< 5 Mose 25 >

1 »Wenn es zwischen Männern zu einem Rechtsstreit kommt und sie vor Gericht getreten sind und man das Urteil über sie gesprochen hat, indem man den Unschuldigen freigesprochen und den Schuldigen verurteilt hat,
Wenn Männer, die einen Streit miteinander haben, vor Gericht treten, und man ihnen das Urteil gesprochen hat, indem man den Unschuldigen frei sprach und den Schuldigen verurteilte,
2 so soll, wenn der Schuldige Prügelstrafe verdient hat, der Richter ihn sich hinlegen lassen, und man soll ihm in seiner Gegenwart eine bestimmte Anzahl von Schlägen nach Maßgabe seiner Verschuldung geben.
so soll der Richter, wenn sich herausgestellt hat, daß der Schuldige Prügelstrafe verdient, denselben hinlegen und ihm in seiner Gegenwart eine seiner Schuld entsprechende Anzahl Hiebe geben lassen.
3 Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, aber nicht mehr, damit dein Volksgenosse nicht, wenn man fortführe, ihm eine noch größere Zahl von Schlägen zu versetzen, in deinen Augen verächtlich gemacht wird. –
Vierzig Hiebe darf er ihm geben lassen, aber nicht mehr, damit dein Volksgenosse nicht in deinen Augen entehrt werde, wenn man ihm noch viele weitere Hiebe versetzt.
4 Du sollst einem Ochsen, während er drischt, das Maul nicht verbinden.«
Du sollst einem Ochsen beim Dreschen keinen Maulkorb anlegen.
5 »Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll sich die Ehefrau des Verstorbenen nicht nach auswärts an einen fremden Mann verheiraten, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie zu seiner Frau nehmen und die Schwagerehe mit ihr vollziehen;
Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll die Gattin des Verstorbenen sich nicht auswärts an einen fremden Mann verheiraten; ihr Schwager soll zu ihr eingehen, daß er sie sich zur Frau nehme und ihr die Schwagerpflicht Ieiste.
6 der erste Sohn aber, den sie dann gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders (in die Geschlechtsregister) eingetragen werden, damit dessen Name in Israel nicht ausstirbt.
Der erste Sohn aber, den sie gebiert, soll seinem verstorbenen Bruder zugerechnet werden, damit dessen Name nicht in Israel erlösche.
7 Wenn aber der Mann sich nicht dazu verstehen will, seine Schwägerin zu heiraten, so soll seine Schwägerin ans Tor zu den Ältesten hingehen und sagen: ›Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel fortzupflanzen: er will die Schwagerehe nicht mit mir eingehen!‹
Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu heiraten, so soll seine Schwägerin hin zum Thore zu den Vornehmsten gehen und sprechen: Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel aufrecht zu erhalten; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.
8 Dann sollen die Ältesten der betreffenden Ortschaft ihn rufen lassen und ihm Vorstellungen machen; und wenn er trotzdem darauf besteht und erklärt: ›Ich bin nicht geneigt, sie zu heiraten!‹,
Daraufhin sollen die Vornehmsten seiner Stadt ihn vorladen und mit ihm reden, und wenn er darauf besteht und erklärt: Ich habe keine Lust, sie zu nehmen!
9 so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, soll ihm den Schuh vom Fuß ziehen, ihm ins Angesicht speien und laut ausrufen: ›So soll es dem Mann ergehen, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!‹
so soll seine Schwägerin in Gegenwart der Vornehmsten an ihn herantreten, ihm den Schuh von seinem Fuße abziehen, ihm ins Angesicht spucken und anheben und sprechen: So soll es jedem ergehen, der die Familie seines Bruders nicht fortpflanzen will!
10 Mit einem Spottnamen soll dann sein Haus in Israel die ›Barfüßerfamilie‹ heißen.«
Und seine Familie soll fortan in Israel Barfüßerfamilie heißen.
11 »Wenn zwei Männer, Volksgenossen, miteinander handgemein werden und die Frau des einen, die herbeigeeilt ist, um ihren Mann aus den Händen dessen, der ihn schlägt, zu retten, jenen mit ihrer Hand bei den Geschlechtsteilen faßt,
Wenn bei einem Raufhandel zweier Volksgenossen das Weib des einen herzueilt, um ihren Mann aus der Gewalt dessen, der ihn schlägt, zu befreien, und diesen mit ihrer Hand bei den Schamteilen packt,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, ohne einen Blick des Mitleids für sie zu haben! –
so sollst du ihr die Hand abhauen ohne jedes Erbarmen.
13 Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine, einen größeren und einen kleineren, haben;
Du sollst in deiner Tasche nicht zweierlei Gewichtsteine haben, einen größeren und einen kleineren.
14 du sollst in deinem Hause nicht zweierlei Hohlmaße, ein größeres und ein kleineres, haben:
Du sollst in deinem Hause nicht zweierlei Hohlmaße haben, ein größeres Epha und ein kleineres.
15 volle und richtige Gewichte und volle und richtige Maße sollst du haben, damit du lange in dem Lande lebst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird;
Volles und richtiges Gewicht sollst du haben, volles und richtiges Hohlmaß sollst du haben, damit du lange lebest in dem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, verleiht.
16 denn ein Greuel für den HERRN, deinen Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der Unredlichkeit übt.«
Denn ein Greuel ist Jahwe, deinem Gott, ein jeder, der solches thut, jeder, der ein Unrecht begeht.
17 »Denke daran, was die Amalekiter dir unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten angetan haben:
Gedenke daran, was dir die Amalekiter angethan haben unterwegs, als ihr aus Ägypten wegzogt,
18 daß sie dich, während du müde und matt warst, auf der Wanderung ohne Furcht vor Gott überfallen und alle die niedergehauen haben, welche bei dir vor Ermattung zurückgeblieben waren.
wie sie dich ohne irgend welche Furcht vor Gott, als du erschöpft und müde warst, unterwegs überfielen und alle deine ermatteten Nachzügler von dir abschnitten.
19 Wenn dir also der HERR, dein Gott, Ruhe vor allen deinen Feinden ringsum geschafft hat in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbgut zu seiner Besetzung geben wird, so sollst du das Andenken an die Amalekiter unter dem ganzen Himmel austilgen: vergiß es nicht!«
Darum sollst du, wenn dir Jahwe, dein Gott, vor allen deinen Feinden ringsum Ruhe verschafft hat in dem Lande, welches dir Jahwe, dein Gott, zum Erbbesitze verleiht, die Amalekiter bis auf den Namen von der Erde vertilgen; vergiß es nicht!

< 5 Mose 25 >