< 2 Mose 26 >
1 »Die Wohnung aber sollst du aus zehn Teppichen herstellen; von gezwirntem Byssus, blauem und rotem Purpur und Karmesin, mit Cherubbildern, wie sie der Kunstweber wirkt, sollst du sie herstellen.
Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von weißer gezwirnter Seide, von gelber Seide, von Scharlaken und Rosinrot. Cherubim sollst du dran machen künstlich.
2 Die Länge eines jeden Teppichs soll 28 Ellen und die Breite 4 Ellen betragen; alle Teppiche sollen dieselbe Größe haben.
Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen; und sollen alle zehn gleich sein.
3 Je fünf dieser Teppiche sollen zu einem Stück zusammengefügt werden, einer an den andern.
Und sollen je fünf zusammengefüget sein; einer an den andern.
4 Sodann sollst du Schleifen von blauem Purpur am Saum des äußersten Teppichs des einen zusammengefügten Stücks anbringen; und ebenso sollst du es am Saum des äußersten Teppichs bei dem andern zusammengefügten Stück machen.
Und sollst Schläuflein machen von gelber Seide an jeglichen Teppichs Orten, da sie sollen zusammengefüget sein, daß je zween und zween an ihren Orten zusammengeheftet werden,
5 Fünfzig Schleifen sollst du an dem einen Teppich anbringen und ebenso fünfzig Schleifen am Saum des Teppichs, der zu dem andern zusammengesetzten Stück gehört, die Schleifen müssen einander genau gegenüberstehen.
fünfzig Schläuflein an jeglichem Teppich, daß einer den andern zusammenfasse.
6 Sodann fertige fünfzig goldene Haken an und verbinde die Teppiche durch die Haken miteinander, so daß die Wohnung ein Ganzes bildet.
Und sollst fünfzig güldene Hefte machen, damit man die Teppiche zusammenhefte, einen an den andern, auf daß es eine Wohnung werde.
7 Weiter sollst du Teppiche aus Ziegenhaar zu einer Zeltdecke über der Wohnung anfertigen; elf Teppiche sollst du zu diesem Zweck anfertigen.
Du sollst auch eine Decke aus Ziegenhaar machen zur Hütte über die Wohnung von elf Teppichen.
8 Die Länge eines jeden Teppichs soll 30 Ellen und die Breite 4 Ellen betragen; die elf Teppiche sollen dieselbe Größe haben.
Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen; und sollen alle elf gleich groß sein.
9 Dann sollst du fünf von diesen Teppichen zu einem Stück für sich zusammenfügen und ebenso die anderen sechs Teppiche für sich, und zwar sollst du den sechsten Teppich an der Vorderseite des Zeltes doppelt legen.
Fünf sollst du aneinanderfügen und sechs auch aneinander, daß du den sechsten Teppich zwiefältig machest vorne an der Hütte.
10 Weiter sollst du fünfzig Schleifen am Saum des äußersten Teppichs des einen zusammengefügten Stückes anbringen und ebenso fünfzig Schleifen am Saum des äußersten Teppichs des andern zusammengesetzten Stückes.
Und sollst an einem jeglichen Teppich fünfzig Schläuflein machen, an ihren Orten, daß sie aneinander bei den Enden gefüget werden.
11 Dann fertige fünfzig kupferne Haken an, stecke diese Haken in die Schleifen und füge die Zeltdecke so zusammen, daß sie ein Ganzes bildet.
Und sollst fünfzig eherne Hefte machen und die Hefte in die Schläuflein tun, daß die Hütte zusammengefüget und eine Hütte werde.
12 Was aber das Überhangen des Überschusses an den Zeltteppichen betrifft, so soll die Hälfte des überschüssigen Teppichs an der Hinterseite der Wohnung herabhangen;
Aber das Überlänge an den Teppichen der Hütte sollst du die Hälfte lassen überhangen an der Hütte,
13 und von dem, was an der Länge der Zeltteppiche überschüssig ist, soll auf beiden Seiten je eine Elle auf den Langseiten der Wohnung überhangen und so zu ihrer Bedeckung dienen. –
auf beiden Seiten eine Elle lang, daß das übrige sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke.
14 Außerdem sollst du für das Zeltdach noch eine Schutzdecke von rotgefärbten Widderfellen und oben darüber noch eine andere Schutzdecke von Seekuhhäuten anfertigen.«
Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen.
15 »Weiter sollst du die Bretter für die Wohnung aus Akazienholz anfertigen; sie sollen aufrecht stehen;
Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Föhrenholz, die stehen sollen.
16 die Länge jedes Brettes soll zehn Ellen und die Breite anderthalb Ellen betragen.
Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit.
17 An jedem Brett sollen zwei Zapfen sitzen, einer dem andern gegenüber eingefügt; so sollst du es an allen Brettern der Wohnung machen.
Zween Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere möge gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen.
18 Und zwar sollst du an Brettern für die Wohnung herrichten: zwanzig Bretter für die Mittagsseite südwärts,
Zwanzig sollen ihrer stehen gegen dem Mittag.
19 und unter diesen zwanzig Brettern sollst du vierzig silberne Füße anbringen, nämlich je zwei Füße unter jedem Brett für seine beiden Zapfen.
Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zween Füße unter jeglichem Brett an seinen zween Zapfen.
20 Ebenso für die andere Seite der Wohnung, nämlich für die Nordseite, zwanzig Bretter
Also auf der andern Seite, gegen Mitternacht, sollen auch zwanzig Bretter stehen
21 und vierzig silberne Füße, nämlich je zwei Füße unter jedes Brett.
und vierzig silberne Füße, je zween Füße unter jeglichem Brett.
22 Für die Hinterseite der Wohnung aber, nach Westen zu, sollst du sechs Bretter anfertigen,
Aber hinten an der Wohnung, gegen dem Abend, sollst du sechs Bretter machen.
23 außerdem noch zwei Bretter für die Ecken der Wohnung an der Hinterseite.
Dazu zwei Bretter hinten an die zwo Ecken der Wohnung,
24 Diese sollen unten und gleicherweise oben vollständig sein bis an den ersten Ring hin. So soll es bei beiden sein: die beiden Eckstücke sollen sie bilden.
daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Ortbrett von unten auf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer,
25 Demnach sollen es im ganzen acht Bretter sein und ihre Füße von Silber: sechzehn Füße, immer zwei Füße unter jedem Brett.
daß acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen; deren sollen sechzehn sein, je zween unter einem Brett.
26 Sodann sollst du Riegel aus Akazienholz anfertigen, fünf für die Bretter der einen Langseite der Wohnung
Und, sollst Riegel machen von Föhrenholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung
27 und fünf Riegel für die Bretter der andern Langseite der Wohnung und fünf Riegel für die Bretter an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen;
und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung und fünf zu den Brettern hinten an der Wohnung gegen dem Abend.
28 und der mittlere Riegel soll in der Mitte der Bretter von einem Ende bis zum andern durchlaufen.
Und sollst die Riegel mitten an den Brettern durchhinstoßen und alles zusammenfassen von einem Ort zu dem andern.
29 Die Bretter aber sollst du mit Gold überziehen und die dazu gehörigen Ringe, die zur Aufnahme der Riegel dienen, aus Gold anfertigen und auch die Riegel mit Gold überziehen.
Und sollst die Bretter mit Golde überziehen und ihre Rinken von Golde machen, daß man die Riegel drein tue.
30 Dann sollst du die Wohnung in der erforderlichen Weise aufrichten, wie es dir auf dem Berg gezeigt worden ist.«
Und die Riegel sollst du mit Gold überziehen. Und also sollst du denn die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du gesehen hast auf dem Berge.
31 »Weiter sollst du einen Vorhang von blauem und rotem Purpur, von Karmesin und gezwirntem Byssus anfertigen, und zwar in Kunstweberarbeit mit (eingewirkten) Cherubbildern.
Und sollst einen Vorhang machen von gelber Seide, Scharlaken und Rosinrot und gezwirnter weißer Seide; und sollst Cherubim dran machen künstlich.
32 Du sollst ihn dann an vier mit Gold überzogenen Ständern von Akazienholz aufhängen, deren Haken von Gold sind und die auf vier silbernen Füßen stehen;
Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Föhrenholz, die mit Gold überzogen sind und güldene Knäufe und vier silberne Füße haben.
33 und zwar sollst du den Vorhang unter den Teppichhaken anbringen und dorthin, hinter den Vorhang, die Lade mit dem Gesetz bringen, so daß der Vorhang für euch eine Scheidewand zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten bildet.
Und sollst den Vorhang mit Heften anheften und die Lade des Zeugnisses inwendig des Vorhangs setzen, daß er euch ein Unterschied sei zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.
34 Dann sollst du die Deckplatte auf die Gesetzeslade im Allerheiligsten legen,
Und sollst den Gnadenstuhl tun auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten.
35 den Tisch aber draußen vor dem Vorhang aufstellen und den Leuchter dem Tisch gegenüber an die Südseite der Wohnung setzen, während du den Tisch an die Nordseite stellst.
Den Tisch aber setze außer dem Vorhange und den Leuchter gegen dem Tisch über, zu mittagwärts der Wohnung, daß der Tisch stehe gegen Mitternacht.
36 Ferner fertige für den Eingang des Zeltes einen Vorhang von blauem und rotem Purpur, von Karmesin und gezwirntem Byssus in Buntwirkerarbeit an.
Und sollst ein Tuch machen in die Tür der Hütte, gewirkt von gelber Seide, Rosinrot, Scharlaken und gezwirnter weißer Seide.
37 Für diesen Vorhang fertige fünf Ständer von Akazienholz an und überziehe sie mit Gold; ihre Haken sollen von Gold sein, und fünf kupferne Fußgestelle sollst du für sie gießen.«
Und sollst demselben Tuch fünf Säulen machen von Föhrenholz, mit Gold überzogen, mit güldenen Knäufen, und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.