< 5 Mose 12 >
1 »Dies sind die Satzungen und die Verordnungen, die ihr in dem Lande, das der HERR, der Gott eurer Väter, euch zum Eigentum bestimmt hat, allezeit beobachten sollt, solange ihr auf dem Erdboden lebt«:
2 »Ihr sollt alle Stätten von Grund aus zerstören, an denen die Völkerschaften, die ihr aus ihrem Besitz verdrängen werdet, ihre Götter verehrt haben, auf den hohen Bergen wie auf den Hügeln und unter jedem dichtbelaubten Baum.
3 Ihr sollt also ihre Altäre niederreißen und ihre Malsteine zertrümmern, ihre Götzenbäume im Feuer verbrennen, ihre geschnitzten Götterbilder zerschlagen und ihren Namen von den betreffenden Stätten verschwinden lassen.
4 Mit dem HERRN, eurem Gott, dürft ihr es nicht so halten (wie jene Völker mit ihren Göttern);
5 vielmehr nur die eine Stätte, die der HERR, euer Gott, aus all euren Stammesgebieten erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen und dort Wohnung zu nehmen, die sollt ihr aufsuchen und euch dorthin begeben;
6 und dorthin sollt ihr eure Brandopfer und Schlachtopfer, eure Zehnten und die Hebeopfer, die ihr darbringt, eure Gelübdeopfer und freiwilligen Gaben sowie die Erstgeburten eurer Rinder und eures Kleinviehs bringen.
7 Dort sollt ihr auch eure Opfermahlzeiten vor dem HERRN, eurem Gott, halten, ihr und eure Familien, und euch der Freude über alles das hingeben, was ihr mit eurer Hände Arbeit beschafft habt und womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.
8 Ihr dürft es künftig nicht mehr so machen, wie wir es heutigentags hier ein jeder ganz nach seinem Belieben zu tun pflegen;
9 denn bis jetzt seid ihr noch nicht zum ruhigen Besitz des Erbteils gekommen, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.
10 Wenn ihr aber den Jordan überschritten habt und in dem Lande wohnt, das der HERR, euer Gott, euch als Erbbesitz verleihen will, und wenn er euch Ruhe vor allen euren Feinden ringsum verschafft hat, so daß ihr in Sicherheit wohnt,
11 dann sollt ihr an die Stätte, die der HERR, euer Gott, zur Wohnung für seinen Namen erwählen wird, alles das bringen, was ich euch gebiete: eure Brand- und Schlachtopfer, eure Zehnten und die Hebeopfer, die ihr darbringt, und alle eure auserlesenen Gelübdeopfer, die ihr dem HERRN geloben werdet.
12 Dort sollt ihr auch vor dem HERRN, eurem Gott, fröhlich sein, ihr und eure Söhne und Töchter, eure Knechte und Mägde, auch die Leviten, die in euren Ortschaften wohnen; denn sie haben keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich euch.
13 Hüte dich wohl, deine Brandopfer an jedem beliebigen Ort, den du dir ersehen wirst, darzubringen!
14 Vielmehr sollst du nur an der Stätte, die der HERR in einem deiner Stammesgebiete erwählen wird, deine Brandopfer darbringen und dort alles das verrichten, was ich dir gebiete.
15 Doch darfst du in all deinen Wohnorten ganz nach Herzenslust schlachten und Fleisch essen, je nachdem der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat: der Reine wie der Unreine darf es essen, wie das Fleisch einer Gazelle oder eines Hirsches;
16 nur das Blut dürft ihr nicht genießen: auf die Erde müßt ihr es wie Wasser schütten.
17 Du darfst nicht in deinen Wohnorten den Zehnten deines Getreides und Weins und Öls verzehren, auch nicht die Erstgeburten deiner Rinder und deines Kleinviehs und keins von deinen Gelübdeopfern, die du geloben wirst, auch nicht deine freiwilligen Gaben und die Hebeopfer, die du darbringen wirst;
18 sondern vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie an der Stätte verzehren, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Knecht und deine Magd, auch die Leviten, die in deinen Wohnorten leben, und sollst dich vor dem HERRN, deinem Gott, an allem erfreuen, was du mit deiner Hände Arbeit beschafft hast.
19 Hüte dich, die Leviten unbeachtet zu lassen, solange du in deinem Lande lebst!«
20 »Wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er dir zugesagt hat, und du dann denkst: ›Ich möchte wohl Fleisch essen!‹, weil du Verlangen nach Fleisch trägst, so magst du ganz nach Herzenslust Fleisch essen.
21 Wenn (in diesem Fall) die Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen, weit von dir entfernt ist, so schlachte von deinen Rindern und deinem Kleinvieh, die der HERR dir gegeben hat, wie ich dir geboten habe, und iß davon in deinen Wohnorten ganz nach Herzenslust.
22 Jedoch sollst du es so essen, wie man Fleisch von der Gazelle und vom Hirsch genießt: der Reine wie der Unreine darf es ohne Unterschied essen.
23 Nur halte daran fest, kein Blut zu genießen; denn das Blut ist die Seele, und du darfst die Seele nicht zugleich mit dem Fleisch essen.
24 Du darfst es nicht genießen: schütte es vielmehr wie Wasser auf die Erde.
25 Du darfst es nicht genießen, damit es dir und deinen Kindern nach dir gut ergeht, wenn du tust, was dem HERRN wohlgefällig ist.
26 Jedoch die heiligen Gaben, die dir obliegen, und deine Gelübdeopfer sollst du nehmen und dich mit ihnen an die Stätte begeben, die der HERR sich erwählen wird,
27 und du sollst deine Brandopfer, das Fleisch und das Blut, auf dem Altar des HERRN, deines Gottes, darbringen, und zwar soll das Blut deiner Schlachtopfer an den Altar des HERRN, deines Gottes, geschüttet werden, das Fleisch aber darf von dir gegessen werden.
28 Beachte und befolge alle diese Gebote, die ich dir zur Pflicht mache, damit es dir und deinen Kindern nach dir allezeit gut ergeht, wenn du tust, was in den Augen des HERRN, deines Gottes, gut und recht ist.«
29 »Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften, zu deren Vertreibung du ausziehst, vor dir her ausgerottet hat und du nach ihrer Vertreibung in ihrem Lande wohnst,
30 so hüte dich wohl, dich durch ihr Beispiel zur Nachahmung verführen zu lassen, nachdem sie vor dir vertilgt worden sind, und dich nach ihren Göttern zu erkundigen, indem du fragst: ›Wie haben diese Völkerschaften ihre Götter verehrt?‹ und dann sagst: ›Ich will es auch so machen!‹
31 So darfst du gegen den HERRN, deinen Gott, nicht verfahren; denn alles Mögliche, was für den HERRN ein Greuel ist, den er verabscheut, haben sie bei ihrem Götterdienst verübt; sogar ihre Söhne und Töchter haben sie ja ihren Göttern zu Ehren im Feuer verbrannt!«
32 »Alle Gebote, die ich euch zur Pflicht mache, sollt ihr gewissenhaft beobachten, ohne etwas hinzuzufügen oder etwas davon wegzulassen.« –