< 5 Mose 24 >

1 Wenn ein Mann eine Frau nimmt und die Ehe mit ihr vollzieht, später aber sich nicht mehr zu ihr hingezogen fühlt, weil er etwas Häßliches an ihr entdeckt hat, und er hat ihr einen Scheidebrief geschrieben und ihn ihr eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen, –
Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sich ihr vermählt, und es geschieht, daß sie nicht Gnade findet in seinen Augen, weil er eine Blöße an ihr gefunden hat, daß er einen Scheidebrief schreibt und in ihre Hand gibt und sie aus seinem Haus entläßt;
2 wenn sie also aus seinem Hause weggegangen ist und die Ehe mit einem andern Manne vollzogen hat
Und sie aus seinem Hause ausgeht, und geht und eines anderen Mannes wird;
3 und der zweite Mann ihr ebenfalls abgeneigt wird und ihr auch einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr einhändigt und sie so aus seinem Hause entläßt, oder wenn der zweite Mann, der sie geheiratet hat, stirbt:
Und der andere Mann sie auch haßt und ihr einen Scheidebrief schreibt, und selben ihr in die Hand gibt, und sie aus seinem Haus entläßt, oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat,
4 so darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hatte, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das würde ein Greuel in den Augen des HERRN sein, und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbbesitz geben will, nicht mit Sünde beladen.
So kann ihr erster Gemahl, der sie entließ, nicht umkehren, sie zu nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden war, denn ein Greuel ist es vor Jehovah, und du sollst keine Sünde bringen über das Land, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe gibt.
5 Wenn jemand neuvermählt ist, so braucht er nicht mit dem Heere ins Feld zu ziehen, und keinerlei Verpflichtung soll ihm auferlegt werden: er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein und seine Frau erfreuen, die er geheiratet hat. –
So ein Mann ein neues Weib genommen hat, so soll er nicht ausziehen in das Heer, noch soll man etwas über ihn entgehen lassen. Er soll bürdelos sein für sein Haus für ein Jahr, und fröhlich sein mit seinem Weib, das er genommen.
6 Man darf nicht die Handmühle oder auch nur den oberen Mühlstein pfänden, denn damit würde man das Leben zum Pfande nehmen. –
Man soll nicht Mühle und Mühlstein pfänden, denn die Seele pfändet man damit.
7 Wird jemand dabei ertappt, daß er einen von seinen Volksgenossen, von den Israeliten, geraubt und ihn gewaltsam (als Sklaven) behandelt oder ihn verkauft hat, so soll ein solcher Menschendieb sterben: so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. –
Wenn ein Mann gefunden wird, der eine Seele stiehlt von seinen Brüdern, von den Söhnen Israel, und ihn mißhandelt und ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben, auf daß du wegschaffst das Böse aus deiner Mitte.
8 Nimm dich bei der Erkrankung an Aussatz wohl in acht, daß du aufs sorgfältigste alle Weisungen befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen werden: verfahrt genau so, wie ich ihnen geboten habe.
Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du sehr haltest und tuest nach allem dem, was die Priester, die Leviten, euch weisen. Wie ich denselben geboten habe, sollt ihr halten es zu tun.
9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten getan hat! –
Gedenke, was Jehovah, dein Gott, tat der Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten ausginget.
10 Wenn du deinem Nächsten ein Darlehn von irgendwelchem Betrage gewährst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzunehmen;
Wenn du deinen Genossen irgendein Darlehn ausleihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ein Pfand von ihm zu pfänden.
11 nein, du sollst draußen auf der Straße stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll das Pfand zu dir herausbringen;
Draußen sollst du stehen, und der Mann, dem du ausleihst, soll dir das Pfand hinausbringen.
12 und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen,
Und wenn der Mann im Elend ist, sollst du dich nicht niederlegen mit seinem Pfande.
13 sondern ihm vielmehr das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen legen kann und dich segnet; dann wird dir das als Gerechtigkeit vor dem HERRN, deinem Gott, gelten. –
Du sollst ihm das Pfand zurückgeben, so wie die Sonne untergeht, auf daß er in seinem Gewande sich lege und dich segne; und dir wird es zur Gerechtigkeit vor Jehovah, deinem Gott.
14 Bedrücke keinen dürftigen und armen Tagelöhner, der zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremden gehört, die bei dir in deinem Lande, in deinen Ortschaften leben!
Du sollst den elenden und dürftigen Tagelöhner nicht unterdrücken, sei er von deinen Brüdern, oder von deinem Fremdling, der in deinem Lande in deinen Toren ist.
15 Noch an demselben Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe noch die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm, und sein Herz sehnt sich danach; er würde sonst vielleicht den HERRN gegen dich anrufen, und du hättest eine Verschuldung auf dich geladen. –
An seinem Tage sollst du seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen, denn er ist im Elend, und seine Seele erhebt sich danach; auf daß er nicht über dich zu Jehovah rufe und dir es zur Sünde werde.
16 Väter sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Kinder mit dem Tode bestraft werden, und Kinder sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Väter sterben; ein jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens mit dem Tode bestraft werden! –
Die Väter sollen nicht sterben um der Söhne willen, und die Söhne sollen nicht um der Väter willen sterben. Jeder Mann soll für seine Sünde sterben!
17 Du sollst das Recht eines Nichtisraeliten und einer Waise nicht beugen und das Kleid einer Witwe nicht pfänden;
Du sollst dem Fremdling und der Waise, das Recht nicht abwenden, noch der Witwe das Kleid pfänden.
18 du sollst vielmehr daran gedenken, daß du selbst einst ein Knecht in Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, so zu verfahren. –
Und gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten warst, und daß dich Jehovah, dein Gott, von dannen eingelöst hat. Darum gebiete ich dir, dieses Wort zu tun.
19 Wenn du beim Abernten deines Feldes eine Garbe auf dem Felde vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: sie soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen gehören, damit der HERR, dein Gott, dich bei allem, was du unternimmst, segnet.
Wenn du auf deinem Felde die Ernte eingeerntet und eine Garbe auf dem Felde vergessen hast, sollst du nicht zurückkehren, sie zu holen. Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll sie sein, auf daß dich Jehovah, dein Gott, segne in allem Tun deiner Hände.
20 Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du hinterher nicht noch Nachlese an den Zweigen halten: was an Früchten noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zugute kommen.
Wenn du deine Olive abgeschlagen, sollst du nicht hinter dir nachpflücken. Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll es sein.
21 Wenn du die Lese in deinem Weinberge hältst, sollst du hinterher nicht noch eine Nachlese vornehmen: was (an Trauben) noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zufallen.
Wenn du deinen Weinberg abgelesen, sollst du nicht hinter dir nachlesen. Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll es sein.
22 Denn du sollst daran gedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, so zu verfahren.«
Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht warst in Ägyptenland; darum gebiete ich dir, dies Wort zu tun.

< 5 Mose 24 >