< 5 Mose 15 >
1 »Alle sieben Jahre sollst du einen Erlaß eintreten lassen;
At the end of seven years thou shalt make a release,
2 und mit dem Erlaß soll es folgendermaßen gehalten werden: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und besonders seinen Volksgenossen nicht drängen; denn man hat einen Erlaß zu Ehren des HERRN ausgerufen.
and this is the manner of the release: Every creditor shall relax his hand from the loan which he hath lent unto his neighbour; he shall not demand it of his neighbour, or of his brother; for a release to Jehovah hath been proclaimed.
3 Einen Nichtisraeliten magst du drängen; was du aber bei einem von deinen Volksgenossen ausstehen hast, das sollst du aus deinem Besitz fahren lassen.
Of the foreigner thou mayest demand it; but what is thine with thy brother thy hand shall release;
4 Es sollte zwar eigentlich keine Armen bei dir geben; denn der HERR wird dich in dem Lande, das er dir als Erbteil zum Besitz geben wird, reichlich segnen,
save when there shall be no one in need among you; for Jehovah will greatly bless thee in the land that Jehovah thy God giveth thee for an inheritance to possess it,
5 wenn du nur den Weisungen des HERRN, deines Gottes, willig gehorchst, indem du dieses ganze Gesetz genau beobachtest, das ich dir heute gebiete.
if thou only diligently hearken unto the voice of Jehovah thy God, to take heed to do all this commandment which I command thee this day.
6 Denn der HERR, dein Gott, hat dir, wie er dir zugesagt hat, Segen verliehen, so daß du vielen Völkerschaften wirst leihen können, während du selbst nichts zu entleihen brauchst, und daß du über viele Völkerschaften herrschen wirst, während sie über dich nicht herrschen sollen.«
For Jehovah thy God will bless thee, as he promised thee; and thou shalt lend on pledge to many nations, but thou shalt not borrow; and thou shalt rule over many nations, but they shall not rule over thee.
7 »Wenn sich bei dir ein Armer, irgendeiner von deinen Volksgenossen, in einer deiner Ortschaften in deinem Lande befindet, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand gegenüber deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,
If there be amongst you a poor man, any one of thy brethren in one of thy gates, in thy land which Jehovah thy God giveth thee, thou shalt not harden thy heart, nor shut thy hand from thy brother in need;
8 sondern sollst deine Hand für ihn weit auftun und ihm bereitwillig leihen nach Maßgabe des Bedürfnisses, soviel er nötig hat.
but thou shalt open thy hand bountifully unto him, and shalt certainly lend him on pledge what is sufficient for his need, [in that] which he lacketh.
9 Hüte dich wohl, in deinem Herzen den nichtswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: ›Das siebte Jahr, das Erlaßjahr, steht nahe bevor!‹, und sieh deinen armen Volksgenossen nicht mit unfreundlichem Blick an, so daß du ihm nichts gibst und eine Sünde auf dir lastet, wenn er den HERRN gegen dich anruft!
Beware that there be not a wicked thought in thy heart, saying, The seventh year, the year of release, is at hand; and thine eye be evil against thy poor brother, and thou givest him nought; and he cry against thee to Jehovah, and it be sin in thee.
10 Nein, du sollst ihm bereitwillig geben, und dein Herz soll nicht in verdrießlicher Stimmung sein, wenn du ihm gibst; denn um solcher Handlungsweise willen wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust und unternimmst.
Thou shalt bountifully give unto him, and thy heart shall not be evil-disposed when thou givest unto him; because for this thing Jehovah thy God will bless thee in all thy works, and in all the business of thy hand.
11 Weil es an Armen inmitten des Landes niemals fehlen wird, darum gebe ich dir das Gebot: ›Du sollst deine Hand für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande weit auftun!‹«
For the needy shall never cease from within the land; therefore I command thee, saying, Thou shalt open thy hand bountifully unto thy brother, to thy poor and to thy needy, in thy land.
12 »Wenn einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen;
If thy brother, a Hebrew man, or a Hebrew woman, have been sold unto thee, he shall serve thee six years, and in the seventh year thou shalt let him go free from thee.
13 und wenn du ihn dann freiläßt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen,
And when thou sendest him out free from thee, thou shalt not let him go away empty;
14 sondern ihn gehörig ausstatten (mit Gaben) von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben
thou shalt certainly furnish him from thy sheep, and out of thy floor, and out of thy winepress: of what Jehovah thy God hath blessed thee with shalt thou give unto him.
15 und sollst bedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich (aus der Knechtschaft) erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.
And thou shalt remember that thou wast a bondman in the land of Egypt, and that Jehovah thy God redeemed thee; therefore I command thee this thing to-day.
16 Wenn er aber zu dir sagen sollte: ›Ich möchte nicht von dir weggehen!‹ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohl fühlt –,
And it shall be, if he say unto thee, I will not go away from thee, — because he loveth thee and thy house, because he is well with thee, —
17 so nimm eine Pfrieme und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.
then thou shalt take an awl, and thrust it through his ear and into the door; and he shall be thy bondman for ever. And also unto thy handmaid thou shalt do likewise.
18 Du darfst keine Härte darin sehen, daß du ihn als einen Freien von dir fortlassen mußt; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners erarbeitet, und der HERR, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.«
Let it not seem hard unto thee, when thou sendest him away free from thee; for double the worth of a hired servant hath he been to thee, [in] serving thee six years; and Jehovah thy God will bless thee in all that thou doest.
19 »Jede männliche Erstgeburt, die unter deinem Rindvieh und deinem Kleinvieh zur Welt kommt, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen: du darfst keines von deinen erstgeborenen Rindern zur Arbeit verwenden und die Erstgeborenen deines Kleinviehs nicht scheren:
Every firstling that is born among thy kine and among thy sheep that is a male, thou shalt hallow to Jehovah thy God: thou shalt do no work with the firstling of thy kine, nor shear the firstling of thy sheep.
20 vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du und deine Familie es Jahr für Jahr an der Stätte verzehren, die der HERR erwählen wird.
Thou shalt eat it before Jehovah thy God, year by year, in the place which Jehovah will choose, thou and thy household.
21 Wenn sich jedoch ein Gebrechen an ihm findet, so daß es lahm oder blind ist oder sonst einen häßlichen Fehler an sich hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht schlachten.
But if there be a defect therein, [if it be] lame, or blind, [or have] any evil defect, thou shalt not sacrifice it to Jehovah thy God.
22 In deinen Wohnorten magst du es verzehren, der Unreine und der Reine ohne Unterschied, wie das Fleisch der Gazelle und des Hirsches.
In thy gates shalt thou eat it; the unclean and the clean [shall eat it] alike, as the gazelle and as the hart.
23 Nur sein Blut darfst du nicht genießen: auf die Erde mußt du es wie Wasser schütten.«
Only thou shalt not eat the blood thereof: thou shalt pour it upon the earth as water.