< 5 Mose 15 >
1 »Alle sieben Jahre sollst du einen Erlaß eintreten lassen;
Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß machen.
2 und mit dem Erlaß soll es folgendermaßen gehalten werden: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und besonders seinen Volksgenossen nicht drängen; denn man hat einen Erlaß zu Ehren des HERRN ausgerufen.
Und dies ist das Wort des Erlasses: Jeder Schuldherr soll seine Hand in demselben ablassen von dem Darlehen, das er seinem Genossen gemacht, er soll es nicht eintreiben von seinem Genossen und seinem Bruder; denn dem Jehovah hat man einen Erlaß ausgerufen.
3 Einen Nichtisraeliten magst du drängen; was du aber bei einem von deinen Volksgenossen ausstehen hast, das sollst du aus deinem Besitz fahren lassen.
Vom Auswärtigen magst du eintreiben, was du aber bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand erlassen.
4 Es sollte zwar eigentlich keine Armen bei dir geben; denn der HERR wird dich in dem Lande, das er dir als Erbteil zum Besitz geben wird, reichlich segnen,
Es sei denn, daß unter dir kein Dürftiger ist; denn Jehovah wird dich segnen in dem Lande, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe einzunehmen gibt;
5 wenn du nur den Weisungen des HERRN, deines Gottes, willig gehorchst, indem du dieses ganze Gesetz genau beobachtest, das ich dir heute gebiete.
Nur wenn du auf die Stimme Jehovahs, deines Gottes, hörst, so daß du hältst und tust all dies Gebot, das ich dir heute gebiete.
6 Denn der HERR, dein Gott, hat dir, wie er dir zugesagt hat, Segen verliehen, so daß du vielen Völkerschaften wirst leihen können, während du selbst nichts zu entleihen brauchst, und daß du über viele Völkerschaften herrschen wirst, während sie über dich nicht herrschen sollen.«
Denn Jehovah, dein Gott, hat dich gesegnet, wie Er zu dir geredet hat, so daß du vielen Völkerschaften borgen und nichts von ihnen borgen, und über viele Völkerschaften herrschen wirst, sie aber werden nicht herrschen über dich.
7 »Wenn sich bei dir ein Armer, irgendeiner von deinen Volksgenossen, in einer deiner Ortschaften in deinem Lande befindet, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand gegenüber deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,
Wenn unter dir ein Dürftiger ist, einer deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das Jehovah, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verstocken und deine Hand nicht vor deinem dürftigen Bruder zudrücken.
8 sondern sollst deine Hand für ihn weit auftun und ihm bereitwillig leihen nach Maßgabe des Bedürfnisses, soviel er nötig hat.
Vielmehr sollst du deine Hand ihm auftun, und ihm borgen je nach seinem Mangel, worin er mangelt.
9 Hüte dich wohl, in deinem Herzen den nichtswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: ›Das siebte Jahr, das Erlaßjahr, steht nahe bevor!‹, und sieh deinen armen Volksgenossen nicht mit unfreundlichem Blick an, so daß du ihm nichts gibst und eine Sünde auf dir lastet, wenn er den HERRN gegen dich anruft!
Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen das Wort Belials sei: das sagt: Das siebente Jahr nahet, das Jahr des Erlasses; und dein Auge deinem dürftigen Bruder böse sei, daß du es ihm nicht gebest und er über dich zu Jehovah rufe, so daß es dir zur Sünde werde.
10 Nein, du sollst ihm bereitwillig geben, und dein Herz soll nicht in verdrießlicher Stimmung sein, wenn du ihm gibst; denn um solcher Handlungsweise willen wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust und unternimmst.
Geben sollst du es ihm, und dein Herz soll nicht erbosen, daß du es ihm gibst; denn wegen dieses Wortes wird Jehovah, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun, und in allem, wonach du die Hand ausreckst.
11 Weil es an Armen inmitten des Landes niemals fehlen wird, darum gebe ich dir das Gebot: ›Du sollst deine Hand für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande weit auftun!‹«
Denn Dürftige werden niemals aufhören von des Landes Mitte. Deshalb gebiete ich dir und spreche: Tue deine Hand auf deinem Bruder, dem Elenden und dem Dürftigen in deinem Land.
12 »Wenn einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen;
Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, an dich verkauft, so soll er sechs Jahre dir dienen, im siebenten Jahre aber sollst du ihn frei von dir entlassen.
13 und wenn du ihn dann freiläßt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen,
Und wenn du ihn frei entlässest von dir, so entlasse ihn nicht leer.
14 sondern ihn gehörig ausstatten (mit Gaben) von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben
Du sollst ihm aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Weinkufe, womit Jehovah, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
15 und sollst bedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich (aus der Knechtschaft) erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.
Und gedenke, daß du ein Knecht warst in Ägyptenland, und Jehovah, dein Gott, dich eingelöst hat. Deshalb gebiete ich dir dies Wort heute.
16 Wenn er aber zu dir sagen sollte: ›Ich möchte nicht von dir weggehen!‹ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohl fühlt –,
So es aber geschieht, daß er zu dir spricht: Ich will nicht von dir ausgehen, weil Ich dich und dein Haus liebe, - weil es ihm gut geht bei dir;
17 so nimm eine Pfrieme und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.
So nimm eine Pfrieme und treibe sie durch sein Ohr und die Tür; und er soll dein Knecht sein ewiglich, und auch deiner Magd sollst du also tun.
18 Du darfst keine Härte darin sehen, daß du ihn als einen Freien von dir fortlassen mußt; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners erarbeitet, und der HERR, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.«
Und laß es dir nicht hart sein in deinen Augen, wenn du ihn frei entlässest von dir; denn das Doppelte von eines Lohnarbeiters Lohn hat er dir gedient sechs Jahre, und Jehovah, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
19 »Jede männliche Erstgeburt, die unter deinem Rindvieh und deinem Kleinvieh zur Welt kommt, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen: du darfst keines von deinen erstgeborenen Rindern zur Arbeit verwenden und die Erstgeborenen deines Kleinviehs nicht scheren:
Alles Erstgeborene, das dir geboren wird von deinem Rindvieh oder von deinem Kleinvieh, sollst du, wenn es männlich ist, Jehovah, deinem Gotte, heiligen. Du sollst nicht arbeiten mit dem Erstgeborenen deines Ochsen, noch scheren das Erstgeborene deines Kleinviehs.
20 vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du und deine Familie es Jahr für Jahr an der Stätte verzehren, die der HERR erwählen wird.
Vor Jehovah, deinem Gotte, sollst du es essen Jahr für Jahr an dem Orte, den Jehovah erwählen wird, du und dein Haus.
21 Wenn sich jedoch ein Gebrechen an ihm findet, so daß es lahm oder blind ist oder sonst einen häßlichen Fehler an sich hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht schlachten.
Und so daran ein Makel ist, so es lahm oder blind ist, irgendein böser Makel, sollst du es Jehovah, deinem Gotte, nicht opfern.
22 In deinen Wohnorten magst du es verzehren, der Unreine und der Reine ohne Unterschied, wie das Fleisch der Gazelle und des Hirsches.
In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine zugleich, wie das Reh und wie den Hirsch.
23 Nur sein Blut darfst du nicht genießen: auf die Erde mußt du es wie Wasser schütten.«
Nur sein Blut sollst du nicht essen; auf die Erde sollst du es ausgießen, wie das Wasser.