< 5 Mose 22 >

1 »Wenn du siehst, daß das Rind eines deiner Volksgenossen oder ein Stück seines Kleinviehs sich verlaufen hat, so sollst du ihnen deine Hilfe nicht versagen, sollst sie vielmehr deinem Volksgenossen zurückbringen.
Thou shalt not see the ox of thy brother or his sheep, going astray, and turn away from them, —thou shalt, bring them back unto thy brother.
2 Wenn aber dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Volksgenosse es sucht: dann gib es ihm zurück.
And, if thy brother be not nigh unto thee or thou know him not, then shalt thou make room for it within thee own shed and it shall be with thee, until thy brother seek after it, when thou shalt return it unto him.
3 Ebenso sollst du es mit seinem Esel und ebenso mit einem Kleidungsstück von ihm machen, überhaupt mit allem, was einem von deinen Volksgenossen verlorengeht oder ihm abhanden kommt und was du findest: du darfst ihm deine Hilfe nicht versagen. –
And, so, shalt thou do with his ass, and, so, shalt thou do with his mantle and, so, shalt thou do with any lost thing of thy brother’s, which shall go astray from him and thou shalt find, —thou mayest not turn away.
4 Wenn du den Esel oder das Rind eines deiner Volksgenossen auf dem Wege zusammengebrochen daliegen siehst, sollst du ihm deine Hilfe nicht versagen, vielmehr sollst du das Tier mit ihm wieder auf die Beine bringen.«
Thou shalt not see the ass of thy brother or his ox fallen in the way, and turn away from them, —thou shalt, raise, them with him.
5 »Eine Frau soll keine Männerkleider tragen und ein Mann keine Frauenkleider anziehen; denn wer dieses tut, ist für den HERRN, deinen Gott, ein Greuel. –
A woman shall not have on the wearing apparel of a man, nor shall a man put on the mantle of a woman; for an abomination to Yahweh thy God, is any one who doeth these things.
6 Wenn dir bei einer Wanderung ein Vogelnest auf irgendeinem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder mit Eiern zu Gesicht kommt und die Vogelmutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Vogelmutter samt den Jungen nehmen;
When a bird’s-nest chanceth to be before thee, —in the way, in any tree or upon the ground, whether with nestlings or eggs, and, the mother, be sitting upon the nestlings or upon the eggs, thou shalt not take the mother upon the young;
7 laß vielmehr die Mutter fliegen und nimm dir nur die Jungen, damit es dir wohl ergeht und du lange lebst. –
thou shalt, let go, the mother, and then, her young, mayest thou take for thyself, —that it may go well with thee, and that thou mayest prolong thy days.
8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer an deinem Dach anbringen, damit du keine Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn jemand von ihm abstürzen sollte. –
When thou buildest a new house, then shalt thou make a parapet to thy roof, so shalt thou not treasure up blood-guiltiness against thy house, for he that is in danger of falling might fall therefrom.
9 Du darfst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächsen bepflanzen, damit nicht der volle Weinbergertrag, sowohl die Anpflanzung, die du gemacht hast, als auch der Ertrag des Weinbergs, dem Heiligtum verfällt. –
Thou shalt not sow thy vineyard with two sorts of seed, —lest the fulness of the seed which thou sowest, and the increase of thy vineyard be profaned.
10 Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zusammen ackern. –
Thou shalt not plough with an ox and an ass together,
11 Du sollst kein Zeug von verschiedenartigen Stoffen anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammen hergestellt ist. –
Thou shalt not put on linsey-woolsey, of wool and flax together.
12 An den vier Zipfeln deines Obergewandes, mit dem du dich umhüllst, sollst du dir Quasten anbringen.«
Tassels, shalt thou make thee, —on the four corners of thy vesture, wherewith thou dost cover thyself.
13 »Wenn ein Mann eine Frau geheiratet und mit ihr ehelich gelebt hat, dann aber ihrer überdrüssig wird
When a man taketh a wife, —and goeth in unto her and hateth her;
14 und ihr schandbare Dinge, die nur Gerede sind, zur Last legt und sie in üblen Ruf bringt, indem er sagt: ›Diese Frau habe ich geheiratet, aber als ich mich ihr nahte, habe ich die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden‹,
and raiseth against her occasions of speech, and bringeth upon her an evil name, and saith—This woman, I took, and approached her, and found not that she had the tokens of virginity,
15 so sollen die Eltern der jungen Frau die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau nehmen und vor die Ältesten der Ortschaft an das Tor hinausbringen;
then shall the father of the damsel and her mother take and bring forth the tokens of the virginity of the damsel, unto the elders of the city, in the gate;
16 dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: ›Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er ist ihrer überdrüssig geworden
and the father of the damsel shall say unto the elders, —My daughter, gave I unto this man to wife and he hated her;
17 und legt ihr nun schandbare Dinge, die nichts als Gerede sind, zur Last, indem er behauptet: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht gefunden –, und hier sind doch die Beweise für die Jungfräulichkeit meiner Tochter!‹ Und sie (die Eltern) sollen dabei das betreffende Stück Zeug vor den Ältesten der Ortschaft ausbreiten.
and lo! he, hath raised occasions of speech, saying—I found not that thy daughter had the tokens of virginity and yet, these, are the tokens of the virginity of my daughter. And they shall spread out the garment before the elders of the city.
18 Hierauf sollen die Ältesten jener Ortschaft den Mann ergreifen und ihn züchtigen;
Then shall the elders of that city take the man, and chastise him;
19 auch sollen sie ihm eine Geldstrafe von hundert Silberschekeln auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine israelitische Jungfrau in üblen Ruf gebracht hat. Auch soll sie ihm dann als Frau angehören, die er zeitlebens nicht entlassen kann.
and fine him a hundred [shekels] of silver and give unto the father of the damsel, because he hath brought an evil name upon a virgin of Israel, and she shall remain his wife, he may not put her away, all his days.
20 Wenn aber jene Behauptung: ›Es ist kein Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau gefunden worden‹ auf Wahrheit beruht,
But if this thing be true, and the tokens of virginity be not found with the damsel,
21 so soll man die junge Frau an den Eingang ihres Vaterhauses führen, und die Männer der betreffenden Ortschaft sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, indem sie in ihrem Vaterhause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen!«
then shall they bring forth the damsel into the entrance of her father’s house, and the men of her city shall stone her with stones that she die, because she hath wrought wickedness in Israel, by committing unchastity in her father’s house, —so shalt thou consume the wicked thing out of thy midst.
22 »Wird ein Mann im Ehebruch mit der Ehefrau eines andern ertappt, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der sich mit der Frau vergangen hat, und die Frau. So sollst du das Böse aus Israel wegschaffen!
When a man is found lying with a woman married to a husband, then shall, both, of them die, the man that lay with the woman, and the woman, so shalt thou consume the wicked thing out of Israel.
23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist und jemand sie innerhalb der Ortschaft trifft und ihr beiwohnt,
When a damsel that is a virgin is betrothed to a husband, —and a man findeth her in the city, and lieth with her,
24 so sollt ihr sie beide zum Tor der betreffenden Ortschaft hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen deshalb, weil sie in der Ortschaft nicht um Hilfe geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Braut eines andern entehrt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen! –
then shall ye bring them, both, out unto the gate of that city, and stone them with stones that they die, the damsel, because she made not an outcry in the city, and the man because he hath humbled his neighbour’s wife, —so shalt thou consume the wicked thing out of thy midst.
25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde angetroffen und sie ergriffen und ihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr Gewalt angetan hat, allein sterben;
But if in the field, the man find the betrothed damsel and the man force her and lie with her, then shall the man that lay with her die he alone;
26 dem Mädchen aber soll man nichts tun: sie hat sich kein todeswürdiges Verbrechen zuschulden kommen lassen; denn es verhält sich in diesem Falle ebenso, wie wenn ein Mann einen andern überfällt und ihn ums Leben bringt.
but, unto the damsel, shalt thou do nothing, the damsel, is not guilty of a sin worthy of death, for as when a man riseth up against his neighbour, and smiteth him so as to take away life, so, is this matter;
27 Er hat sie ja auf dem Felde getroffen; und wenn das verlobte Mädchen auch geschrien hätte, so würde doch kein Retter für sie dagewesen sein. –
for in the field, he found her, —the betrothed damsel, made an outcry, and there was none to save her.
28 Wenn ein Mann ein Mädchen, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, antrifft und sie ergreift und ihr beiwohnt und man ihn ertappt,
When a man findeth a damsel that is a virgin who is not betrothed, and layeth hold of her and lieth with her, and they are found,
29 so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silber geben, und sie soll ihm als Frau angehören; zur Strafe dafür, daß er sie entehrt hat, darf er sie zeitlebens nicht entlassen. –
then shall the man who lay with her give unto the damsel’s father fifty shekels of silver, —and she shall be, his, wife, because he hath humbled her, he may not put her away, all his days.
30 Niemand darf die Frau seines Vaters zum Weibe nehmen und überhaupt nicht die Bettdecke seines Vaters aufdecken.«
A man shall not take his father’s wife, —neither shall he turn aside his father’s coverlet.

< 5 Mose 22 >