< 5 Mose 14 >

1 »Ihr seid Söhne für den HERRN, euren Gott; darum dürft ihr euch wegen eines Toten keine Einschnitte ins Fleisch machen und euch über der Stirn nicht kahlscheren;
Ihr seid Kinder Jahwes, eures Gottes; ihr dürft euch daher nicht wegen eines Toten Hauteinritzungen machen, noch euch vorn am Kopf eine Glatze scheren.
2 denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk, und dich hat der HERR, dein Gott, aus allen Völkern, die es auf dem ganzen Erdboden gibt, zu seinem Eigentumsvolk erwählt. –
Denn du bist ein Jahwe, deinem Gotte, geheiligtes Volk, und dich hat Jahwe von allen Völkern, die auf Erden sind, erwählt, daß du ihm als Eigentumsvolk angehören sollst.
3 Du sollst nichts Greuelhaftes essen!
Du sollst nichts Abscheuliches essen!
4 Dies sind die Vierfüßler, die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege,
Dies sind die Tiere, die ihr essen dürft: Ochse, Schaf und Ziege,
5 Hirsch, Gazelle, Damwild, Steinbock, Antilope, wilder Ochs und Bergziege
Hirsch, Gazelle und Damhirsch, Steinbock, Antilope, Teo und Demer.
6 und überhaupt alle Vierfüßler, die gespaltene Hufe haben, und zwar ganz durchgespaltene, also zwei Hufe, und die zugleich Wiederkäuer unter den Vierfüßlern sind: diese dürft ihr essen.
Alle Vierfüßler, die gespaltene Klauen - und zwar beide Klauen ganz durchgespalten - haben und die zugleich wiederkäuen unter den Vierfüßlern, die dürft ihr essen.
7 Dagegen folgende dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, welche ganz durchgespaltene Hufe haben, nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs; denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Hufe: als unrein sollen sie euch gelten;
Nur die folgenden dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, die ganz durchgespaltene Klauen haben, nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs; denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine durchgespaltenen Klauen, - als unrein haben sie euch zu gelten;
8 ferner das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer: als unrein soll es euch gelten; vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nichts genießen und ihre toten Leiber nicht anrühren. –
ferner das Schwein, denn es hat zwar durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer, - als unrein hat es euch zu gelten. Ihr dürft weder ihr Fleisch genießen, noch dürft ihr ihr Aas berühren.
9 Dies ist es, was ihr von allen im Wasser lebenden Tieren essen dürft: alles, was Flossen und Schuppen hat: diese dürft ihr essen;
Von allen im Wasser lebenden Tieren dürft ihr folgende essen: Alle, welche Flossen und Schuppen haben, dürft ihr essen;
10 aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, dürft ihr nicht genießen: als unrein soll es euch gelten. –
dagegen dürft ihr keine von denen essen, die keine Flossen und Schuppen haben, - als unrein sollen sie euch gelten.
11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen;
Alle reinen Vögel dürft ihr essen;
12 folgende aber sind es, von denen ihr nichts essen dürft: der Adler, der Lämmergeier, der Bartgeier,
die folgenden aber dürft ihr nicht essen: den Adler, den Bartgeier, den Geier,
13 die Weihe, der Habicht, die verschiedenen Falkenarten,
die Weihe und das Geschlecht der Falken,
14 alle Arten von Raben,
das ganze Geschlecht der Raben,
15 der Strauß, die Schwalbe, die Möwe, alle Habichtarten,
den Strauß, die Schwalbe, die Möwe und das Geschlecht der Habichte,
16 das Käuzchen, der Uhu, die Eule,
das Käuzchen, den Uhu, die Eule,
17 der Pelikan, der Aasgeier, der Sturzpelikan,
den Pelekan, den Erdgeier, den Sturzpelekan,
18 der Storch, die verschiedenen Arten der Regenpfeifer, der Wiedehopf und die Fledermaus.
den Storch, das Geschlecht der Regenpfeifer, den Wiedehopf und die Fledermaus.
19 Auch alle geflügelten Insekten sollen euch als unrein gelten und dürfen nicht gegessen werden.
Alle geflügelten kleinen Tiere sollen euch als unrein gelten; sie dürfen nicht gegessen werden.
20 Alles reine Geflügel dürft ihr essen. –
Alles reine Geflügel dürft ihr essen.
21 Von gefallenen Tieren dürft ihr nichts genießen; dem Fremdling, der in deinen Ortschaften lebt, magst du sie zum Essen geben oder magst sie an einen Nichtisraeliten verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk. – Ein Böckchen darfst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.«
Ihr dürft keinerlei Aas essen. Dem Fremden, der sich an deinem Wohnort aufhält, magst du es geben, daß er es esse, oder du magst es einem Ausländer verkaufen; denn du bist ein Jahwe, deinem Gotte, geheiligtes Volk. Nicht darfst du ein Böckchen in der Milch seiner Mutter kochen.
22 »Den ganzen Ertrag deiner Aussaat, alles, was dir auf dem Felde wächst, sollst du Jahr für Jahr gewissenhaft verzehnten
Von allem Ertrag deiner Aussaat, von allem, was auf dem Felde wächst, sollst du Jahr für Jahr gewissenhaft den Zehnten nehmen
23 und sollst den Zehnten deines Getreides, deines Weins und deines Öls sowie die Erstgeburten deiner Rinder und deines Kleinviehs vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, verzehren, damit du den HERRN, deinen Gott, allezeit fürchten lernst.
und vor Jahwe, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählt, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, den Zehnten deines Getreides, Mostes und Öls und die Erstgeburten deiner Rinder und Schafe verzehren, damit du Jahwe, deinen Gott, allezeit fürchten lernst.
24 Wenn dir aber der Weg zu weit ist, so daß du, wenn der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, den Zehnten nicht hinbringen kannst, weil die Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen, zu weit von dir entfernt liegt:
Und wenn dir der Weg zu lang sein sollte, wenn du es nicht hinschaffen kannst, weil die Stätte, die Jahwe, dein Gott, zur Wohnung seines Namens erwählt hat, zu weit von dir entfernt ist, wenn Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat,
25 so mache den Zehnten zu Geld, nimm dann das Geld wohlbewahrt mit dir und begib dich an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird.
so mache es zu Geld, nimm das Geld wohlverwahrt mit dir, begieb dich nach der Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählt hat,
26 Dort gib das Geld aus für alles, wonach dein Herz Verlangen tragen mag, für Rinder und Kleinvieh, für Wein und starke Getränke, kurz für alles, wonach dich gelüsten mag; halte dann dort vor dem HERRN, deinem Gott, ein Mahl und sei mit deinen Angehörigen fröhlich.
und kaufe für das Geld, was du irgend begehrst, Rinder und Schafe, Wein und starkes Getränk und alles, wonach du Verlangen hast, und iß daselbst vor Jahwe, deinem Gott, und sei fröhlich samt deiner Familie.
27 Dabei vergiß aber auch die Leviten nicht, die in deinen Wohnorten leben; denn sie haben keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich dir.
Dabei sollst du den Leviten, der sich an deinem Wohnort aufhält, nicht vergessen; denn er hat keinen Landanteil noch Erbbesitz bei dir.
28 Nach Verlauf von je drei Jahren sollst du den gesamten Zehnten deines Ertrags von jenem Jahre für sich besonders nehmen und ihn in deinen Wohnorten niederlegen;
Am Ende von drei Jahren sollst du den gesamten Zehnten von deinem Ertrag in jenem dritten Jahre herausgeben und in deinem Wohnorte niederlegen,
29 dann sollen die Leviten, die ja keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich dir haben, sowie die Fremdlinge, die Witwen und die Waisen, die in deinen Wohnorten leben, herbeikommen und sich satt essen, damit der HERR, dein Gott, dich segne bei aller Arbeit deiner Hände, bei allem, was du unternimmst.«
damit die Leviten, die ja keinen Landanteil noch Erbbesitz bei dir haben, die Fremdlinge, die Waisen und Witwen, die an deinem Wohnorte leben, kommen und sich satt essen, auf daß dich Jahwe, dein Gott, bei allem Thun segne, das deine Hand verrichtet.

< 5 Mose 14 >