< 3 Mose 7 >

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es.
Und dies sind die Bestimmungen in betreff des Schuldopfers; hochheilig ist es.
2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen.
Da, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und das Blut desselben soll man ringsum an den Altar sprengen.
3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt,
Das gesamte Fett aber soll man von ihm darbringen: Den Fettschwanz und das Fett, welches die Eingeweide bedeckt,
4 die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.
die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen, an den Lendenmuskeln, sowie das Anhängsel an der Leber; bei den Nieren soll er es wegnehmen.
5 Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer.
Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer; ein Schuldopfer ist es.
6 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges.
Alles, was männlich ist unter den Priestern, soll es essen; an heiliger Stätte muß es gegessen werden - hochheilig ist es.
7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
Wie vom Sündopfer, so gilt ganz gleich auch vom Schuldopfer: Dem Priester, der die Sühnegebräuche damit vollzieht, dem soll es gehören!
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat.
Und dem Priester, der das Brandopfer jemandes darbringt, demselben soll das Fell des Brandopfers, welches er dargebracht hat, gehören.
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert.
Ebenso sollen alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, sowie alle, die in der Pfanne und auf der Platte bereitet sind, dem Priester gehören, der sie darbringt.
10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern.
Alle Speisopfer, die mit Öl angemachten, wie die trockenen, sollen allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem anderen.
11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert.
Und dies sind die Bestimmungen in betreff der Heilsopfer, die man Jahwe darbringt:
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt.
Wenn es einer als Danksagung darbringt, so soll er zu dem Dankopfer ungesäuerte, mit ÖI angemachte Kuchen und ungesäuerte Fladen, die mit Öl bestrichen sind, und eingerührtes Feinmehl - mit Öl angemachte Kuchen darbringen.
13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob- und Dankopfer,
Nebst Kuchen von gesäuertem Brote soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Heils-Dankopfer besteht.
14 und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.
Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Art Opfergabe als Hebeopfer für Jahwe darbringen; dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt, soll es gehören.
15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen.
Das Fleisch des Heils-Dankopfers aber muß an demselben Tage gegessen werden, an welchem das Opfer gebracht wird; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen.
16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen.
Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde oder ist es eine freiwillige Leistung, so soll es an demselben Tage gegessen werden, an welchem das Opfer dargebracht wird; doch mag, was davon übrig geblieben ist, am folgenden Tage gegessen werden.
17 Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden.
Was aber am dritten Tage vom Opferfleisch übrig ist, muß verbrannt werden.
18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig.
Sollte aber auch am dritten Tage noch von dem Heilsopfer-Fleische gegessen werden, so wird dies den, der es dargebracht hat, nicht wohlgefällig machen; es wird ihm nicht angerechnet werden, sondern als Verdorbenes gelten, und derjenige, der davon ißt, wird Verschuldung auf sich laden.
19 Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen.
Auch solches Fleisch, welches mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist zu verbrennen. Was aber das Fleisch überhaupt anlangt, so darf jeder, der rein ist, Fleisch essen.
20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
Derjenige aber, der Fleisch von dem Jahwe dargebrachten Heilsopfer ißt, während er mit Unreinigkeit behaftet ist, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
Und wenn jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es nun mit der Unreinigkeit an einem Menschen oder mit einem unreinen Vieh oder irgend einem unreinen Greuel, und ißt von dem Fleische des Jahwe dargebrachten Heilsopfers, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
Und Jahwe redete mit Mose also:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen.
Sprich zu den Israeliten und gebiete ihnen: Ihr dürft keinerlei Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen essen.
24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht.
Das Fett von gefallenen und das Fett von zerrissenen Tieren kann zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen dürft ihr es nicht.
25 Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk.
Denn jeder, der Fett von Tierarten genießt, wie man sie Jahwe als Feueropfer darbringt, - hinwegzutilgen ist ein solcher, der es genießt, aus seinen Volksgenossen!
26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt.
Ebenso dürft ihr auch kein Blut genießen in allen euren Wohnsitzen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.
27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk.
Jeder, der irgend Blut äße, der soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen!
28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
Und Jahwe redete mit Mose also:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört.
Sprich zu den Israeliten und gebiete ihnen: Wer Jahwe sein Heilsopfer darbringt, der bringe Jahwe von seinem Heilsopfer den Opferanteil, den er ihm schuldet.
30 Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN.
Er selbst bringe die Stücke, die Jahwe als Feueropfer gehören: Das Fett nebst der Brust soll er herzubringen; die Brust, damit sie als Webe vor Jahwe gewebt werde.
31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein.
Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern.
Auch die rechte Keule sollt ihr von euren Heilsopfern dem Priester als Hebe geben.
33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil.
Derjenige von den Söhnen Aarons, der das Blut und das Fett des Heilsopfers darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil zufallen.
34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.
Denn die Webe-Brust und die Hebe-Keule nehme ich von den Heilsopfern der Israeliten in Anspruch und gebe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen als eine Gebühr, die allezeit von den Israeliten zu entrichten ist.
35 Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,
Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern Jahwes, an dem Tag, an welchem er sie herzutreten ließ, Jahwe Priesterdienst zu thun,
36 die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen.
den ihnen Jahwe an dem Tag, an welchem er sie salbte, als eine Gabe seitens der Israeliten überwies, als eine Gebühr, die diesen alle Zeit obliegen sollte von Geschlecht zu Geschlecht.
37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer,
Dies sind die Bestimmungen in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungs-Opfers und des Heilsopfers,
38 das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.
welche Jahwe Mose anbefahl auf dem Berge Sinai, als er die Israeliten anwies, Jahwe ihre Opfergaben darzubringen, in der Steppe am Sinai.

< 3 Mose 7 >