< 5 Mose 20 >
1 »Wenn du zum Krieg gegen deine Feinde ausziehst und Rosse und Kriegswagen, ein dir an Zahl überlegenes Heer erblickst, so fürchte dich nicht vor ihnen! Denn der HERR, dein Gott, der dich aus dem Lande Ägypten hergeführt hat, ist mit dir.
Wenn du gegen deinen Feind in den Krieg ziehst und Rosse und Wagen, sowie ein an Zahl dir überlegenes Kriegsvolk erblickst, so sollst du dich nicht vor ihnen fürchten, denn Jahwe, dein Gott, der dich aus Ägypten hergeführt hat, ist mit dir.
2 Und wenn ihr zum Kriege ausrückt, so soll der Priester vortreten und zum Volk so sprechen:
Wenn ihr euch nun zum Kampf anschickt, so trete der Priester heran und rede zu dem Volk
3 ›Höre, Israel! Ihr zieht heute in den Kampf gegen eure Feinde: euer Herz werde nicht verzagt! Fürchtet euch nicht und seid ohne Angst und erschreckt nicht vor ihnen!
und spreche zu ihnen: Höre, Israel! Ihr schickt euch heute an zum Kampfe mit euren Feinden; seid unverzagten Mutes und fürchtet euch nicht, erbebet nicht und erschreckt nicht vor ihnen.
4 Denn der HERR, euer Gott, ist es, der mit euch zieht, um für euch mit euren Feinden zu kämpfen und euch den Sieg zu verleihen!‹
Denn Jahwe, euer Gott, zieht mit euch, um für euch mit euren Feinden zu streiten und euch Sieg zu verleihen.
5 Hierauf sollen die Obmänner zu dem Kriegsvolk folgendes sagen: ›Ist jemand unter euch, der ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat? Der trete ab und kehre zu seinem Hause heim, sonst könnte er im Kriege umkommen und ein anderer das Haus einweihen.
Dann sollen die Beamten also zu dem Kriegsvolke sprechen: Jedermann unter euch, der ein neues Haus gebaut und noch nicht eingeweiht hat, mag abtreten und heimkehren, damit er nicht in der Schlacht umkomme, und ein anderer es einweihe!
6 Ist ferner jemand unter euch, der einen Weinberg angelegt und ihn noch nicht in Nutznießung genommen hat? Der trete ab und kehre zu seinem Hause heim, sonst könnte er im Kriege umkommen und ein anderer ihn in Nutznießung nehmen.
Und jedermann, der einen Weinberg gepflanzt und noch nicht zu nutzen angefangen hat, trete ab und kehre heim, damit er nicht in der Schlacht umkommme, und ein anderer ihn zu nutzen anfange.
7 Ist ferner jemand da, der sich mit einem Weibe verlobt, sie aber noch nicht geheiratet hat? Der trete ab und kehre zu seinem Hause heim, sonst könnte er im Kriege umkommen und ein anderer die Braut heimführen.‹
Auch wer sich ein Weib verlobt, aber noch nicht heimgeführt hat, trete ab und kehre heim, damit er nicht in der Schlacht umkomme, und ein anderer sie heimführe.
8 Dann sollen die Obmänner weiter zu dem Kriegsvolk sagen: ›Ist jemand unter euch, der Angst hat und verzagten Herzens ist? Der trete ab und kehre zu seinem Hause heim, damit er seine Volksgenossen nicht ebenso mutlos macht, wie er selbst ist.‹
Weiter sollen dann die Beamten zu dem Kriegsvolke sprechen: Jeder, der furchtsam und mutlos ist, trete ab und kehre heim, damit er seine Volksgenossen, nicht auch so mutlos mache, wie er ist.
9 Wenn dann die Obmänner mit ihrer Ansprache an das Kriegsvolk fertig sind, soll man Anführer an die Spitze des Kriegsvolkes stellen.«
Wenn aber die Beamten ihre Ansprache an das Volk beendigt haben, soll man Truppenführer an die Spitze des Volkes stellen.
10 »Wenn du gegen eine Stadt heranziehst, um sie zu belagern, so sollst du sie zu einem friedlichen Abkommen auffordern.
Wenn du dich zur Belagerung einer Stadt anschickst, so sollst du ihr ein gütliches Abkommen anbieten,
11 Antwortet sie dir dann in friedfertiger Weise und öffnet sie dir freiwillig die Tore, so soll die ganze Bevölkerung, die sich darin befindet, dir fronpflichtig und dienstbar werden.
und wenn sie in das gütliche Abkommen einwilligt und dir die Thore öffnet, so soll dir alles in ihr befindliche Volk fronpflichtig und unterthan sein.
12 Will sie aber auf ein friedliches Abkommen mit dir nicht eingehen, sondern Krieg mit dir führen, so sollst du sie belagern;
Wenn sie aber kein gütliches Abkommen mit dir treffen, sondern Krieg mit dir führen will, so sollst du sie belagern
13 und wenn der HERR, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt, so sollst du alle männlichen Personen in ihr mit der Schärfe des Schwerts niederhauen;
und, wenn sie Jahwe, dein Gott, in deine Gewalt gegeben hat, alles, was an Männern darin ist, mit dem Schwerte töten,
14 jedoch die Weiber und Kinder, das Vieh und alles, was sonst in der Stadt ist, ihre gesamte Beute, sollst du für dich als geraubtes Gut hinnehmen und über das bei deinen Feinden Erbeutete, das der HERR, dein Gott, dir gegeben hat, frei verfügen.
dagegen die Weiber und Kinder, das Vieh und alles, was sich sonst in der Stadt findet, alles in ihr Erbeutete, dir rauben und das von deinen Feinden Erbeutete, das dir Jahwe, dein Gott, gegeben hat, genießen.
15 So sollst du es mit allen Städten halten, die in sehr weiter Entfernung von dir liegen und die nicht zu den Städten der hiesigen Völkerschaften gehören.
Auf diese Weise sollst du mit allen den Städten verfahren, die sehr weit von dir entfernt liegen, die nicht zu den Städten dieser Völker gehören.
16 Dagegen von den Städten der hiesigen Völker, die der HERR, dein Gott, dir zu eigen gibt, darfst du nichts, was Odem hat, am Leben lassen,
Dagegen in den Städten dieser Völker, die dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, sollst du keine Seele am Leben lassen.
17 sondern mußt den Bann unerbittlich an ihnen vollstrecken, nämlich an den Hethitern und Amoritern, den Kanaanäern und Pherissitern, den Hewitern und Jebusitern, wie der HERR, dein Gott, dir geboten hat,
Vielmehr mußt du den Bann an ihnen vollstrecken: an den Hethitern, Amoritern, Kanaanitern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern, wie dir Jahwe, dein Gott, befohlen hat,
18 damit sie euch nicht zur Nachahmung all ihrer Greuel verleiten, die sie im Dienst ihrer Götter verübt haben, und ihr euch nicht gegen den HERRN, euren Gott, versündigt.
damit sie euch nicht lehren, alle ihre Greuel nachzuahmen, die sie ihren Göttern zu Ehren verübt haben, und ihr euch so gegen Jahwe, euren Gott, versündigt.
19 Wenn du eine Stadt lange Zeit belagern mußt, um sie mit Waffengewalt zu erobern, so sollst du die zu ihr gehörenden Bäume nicht verderben, indem du die Axt an sie legst; sondern genieße ihre Früchte, sie selbst aber sollst du nicht umhauen; denn sind etwa die Bäume des Feldes Menschen, daß sie durch dich in Belagerungszustand versetzt werden müßten?
Wenn du eine Stadt behufs ihrer Belagerung lange Zeit einschließen mußt, um sie zu erobern, so verdirb nicht die zu ihr gehörenden Bäume, indem du die Axt an sie legst, sondern genieße ihre Früchte, sie selbst aber haue nicht um. Oder sind etwa die Bäume des Feldes Menschen, daß auch sie der Belagerung von dir unterworfen werden sollten?
20 Nur solche Bäume, von denen du weißt, daß sie keine eßbaren Früchte tragen, die darfst du vernichten und umhauen und magst von ihnen gegen die Stadt, die mit dir im Kriege liegt, Belagerungswerke aufführen, bis sie gefallen ist.«
Nur solche Bäume, von denen du weißt, daß sie keine eßbaren Früchte tragen, darfst du verderben und umhauen, um gegen die Stadt, welche Krieg mit dir führt, Belagerungswerke zu errichten, bis sie fällt.