< 2 Mose 22 >
1 Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, so soll er für das eine Rind fünf Rinder und für das eine Stück Kleinvieh vier Stück erstatten. Ersatz muß er unbedingt leisten; wenn er nichts besitzt, so soll er zum Ersatz für das von ihm Gestohlene verkauft werden.
If a man steal an ox, or a sheep, and kill it, or sell it, he shall restore five oxen for the ox, and four sheep for the sheep.
2 Wird ein Dieb beim Einbruch betroffen und totgeschlagen, so ist dies für den Täter nicht als Mord anzusehen;
If the thief be encountered breaking in, and be smitten so that he die, there shall be no blood-guiltiness for him.
3 wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein Mord für ihn als vorliegend angenommen werden.
If the sun be risen on him, there shall be blood-guiltiness for him; he should have made full restitution: if he had nothing, he would have been sold for his theft.
4 Wird das gestohlene Tier, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, noch lebend in seinem Besitz vorgefunden, so soll er nur doppelten Ersatz leisten;
If the stolen thing be actually found alive in his hand, whether it be ox, or ass, or sheep, he shall restore double.
5 Läßt jemand ein Feld oder einen Baumgarten abweiden und sein Vieh dabei frei laufen, so daß es auf dem Felde eines andern weidet, so hat er mit dem besten Ertrage seines Feldes und mit dem besten Ertrage seines Baumgartens Ersatz zu leisten. –
If a man shall cause a field or vineyard to be eaten, and put in his cattle, and pasture in another man's field, of the best of his own field, and of the best of his own vineyard shall he make [it] good.
6 Wenn Feuer ausbricht und Dornhecken ergreift und es wird ein Garbenhaufen oder das auf dem Halm stehende Getreide oder das Feld dadurch verbrannt, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden ersetzen.«
— If fire break out, and seize the thorns, and the stacks of corn, or the standing corn, or the field be consumed, he that kindled the fire shall fully make it good.
7 »Wenn jemand einem andern Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung übergibt und es wird dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so hat der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, doppelten Ersatz zu leisten.
— If a man deliver unto his neighbour money or stuff to keep, and it be stolen out of the man's house; if the thief be found, let him restore double;
8 Wird aber der Dieb nicht ausfindig gemacht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten, damit festgestellt wird, ob er sich nicht an dem Eigentum des andern vergriffen hat! –
if the thief be not found, the master of the house shall be brought before the judges, [to see] if he has not put his hand unto his neighbour's goods.
9 Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgend etwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, daß es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor Gott kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten. –
As to all manner of fraud, — as to ox, as to ass, as to sheep, as to clothing, as to everything lost, of which [a man] saith, It is this — the cause of both parties shall come before the judges: he whom the judges shall condemn shall restore double to his neighbour.
10 Wenn jemand einem andern einen Esel oder ein Rind oder ein Stück Kleinvieh oder sonst irgendein Stück Vieh zur Hut übergibt und dieses zu Tode oder zu Schaden kommt oder geraubt wird, ohne daß jemand es gesehen hat,
If a man deliver unto his neighbour an ass, or an ox, or a sheep, or any cattle, to keep, and it die, or be hurt, or driven away, and no man see [it],
11 so soll ein Eid bei Gott zwischen den beiden Parteien entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer des Tieres muß dann den Verlust hinnehmen, und (der andere) braucht keinen Ersatz zu leisten.
an oath of Jehovah shall be between them both, that he hath not put his hand unto his neighbour's goods; and the owner of it shall accept it, and he shall not make [it] good.
12 Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so hat er dem Eigentümer Ersatz zu leisten.
But if it have been stolen from him, he shall make [it] good unto its owner.
13 Ist es dagegen (von einem Raubtier) zerrissen worden, so mag er das zerrissene Tier zum Beweis beibringen: für das Zerrissene braucht er keinen Ersatz zu leisten. –
If it have been torn in pieces, let him bring it [as] witness: he shall not make good what was torn.
14 Wenn ferner jemand ein Stück Vieh von einem andern entlehnt hat und dieses zu Schaden oder zu Tode kommt, so muß er, wenn sein Eigentümer nicht zugegen war, unweigerlich Ersatz leisten;
— And if a man borrow anything of his neighbour, and it be hurt, or die, its owner not being with it, he shall fully make it good;
15 war jedoch der Eigentümer zugegen, so braucht er keinen Ersatz zu leisten. Wenn das Tier (um Geld) gemietet war, so ist der Schaden in dem Mietgeld eingeschlossen.«
if the owner thereof be with it, he shall not make [it] good; if it be a hired [thing], it came for its hire.
16 »Wenn jemand eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und ihr beiwohnt, so muß er sie sich durch Erlegung der Heiratsgabe zur Ehefrau erkaufen.
And if a man seduce a virgin that is not betrothed, and lie with her, he shall certainly endow her, to be his wife.
17 Wenn ihr Vater sich aber durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er das als Heiratsgabe für Jungfrauen übliche Kaufgeld bezahlen.«
If her father utterly refuse to give her unto him, he shall weigh money according to the dowry of virgins.
18 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. –
— Thou shalt not suffer a witch to live.
19 Wer einem Tiere beiwohnt, soll mit dem Tode bestraft werden. –
— Every one that lieth with a beast shall certainly be put to death.
20 Wer den Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll dem Bann verfallen.
— He that sacrificeth to [any] god, save to Jehovah only, shall be devoted to destruction.
21 Einen Fremdling sollst du nicht übervorteilen und nicht bedrücken; denn ihr selbst seid Fremdlinge im Land Ägypten gewesen. –
Thou shalt neither vex a stranger, nor oppress him; for ye have been strangers in the land of Egypt.
22 Keine Witwe oder Waise sollt ihr bedrücken.
Ye shall not afflict any widow or fatherless child.
23 Wenn du sie irgendwie bedrückst und sie dann zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien gewißlich erhören,
If thou afflict him in any way, if he cry at all unto me, I will certainly hear his cry;
24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch durch das Schwert sterben lassen, so daß eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden. –
and my anger shall burn, and I will slay you with the sword; and your wives shall be widows, and your children fatherless.
25 Wenn du jemandem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld leihst, so sollst du dich nicht als Wucherer gegen ihn benehmen: ihr sollt keine Zinsen von ihm fordern. –
— If thou lend money to my people, the poor with thee, thou shalt not be to him as a usurer: ye shall charge him no interest.
26 Wenn du dir von einem andern den Mantel als Pfand geben läßt, so sollst du ihm diesen bis zum Sonnenuntergang zurückgeben;
— If thou at all take thy neighbour's garment in pledge, thou shalt return it to him before the sun goes down;
27 denn das ist seine einzige Decke, die einzige Hülle für seinen Leib: worauf soll er sonst beim Schlafen liegen? Wenn er zu mir schriee, so würde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig. –
for that is his only covering, his garment for his skin: on what shall he lie down? And it shall come to pass, when he crieth unto me, that I will hear; for I am gracious.
28 Gott sollst du nicht lästern und einem Fürsten in deinem Volk nicht fluchen. –
Thou shalt not revile the judges, nor curse a prince amongst thy people.
29 Mit der Abgabe von dem Überfluß deiner Tenne und von dem Abfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
— Thou shalt not delay the fulness of thy [threshing-floor] and the outflow of thy [winepress]. The firstborn of thy sons shalt thou give unto me.
30 Ebenso sollst du es mit deinen Rindern und deinem Kleinvieh halten! Sieben Tage soll (das Erstgeborene) bei seiner Mutter bleiben, und am achten Tage sollst du es mir darbringen. –
Likewise shalt thou do with thy calf, with thy sheep: seven days shall it be with its dam; on the eighth day thou shalt give it me.
31 Heilige Männer sollt ihr mir sein und Fleisch von einem auf dem Feld zerrissenen Tiere nicht essen: den Hunden sollt ihr es vorwerfen.«
— And ye shall be holy men unto me; and ye shall not eat flesh torn in the field: ye shall cast it to the dog.