< 5 Mose 19 >

1 »Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, und du nach ihrer Vertreibung in ihren Städten und Häusern wohnst,
Wenn Jehovah, dein Gott, die Völkerschaften, deren Land Jehovah, dein Gott, dir geben wird, ausrottet, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst,
2 so sollst du dir in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt, drei Städte aussondern.
Sollst du dir inmitten deines Landes, das Jehovah, dein Gott, dir gibt es einzunehmen, drei Städte ausscheiden.
3 Du sollst dir die Wege dahin in guten Stand setzen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, in drei Teile zerlegen; und das soll dazu dienen, daß jeder Totschläger sich dorthin flüchten kann.
Mache dir den Weg bereit und teile die Grenze deines Landes, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe austeilt, in drei Teile, so daß jeder Totschläger dahin fliehen kann.
4 Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –
Und das soll die Sache sein mit dem Totschläger, der dahin fliehen darf, damit er lebe: Wer seinen Genossen erschlägt unwissentlich und ohne daß er ihn haßte von gestern und ehegestern;
5 wenn z. B. jemand mit einem andern in den Wald geht, um Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um einen Baum umzuhauen, und das Eisen fliegt vom Stiel ab und trifft den andern so, daß er stirbt –: ein solcher soll in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten,
Und wer mit seinem Genossen in den Wald hineingeht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, den Baum abzuhauen, und das Eisen fährt ab vom Holz und trifft seinen Genossen, daß er stirbt, der fliehe in eine dieser Städte, auf daß er lebe;
6 damit nicht der Bluträcher, wenn er in leidenschaftliche Erregung geraten ist, dem Totschläger nacheilt und ihn wegen der Länge des Weges einholt und totschlägt, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er (dem andern) ja von früher her nicht feind gewesen war.
Auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachsetze, da sein Herz erhitzt ist und ihn erreiche, wenn ihm der Weg zu viel ist, und schlage ihn am Leben, so doch kein Gericht des Todes an ihm ist, weil er keinen Haß gegen ihn hatte von gestern und ehegestern.
7 Darum gebiete ich dir so: Du sollst dir drei Städte aussondern.
Darum gebiete ich dir und spreche: Drei Städte sollst du dir ausscheiden.
8 Wenn aber der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern zugeschworen hat, und dir nach seiner deinen Vätern gegebenen Verheißung das ganze Land zu eigen gegeben hat
Und wenn Jehovah, dein Gott, deine Grenze erweitert, wie Er deinen Vätern geschworen und dir all das Land gibt, das Er deinen Vätern zu geben geredet hat;
9 - sofern du nämlich auf die Beobachtung aller dieser Gebote, die ich dir heute zur Pflicht mache, bedacht bist, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen wandelst –, so sollst du dir zu diesen drei Städten noch drei andere hinzufügen,
So du hältst all dieses Gebot, es zu tun, das ich dir heute gebiete, daß du Jehovah, deinen Gott, liebst und in Seinen Wegen wandelst alle Tage; so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzutun.
10 damit in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, kein unschuldiges Blut vergossen wird und dadurch Blutschuld auf dich kommt. –
Auf daß nicht unschuldig Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe gibt, und Blut auf dir sei.
11 Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so daß er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht,
Wenn aber ein Mann einen Haß hat wider seinen Genossen und liegt im Hinterhalt gegen ihn und macht sich über ihn auf und schlägt ihn am Leben, daß er stirbt und flieht in eine dieser Städte;
12 so sollen die Ältesten der Stadt, zu der er gehört, hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit er den Tod erleidet.
So sollen die Ältesten seiner Stadt senden und ihn von dannen nehmen, und ihn geben in des Bluträchers Hand, daß er sterbe.
13 Du darfst keinen Blick des Mitleids für ihn haben, sondern sollst unschuldig vergossenes Blut aus Israel hinwegschaffen: dann wird es dir gut ergehen.«
Dein Auge schone seiner nicht, auf daß du wegschaffst das Blut des Unschuldigen aus Israel und es gut mit diesem sei.
14 »Du sollst nicht die Grenze deines Nachbars, welche die Vorfahren gezogen haben, in deinem Erbbesitz verrücken, den du in dem Lande erhalten wirst, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will. –
Du sollst nicht verrücken deines Nächsten Grenze, welche die Vorfahren abgegrenzt haben auf deinem Erbe, das du erbst in dem Lande, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbbesitze gibt.
15 Es darf nicht ein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten, wenn es sich um irgendein Verbrechen oder irgendeine Verschuldung, um irgendein Vergehen handelt, das jemand begehen kann; erst aufgrund der Aussage von zwei oder von drei Zeugen soll eine Sache endgültig entschieden werden. –
Nicht soll ein einzelner Zeuge aufstehen wider einen Mann ob irgendeiner Missetat und irgendeiner Sünde, über irgendeine Sünde, womit man sündigt. Durch den Mund zweier Zeugen oder den Mund dreier Zeugen soll ein Wort bestätigt werden.
16 Wenn ein gewissenloser Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung des Gesetzes zu beschuldigen,
So ein Zeuge der Gewalttat aufsteht wider einen Mann, um wider ihn wegen eines Abfalls zu bezeugen,
17 so sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit miteinander haben, vor den HERRN, vor die derzeitigen Priester und die Richter treten.
So sollen die beiden Männer, die einen Rechtshandel haben, vor Jehovah stehen, vor die Priester und die Richter, die in selbigen Tagen sein werden.
18 Dann sollen die Richter die Sache gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, daß der Zeuge ein lügnerischer Zeuge ist, daß er die Unwahrheit gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,
Und die Richter sollen wohl untersuchen. Und siehe, ist der Zeuge ein lügenhafter Zeuge und hat Lügen geantwortet wider seinen Bruder,
19 so sollt ihr dieselbe Strafe über ihn verhängen, die er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen.
So sollt ihr ihm tun, wie er sann, seinem Bruder zu tun, und du sollst wegschaffen das Böse aus deiner Mitte.
20 Die Übrigen aber sollen es erfahren, damit sie in Furcht geraten und hinfort eine derartige Schlechtigkeit in deiner Mitte nicht wieder verüben.
Auf daß die Übrigbleibenden es hören und sich fürchten und solches Böse nicht weiter tun in deiner Mitte.
21 Und du sollst keinen Blick des Mitleids (für den Betreffenden) haben: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!«
Und dein Auge schone nicht. Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

< 5 Mose 19 >