< 4 Mose 19 >

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
Und der Herr sprach zu Moses:
2 Diese Weise soll ein Gesetz sein, das der HERR geboten hat und gesagt: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir führen ein rötliche Kuh ohne Gebrechen, an der kein Fehl sei und auf die noch nie ein Joch gekommen ist.
"Dies ist die Gesetzesbestimmung, von welcher der Herr folgendes verordnet: 'Sag den Söhnen Israels, sie sollen dir eine rote Kuh bringen, an der kein Makel ist und auf die noch kein Joch gekommen!
3 Und gebt sie dem Priester Eleasar; der soll sie hinaus vor das Lager führen und daselbst vor ihm schlachten lassen.
Gebt sie dem Priester Eleazar! Man führe sie vor das Lager und schlachte sie vor ihm!
4 Und Eleasar, der Priester, soll von ihrem Blut mit seinem Finger nehmen und stracks gegen die Hütte des Stifts siebenmal sprengen
Und der Priester Eleazar nehme von ihrem Blut mit seinem Finger und sprenge an des Festgezeltes Vorderseite siebenmal von ihrem Blut!
5 und die Kuh vor ihm verbrennen lassen, beides, ihr Fell und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist.
Dann verbrenne man die Kuh vor seinen Augen! Ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut soll man verbrennen mitsamt dem Mist!
6 Und der Priester soll Zedernholz und Isop und scharlachrote Wolle nehmen und auf die brennende Kuh werfen
Dann nehme der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesinwolle und werfe es in den Kuhbrand!
7 und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und darnach ins Lager gehen und unrein sein bis an den Abend.
Dann wasche der Priester seine Kleider und bade seinen Leib in Wasser! Dann darf er wieder in das Lager kommen. Doch bleibt der Priester unrein bis zum Abend.
8 Und der sie verbrannt hat, soll auch seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib in Wasser baden und unrein sein bis an den Abend.
Auch wer sie verbrennt, soll seine Kleider im Wasser waschen! Er bade auch seinen Leib in Wasser! Auch ist er unrein bis zum Abend.
9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh aufraffen und sie schütten draußen vor dem Lager an eine reine Stätte, daß sie daselbst verwahrt werde für die Gemeinde der Kinder Israel zum Sprengwasser; denn es ist ein Sündopfer.
Ein reiner Mann sammle die Kuhasche und lege sie draußen vor dem Lager an einen reinen Ort hin, um sie für die israelitische Gemeinde zum Reinigungswasser aufzuheben! Ein Sündopfer ist es.
10 Und derselbe, der die Asche der Kuh aufgerafft hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. Dies soll ein ewiges Recht sein den Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter euch wohnen.
Der Sammler der Kuhasche wasche gleichfalls seine Kleider! Er ist unrein bis zum Abend. Den Israeliten und dem Fremdling bei ihnen gelte es als ewige Satzung!
11 Wer nun irgend einen toten Menschen anrührt, der wird sieben Tage unrein sein.
Wer einen Toten, eine Menschenleiche, berührt, wird für sieben Tage unrein.
12 Der soll sich hiermit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage, so wird er rein; und wo er sich nicht am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigt, so wird er nicht rein werden.
Er soll sich damit am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann wird er wieder rein. Entsündigt er sich aber nicht am dritten und am siebten Tage, dann bleibt er unrein.
13 Wenn aber jemand irgend einen toten Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, und solche Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Darum daß das Sprengwasser nicht über ihn gesprengt ist, so ist er unrein; seine Unreinigkeit bleibt an ihm.
Wer einen Toten, eines toten Menschen Leiche, berührt und sich nicht entsündigt, verunreinigt die Wohnstätte des Herrn. Gestrichen aus Israel werde diese Person. Weil man kein Reinigungswasser auf sie gesprengt hat, bleibt sie unrein. Ihre Unreinheit bleibt weiter an ihr.
14 Das ist das Gesetz: Wenn ein Mensch in der Hütte stirbt, soll jeder, der in die Hütte geht und wer in der Hütte ist, unrein sein sieben Tage.
Auch dies Gesetz gilt: Stirbt jemand in einem Zelte, so wird, wer das Zelt betritt und wer im Zelte ist, für sieben Tage unrein.
15 Und alles offene Gerät, das keinen Deckel noch Band hat, ist unrein.
Und jedes offene Gefäß, dem kein Deckel aufgebunden ist, wird unrein.
16 Auch wer anrührt auf dem Felde einen, der erschlagen ist mit dem Schwert, oder einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist unrein sieben Tage.
Wer im Freien einen Ermordeten oder sonst Verstorbenen oder ein Gerippe oder ein Grab berührt, wird sieben Tage unrein.
17 So sollen sie nun für den Unreinen nehmen Asche von diesem verbrannten Sündopfer und fließendes Wasser darauf tun in ein Gefäß.
Für den Unreinen nehme man Asche vom verbrannten Sündopfer und gieße darüber frisches Wasser in ein Gefäß!
18 Und ein reiner Mann soll Isop nehmen und ins Wasser tauchen und die Hütte besprengen und alle Geräte und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der eines Toten Gebein oder einen Erschlagenen oder Toten oder ein Grab angerührt hat.
Dann nehme ein reiner Mann Ysop und tauche ihn ins Wasser und besprenge das Zelt samt allen Geräten und Personen darin sowie den, der das Gerippe oder den Ermordeten oder sonst Gestorbenen oder eine Grabstätte berührt hat!
19 Es soll aber der Reine den Unreinen am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein.
Am dritten und am siebten Tage besprenge der Reine den Unreinen und entsündige ihn am siebten Tage! Dann wasche er seine Kleider und bade sich in Wasser! So wird er am Abend rein.
20 Welcher aber unrein sein wird und sich nicht entsündigen will, des Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeinde; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt und ist mit Sprengwasser nicht besprengt; darum ist er unrein.
Wird aber jemand unrein und entsündigt sich nicht, so ist eine solche Person aus der Volksgemeinde zu streichen. Denn sie verunreinigt das Heiligtum des Herrn. Sie ward nicht mit Reinigungswasser besprengt. Darum ist sie unrein.
21 Und dies soll ihnen ein ewiges Recht sein. Und der auch, der mit dem Sprengwasser gesprengt hat, soll seine Kleider waschen; und wer das Sprengwasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend.
Dies gelte ihnen als ewige Satzung! Wer Reinigungswasser sprengt, muß seine Kleider waschen. Und unrein bis zum Abend wird, wer Reinigungswasser anrührt.
22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, soll unrein sein bis an den Abend.
Was der Unreine berührt, ist unrein. Wer ihn berührt, ist auch unrein bis zum Abend.'"

< 4 Mose 19 >