< 2 Mose 26 >
1 »Die Wohnung aber sollst du aus zehn Teppichen herstellen; von gezwirntem Byssus, blauem und rotem Purpur und Karmesin, mit Cherubbildern, wie sie der Kunstweber wirkt, sollst du sie herstellen.
Die Wohnung aber sollst du anfertigen aus zehn Teppichen aus gezwirntem Byssus, blauem und rotem Purpur und Karmesin; mit Keruben, wie sie der Kunstwirker macht, sollst du sie anfertigen.
2 Die Länge eines jeden Teppichs soll 28 Ellen und die Breite 4 Ellen betragen; alle Teppiche sollen dieselbe Größe haben.
Jeder Teppich soll 28 Ellen lang und vier Ellen breit sein; alle Teppiche sollen einerlei Maß haben.
3 Je fünf dieser Teppiche sollen zu einem Stück zusammengefügt werden, einer an den andern.
Je fünf Teppiche sollen aneinander gefügt sein.
4 Sodann sollst du Schleifen von blauem Purpur am Saum des äußersten Teppichs des einen zusammengefügten Stücks anbringen; und ebenso sollst du es am Saum des äußersten Teppichs bei dem andern zusammengefügten Stück machen.
Sodann sollst du am Saume des äußersten Teppichs der einen Fläche Schleifen von blauem Purpur anbringen und ebenso am Saume des äußersten Teppichs der andern Fläche.
5 Fünfzig Schleifen sollst du an dem einen Teppich anbringen und ebenso fünfzig Schleifen am Saum des Teppichs, der zu dem andern zusammengesetzten Stück gehört, die Schleifen müssen einander genau gegenüberstehen.
Fünfzig Schleifen sollst du an dem einen Teppich anbringen und fünfzig Schleifen sollst du am Rande des Teppichs anbringen, der zu der anderen Fläche gehört, so daß die Schleifen einander gegenüberstehen.
6 Sodann fertige fünfzig goldene Haken an und verbinde die Teppiche durch die Haken miteinander, so daß die Wohnung ein Ganzes bildet.
Sodann sollst du fünfzig goldene Haken anfertigen und die Teppiche mittels der Haken zusammenfügen, so daß die Wohnung ein Ganzes wird.
7 Weiter sollst du Teppiche aus Ziegenhaar zu einer Zeltdecke über der Wohnung anfertigen; elf Teppiche sollst du zu diesem Zweck anfertigen.
Weiter sollst du Teppiche aus Ziegenhaar fertigen, zum Zeltdach über der Wohnung; elf Teppiche sollst du dazu anfertigen.
8 Die Länge eines jeden Teppichs soll 30 Ellen und die Breite 4 Ellen betragen; die elf Teppiche sollen dieselbe Größe haben.
Jeder Teppich soll dreißig Ellen lang und vier Ellen breit sein; 8 alle elf Teppiche sollen einerlei Maß haben.
9 Dann sollst du fünf von diesen Teppichen zu einem Stück für sich zusammenfügen und ebenso die anderen sechs Teppiche für sich, und zwar sollst du den sechsten Teppich an der Vorderseite des Zeltes doppelt legen.
Fünf von diesen Teppichen sollst du für sich zu einem Ganzen verbinden und ebenso die sechs andern für sich; und zwar sollst du den sechsten Teppich auf der Vorderseite des Zeltes doppelt legen.
10 Weiter sollst du fünfzig Schleifen am Saum des äußersten Teppichs des einen zusammengefügten Stückes anbringen und ebenso fünfzig Schleifen am Saum des äußersten Teppichs des andern zusammengesetzten Stückes.
Sodann sollst du am Saume des äußersten Teppichs der einen Fläche fünfzig Schleifen anbringen und ebenso fünfzig Schleifen am Saume des äußersten Teppichs der andern Fläche.
11 Dann fertige fünfzig kupferne Haken an, stecke diese Haken in die Schleifen und füge die Zeltdecke so zusammen, daß sie ein Ganzes bildet.
Und du sollst fünfzig kupferne Haken anfertigen und die Haken durch die Schleifen ziehen und so das Zeltdach zusammenfügen, so daß es ein Ganzes wird.
12 Was aber das Überhangen des Überschusses an den Zeltteppichen betrifft, so soll die Hälfte des überschüssigen Teppichs an der Hinterseite der Wohnung herabhangen;
Und was das Überhängen des an den Zeltteppichen Überschüssigen betrifft, so soll die Hälfte des überschüssigen Teppichs auf der Rückseite der Wohnung herabhängen.
13 und von dem, was an der Länge der Zeltteppiche überschüssig ist, soll auf beiden Seiten je eine Elle auf den Langseiten der Wohnung überhangen und so zu ihrer Bedeckung dienen. –
Und von dem, was an der Länge der übrigen Zeltteppiche überschüssig ist, soll auf beiden Seiten jedesmal eine Elle über die Langseiten der Wohnung überhängen und diese so bedecken.
14 Außerdem sollst du für das Zeltdach noch eine Schutzdecke von rotgefärbten Widderfellen und oben darüber noch eine andere Schutzdecke von Seekuhhäuten anfertigen.«
Sodann sollst du eine Überdecke für das Zeltdach anfertigen aus rotgefärbten Widderfellen und eine Überdecke von Seekuhfellen oben darüber.
15 »Weiter sollst du die Bretter für die Wohnung aus Akazienholz anfertigen; sie sollen aufrecht stehen;
Ferner sollst du die Bretter zur Wohnung anfertigen, aufrechtstehende, von Akazienholz.
16 die Länge jedes Brettes soll zehn Ellen und die Breite anderthalb Ellen betragen.
Jedes Brett soll zehn Ellen lang und anderthalbe Elle breit sein.
17 An jedem Brett sollen zwei Zapfen sitzen, einer dem andern gegenüber eingefügt; so sollst du es an allen Brettern der Wohnung machen.
Jedes Brett soll zwei Zapfen haben, die untereinander verbunden sind; in dieser Weise sollst du alle Bretter der Wohnung anfertigen.
18 Und zwar sollst du an Brettern für die Wohnung herrichten: zwanzig Bretter für die Mittagsseite südwärts,
Und zwar sollst du an Brettern für die Wohnung anfertigen: zwanzig Bretter für die nach Süden gewendete Seite;
19 und unter diesen zwanzig Brettern sollst du vierzig silberne Füße anbringen, nämlich je zwei Füße unter jedem Brett für seine beiden Zapfen.
und sollst vierzig silberne Füße unter den zwanzig Brettern anbringen, je zwei Füße unter jedem Brette für die beiden Zapfen desselben.
20 Ebenso für die andere Seite der Wohnung, nämlich für die Nordseite, zwanzig Bretter
Ebenso für die andere Seite der Wohnung, in der Richtung nach Norden, zwanzig Bretter
21 und vierzig silberne Füße, nämlich je zwei Füße unter jedes Brett.
mit ihren vierzig silbernen Füßen, je zwei Füßen unter jedem Brette.
22 Für die Hinterseite der Wohnung aber, nach Westen zu, sollst du sechs Bretter anfertigen,
Für die nach Westen gerichtete Seite der Wohnung aber sollst du sechs Bretter anfertigen.
23 außerdem noch zwei Bretter für die Ecken der Wohnung an der Hinterseite.
Und zwei Bretter sollst du anfertigen für die Winkel der Wohnung auf der Hinterseite. Und sie sollen doppelt sein im unteren Teil und ebenso sollen sie doppelt sein am oberen Ende für den einen Ring.
24 Diese sollen unten und gleicherweise oben vollständig sein bis an den ersten Ring hin. So soll es bei beiden sein: die beiden Eckstücke sollen sie bilden.
So sollen beide beschaffen sein; die beiden Winkel sollen sie bilden.
25 Demnach sollen es im ganzen acht Bretter sein und ihre Füße von Silber: sechzehn Füße, immer zwei Füße unter jedem Brett.
Somit sollen es acht Bretter sein mit ihren silbernen Füßen, - sechszehn Füßen, je zwei Füßen unter jedem Brette.
26 Sodann sollst du Riegel aus Akazienholz anfertigen, fünf für die Bretter der einen Langseite der Wohnung
Weiter sollst du fünf Riegel aus Akazienholz anfertigen für die Bretter der einen Seite der Wohnung,
27 und fünf Riegel für die Bretter der andern Langseite der Wohnung und fünf Riegel für die Bretter an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen;
fünf Riegel für die Bretter der anderen Seite der Wohnung und fünf Riegel für die Bretter der nach Westen gerichteten Hinterseite der Wohnung.
28 und der mittlere Riegel soll in der Mitte der Bretter von einem Ende bis zum andern durchlaufen.
Und der mittelste Riegel soll in der Mitte der Bretter quer durchlaufen von einem Ende bis zum andern.
29 Die Bretter aber sollst du mit Gold überziehen und die dazu gehörigen Ringe, die zur Aufnahme der Riegel dienen, aus Gold anfertigen und auch die Riegel mit Gold überziehen.
Die Bretter aber sollst du mit Gold überziehen; auch die Ringe an ihnen, die zur Aufnahme der Riegel bestimmt sind, sollst du aus Gold anfertigen und auch die Riegel mit Gold überziehen.
30 Dann sollst du die Wohnung in der erforderlichen Weise aufrichten, wie es dir auf dem Berg gezeigt worden ist.«
So sollst du die Wohnung aufrichten nach Gebühr, wie es dir auf dem Berge gezeigt wurde.
31 »Weiter sollst du einen Vorhang von blauem und rotem Purpur, von Karmesin und gezwirntem Byssus anfertigen, und zwar in Kunstweberarbeit mit (eingewirkten) Cherubbildern.
Ferner sollst du einen Vorhang anfertigen aus blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus; in Kunstwirker-Arbeit soll man ihn herstellen mit Keruben.
32 Du sollst ihn dann an vier mit Gold überzogenen Ständern von Akazienholz aufhängen, deren Haken von Gold sind und die auf vier silbernen Füßen stehen;
Befestige ihn an vier mit Gold überzogenen Säulen von Akazienholz, die goldene Nägel haben und auf vier silbernen Füßen stehen.
33 und zwar sollst du den Vorhang unter den Teppichhaken anbringen und dorthin, hinter den Vorhang, die Lade mit dem Gesetz bringen, so daß der Vorhang für euch eine Scheidewand zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten bildet.
Es soll aber der Vorhang seine Stelle haben unter den Haken; und hinein hinter den Vorhang sollst du die Lade mit dem Gesetze bringen. So soll euch der Vorhang als eine Scheidewand dienen zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.
34 Dann sollst du die Deckplatte auf die Gesetzeslade im Allerheiligsten legen,
Und du sollst die Deckplatte auf die Gesetzeslade thun, im Allerheiligsten.
35 den Tisch aber draußen vor dem Vorhang aufstellen und den Leuchter dem Tisch gegenüber an die Südseite der Wohnung setzen, während du den Tisch an die Nordseite stellst.
Den Tisch aber sollst du außerhalb des Vorhangs aufstellen und den Leuchter gegenüber dem Tisch auf der Südseite der Wohnung, während du den Tisch auf die Nordseite stellst.
36 Ferner fertige für den Eingang des Zeltes einen Vorhang von blauem und rotem Purpur, von Karmesin und gezwirntem Byssus in Buntwirkerarbeit an.
Ferner sollst du einen Vorhang anfertigen für die Thüröffnung des Zeltes aus blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirker-Arbeit.
37 Für diesen Vorhang fertige fünf Ständer von Akazienholz an und überziehe sie mit Gold; ihre Haken sollen von Gold sein, und fünf kupferne Fußgestelle sollst du für sie gießen.«
Und für diesen Vorhang sollst du fünf Säulen aus Akazienholz anfertigen und sie mit Gold überziehen; auch die zugehörigen Nägel sollen von Gold sein. Und du sollst fünf kupferne Füße für sie gießen.