß es eine Wohnung werde.
7 Weiter sollst du Teppiche aus Ziegenhaar zu einer Zeltdecke über der Wohnung anfertigen; elf Teppiche sollst du zu diesem Zweck anfertigen.
Du sollst auch eine Decke aus Ziegenhaar machen zur Hütte über die Wohnung von elf Teppichen.
8 Die Länge eines jeden Teppichs soll 30 Ellen und die Breite 4 Ellen betragen; die elf Teppiche sollen dieselbe Größe haben.
Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen, und sollen alle elf gleich groß sein.
9 Dann sollst du fünf von diesen Teppichen zu einem Stück für sich zusammenfügen und ebenso die anderen sechs Teppiche für sich, und zwar sollst du den sechsten Teppich an der Vorderseite des Zeltes doppelt legen.
Fünf sollst du aneinander fügen und sechs auch aneinander, daß du den sechsten Teppich zwiefältig machst vorn an der Hütte.
10 Weiter sollst du fünfzig Schleifen am Saum des äußersten Teppichs des einen zusammengefügten Stückes anbringen und ebenso fünfzig Schleifen am Saum des äußersten Teppichs des andern zusammengesetzten Stückes.
Und sollst an jegliches Stück fünfzig Schleifen machen am Rand, wo die Stücke sollen zusammengeheftet werden.
11 Dann fertige fünfzig kupferne Haken an, stecke diese Haken in die Schleifen und füge die Zeltdecke so zusammen, daß sie ein Ganzes bildet.
Und sollst fünfzig eherne Haken machen und die Haken in die Schleifen tun, daß die Hütte zusammengefügt und eine Hütte werde.
12 Was aber das Überhangen des Überschusses an den Zeltteppichen betrifft, so soll die Hälfte des überschüssigen Teppichs an der Hinterseite der Wohnung herabhangen;
Aber vom Überlangen an den Teppichen der Hütte sollst du einen halben Teppich lassen überhangen hinten an der Hütte
13 und von dem, was an der Länge der Zeltteppiche überschüssig ist, soll auf beiden Seiten je eine Elle auf den Langseiten der Wohnung überhangen und so zu ihrer Bedeckung dienen. –
und auf beiden Seiten je eine Elle, daß das Überlange sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke.
14 Außerdem sollst du für das Zeltdach noch eine Schutzdecke von rotgefärbten Widderfellen und oben darüber noch eine andere Schutzdecke von Seekuhhäuten anfertigen.«
Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen.
15 »Weiter sollst du die Bretter für die Wohnung aus Akazienholz anfertigen; sie sollen aufrecht stehen;
Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Akazienholz, die stehen sollen.
16 die Länge jedes Brettes soll zehn Ellen und die Breite anderthalb Ellen betragen.
Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit.
17 An jedem Brett sollen zwei Zapfen sitzen, einer dem andern gegenüber eingefügt; so sollst du es an allen Brettern der Wohnung machen.
Zwei Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere könne gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen.
18 Und zwar sollst du an Brettern für die Wohnung herrichten: zwanzig Bretter für die Mittagsseite südwärts,
Ihrer zwanzig sollen stehen gegen Mittag.
19 und unter diesen zwanzig Brettern sollst du vierzig silberne Füße anbringen, nämlich je zwei Füße unter jedem Brett für seine beiden Zapfen.
Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zwei Füße unter einem jeglichen Brett an seinen zwei Zapfen.
20 Ebenso für die andere Seite der Wohnung, nämlich für die Nordseite, zwanzig Bretter
Also auf der andern Seite gegen Mitternacht sollen auch zwanzig Bretter stehen
21 und vierzig silberne Füße, nämlich je zwei Füße unter jedes Brett.
und vierzig silberne Füße, je zwei Füße unter jeglichem Brett.
22 Für die Hinterseite der Wohnung aber, nach Westen zu, sollst du sechs Bretter anfertigen,
Aber hinten an der Wohnung gegen Abend sollst du sechs Bretter machen;
23 außerdem noch zwei Bretter für die Ecken der Wohnung an der Hinterseite.
dazu zwei Bretter hinten an die zwei Ecken der Wohnung,
24 Diese sollen unten und gleicherweise oben vollständig sein bis an den ersten Ring hin. So soll es bei beiden sein: die beiden Eckstücke sollen sie bilden.
daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Eckbrett von untenauf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer;
25 Demnach sollen es im ganzen acht Bretter sein und ihre Füße von Silber: sechzehn Füße, immer zwei Füße unter jedem Brett.
daß es acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen, deren sollen sechzehn sein, je zwei unter einem Brett.
26 Sodann sollst du Riegel aus Akazienholz anfertigen, fünf für die Bretter der einen Langseite der Wohnung
Und sollst Riegel machen von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung
27 und fünf Riegel für die Bretter der andern Langseite der Wohnung und fünf Riegel für die Bretter an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen;
und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung und fünf zu den Brettern hinten an der Wohnung gegen Abend.
28 und der mittlere Riegel soll in der Mitte der Bretter von einem Ende bis zum andern durchlaufen.
Und sollst den mittleren Riegel mitten an den Brettern hindurchstoßen und alles zusammenfassen von einem Ende zu dem andern.
29 Die Bretter aber sollst du mit Gold überziehen und die dazu gehörigen Ringe, die zur Aufnahme der Riegel dienen, aus Gold anfertigen und auch die Riegel mit Gold überziehen.
Und sollst die Bretter mit Gold überziehen und ihre Ringe von Gold machen, daß man die Riegel darein tue.
30 Dann sollst du die Wohnung in der erforderlichen Weise aufrichten, wie es dir auf dem Berg gezeigt worden ist.«
Und die Riegel sollst du mit Gold überziehen. Und also sollst du denn die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du gesehen hast auf dem Berge.
31 »Weiter sollst du einen Vorhang von blauem und rotem Purpur, von Karmesin und gezwirntem Byssus anfertigen, und zwar in Kunstweberarbeit mit (eingewirkten) Cherubbildern.
Du sollst einen Vorhang machen von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand; und sollst Cherubim daran machen von kunstreicher Arbeit.
32 Du sollst ihn dann an vier mit Gold überzogenen Ständern von Akazienholz aufhängen, deren Haken von Gold sind und die auf vier silbernen Füßen stehen;
Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Akazienholz, die mit Gold überzogen sind und goldene Haken und vier silberne Füße haben.
33 und zwar sollst du den Vorhang unter den Teppichhaken anbringen und dorthin, hinter den Vorhang, die Lade mit dem Gesetz bringen, so daß der Vorhang für euch eine Scheidewand zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten bildet.
Und sollst den Vorhang hängen unter die Haken, und die Lade des Zeugnisses innen hinter den Vorhang setzen, daß er euch eine Scheidewand sei zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.
34 Dann sollst du die Deckplatte auf die Gesetzeslade im Allerheiligsten legen,
Und sollst den Gnadenstuhl tun auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten.
35 den Tisch aber draußen vor dem Vorhang aufstellen und den Leuchter dem Tisch gegenüber an die Südseite der Wohnung setzen, während du den Tisch an die Nordseite stellst.
Den Tisch aber setze außen vor den Vorhang und den Leuchter dem Tisch gegenüber, mittagswärts in der Wohnung, daß der Tisch stehe gegen Mitternacht.
36 Ferner fertige für den Eingang des Zeltes einen Vorhang von blauem und rotem Purpur, von Karmesin und gezwirntem Byssus in Buntwirkerarbeit an.
Und sollst ein Tuch machen in die Tür der Hütte, gewirkt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand.
37 Für diesen Vorhang fertige fünf Ständer von Akazienholz an und überziehe sie mit Gold; ihre Haken sollen von Gold sein, und fünf kupferne Fußgestelle sollst du für sie gießen.«
Und sollst dem Tuch fünf Säulen machen von Akazienholz, mit Gold überzogen, mit goldene Haken, und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.

< 2 Mose 26 >