< 5 Mose 15 >
1 »Alle sieben Jahre sollst du einen Erlaß eintreten lassen;
At the end of every seven years thou shalt make a release.
2 und mit dem Erlaß soll es folgendermaßen gehalten werden: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und besonders seinen Volksgenossen nicht drängen; denn man hat einen Erlaß zu Ehren des HERRN ausgerufen.
And this is the manner of the release: Every creditor that lendeth any thing to his neighbour shall release it; he shall not exact it of his neighbour, or of his brother; because it is called the LORD’S release.
3 Einen Nichtisraeliten magst du drängen; was du aber bei einem von deinen Volksgenossen ausstehen hast, das sollst du aus deinem Besitz fahren lassen.
Of a foreigner thou mayest exact it again: but that which is thine with thy brother thy hand shall release;
4 Es sollte zwar eigentlich keine Armen bei dir geben; denn der HERR wird dich in dem Lande, das er dir als Erbteil zum Besitz geben wird, reichlich segnen,
Except when there shall be no poor among you; for the LORD shall greatly bless thee in the land which the LORD thy God giveth thee for an inheritance to possess it:
5 wenn du nur den Weisungen des HERRN, deines Gottes, willig gehorchst, indem du dieses ganze Gesetz genau beobachtest, das ich dir heute gebiete.
Only if thou shalt carefully hearken to the voice of the LORD thy God, to observe to do all these commandments which I command thee this day.
6 Denn der HERR, dein Gott, hat dir, wie er dir zugesagt hat, Segen verliehen, so daß du vielen Völkerschaften wirst leihen können, während du selbst nichts zu entleihen brauchst, und daß du über viele Völkerschaften herrschen wirst, während sie über dich nicht herrschen sollen.«
For the LORD thy God shall bless thee, as he promised thee: and thou shalt lend to many nations, but thou shalt not borrow; and thou shalt reign over many nations, but they shall not reign over thee.
7 »Wenn sich bei dir ein Armer, irgendeiner von deinen Volksgenossen, in einer deiner Ortschaften in deinem Lande befindet, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand gegenüber deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,
If there shall be among you a poor man of one of thy brethren within any of thy gates in thy land which the LORD the God giveth thee, thou shalt not harden thy heart, nor shut thy hand from thy poor brother:
8 sondern sollst deine Hand für ihn weit auftun und ihm bereitwillig leihen nach Maßgabe des Bedürfnisses, soviel er nötig hat.
But thou shalt open thy hand wide to him, and shalt surely lend him sufficient for his need, in that which he lacketh.
9 Hüte dich wohl, in deinem Herzen den nichtswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: ›Das siebte Jahr, das Erlaßjahr, steht nahe bevor!‹, und sieh deinen armen Volksgenossen nicht mit unfreundlichem Blick an, so daß du ihm nichts gibst und eine Sünde auf dir lastet, wenn er den HERRN gegen dich anruft!
Beware that there be not a thought in thy wicked heart, saying, The seventh year, the year of release, is at hand; and thy eye shall be evil against thy poor brother, and thou shalt give him nothing; and he shall cry to the LORD against thee, and it shall be sin to thee.
10 Nein, du sollst ihm bereitwillig geben, und dein Herz soll nicht in verdrießlicher Stimmung sein, wenn du ihm gibst; denn um solcher Handlungsweise willen wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust und unternimmst.
Thou shalt surely give him, and thy heart shall not be grieved when thou givest to him: because that for this thing the LORD thy God shall bless thee in all thy works, and in all that thou puttest thy hand to.
11 Weil es an Armen inmitten des Landes niemals fehlen wird, darum gebe ich dir das Gebot: ›Du sollst deine Hand für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande weit auftun!‹«
For the poor shall never cease from the land: therefore I command thee, saying, Thou shalt open thy hand wide to thy brother, to thy poor, and to thy needy, in thy land.
12 »Wenn einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen;
And if thy brother, an Hebrew man, or an Hebrew woman, shall be sold to thee, and serve thee six years; then in the seventh year thou shalt let him go free from thee.
13 und wenn du ihn dann freiläßt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen,
And when thou sendest him out free from thee, thou shalt not let him depart empty:
14 sondern ihn gehörig ausstatten (mit Gaben) von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben
Thou shalt furnish him liberally out of thy flock, and out of thy floor, and out of thy winepress: of that which the LORD thy God hath blessed thee thou shalt give to him.
15 und sollst bedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich (aus der Knechtschaft) erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.
And thou shalt remember that thou wast a slave in the land of Egypt, and the LORD thy God redeemed thee: therefore I command thee this thing this day.
16 Wenn er aber zu dir sagen sollte: ›Ich möchte nicht von dir weggehen!‹ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohl fühlt –,
And it shall be, if he shall say to thee, I will not leave thee; because he loveth thee and thy house, because he is well with thee;
17 so nimm eine Pfrieme und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.
Then thou shalt take an awl, and thrust it through his ear into the door, and he shall be thy servant for ever. And also to thy maidservant thou shalt do likewise.
18 Du darfst keine Härte darin sehen, daß du ihn als einen Freien von dir fortlassen mußt; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners erarbeitet, und der HERR, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.«
It shall not seem hard to thee, when thou sendest him away free from thee; for he hath been of double the worth of a hired servant to thee, in serving thee six years: and the LORD thy God shall bless thee in all that thou doest.
19 »Jede männliche Erstgeburt, die unter deinem Rindvieh und deinem Kleinvieh zur Welt kommt, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen: du darfst keines von deinen erstgeborenen Rindern zur Arbeit verwenden und die Erstgeborenen deines Kleinviehs nicht scheren:
All the firstling males that come of thy herd and of thy flock thou shalt sanctify to the LORD thy God: thou shalt do no work with the firstling of thy herd, nor shear the firstling of thy flock.
20 vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du und deine Familie es Jahr für Jahr an der Stätte verzehren, die der HERR erwählen wird.
Thou shalt eat it before the LORD thy God year by year in the place which the LORD shall choose, thou and thy household.
21 Wenn sich jedoch ein Gebrechen an ihm findet, so daß es lahm oder blind ist oder sonst einen häßlichen Fehler an sich hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht schlachten.
And if there is any blemish in it, as if it is lame, or blind, or hath any ill blemish, thou shalt not sacrifice it to the LORD thy God.
22 In deinen Wohnorten magst du es verzehren, der Unreine und der Reine ohne Unterschied, wie das Fleisch der Gazelle und des Hirsches.
Thou shalt eat it within thy gates: the unclean and the clean person shall eat it alike, as the roebuck, and as the hart.
23 Nur sein Blut darfst du nicht genießen: auf die Erde mußt du es wie Wasser schütten.«
Only thou shalt not eat its blood; thou shalt pour it upon the ground as water.