< Hesekiel 48 >
1 Dies sind die Namen der Stämme: von Mitternacht, an dem Wege nach Hethlon, gen Hamath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hamath, das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
"Dies sind der Stämme Namen: Am Nordende am Weg nach Chetlon hin bis da, wo man nach Chamat geht, und von Chasar Enan bis zu der Grenze vor Damaskus gegen Norden und bis Chamat, von Osten bis nach Westen: ein Erbteil: Dan.
2 Neben Dan soll Asser seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
Und neben dem Gebiet von Dan von Osten bis nach Westen eines: Aser.
3 Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
Und neben dem Gebiet von Aser von Osten bis nach Westen eines: Naphtali.
4 Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
Und neben dem Gebiet von Naphtali von Osten bis nach Westen eins: Manasse.
5 Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
Und neben dem Gebiete von Manasse von Osten bis nach Westen eines: Ephraim.
6 Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
Und neben dem Gebiet von Ephraim von Osten bis nach Westen eines: Ruben.
7 Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
Und neben dem Gebiet von Ruben von Osten bis nach Westen eines: Juda.
8 Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern, von Morgen bis gen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und so lang sei, wie sonst ein Teil ist von Morgen bis gen Abend; darin soll das Heiligtum stehen.
Und neben dem Gebiet von Juda von Osten bis nach Westen ist der geweihte Landstrich, den ihr abzusondern habt, an fünfundzwanzigtausend Ellen breit und lang, wie alle andern Teile vom Osten bis zum Westen, das Heiligtum in seiner Mitte.
9 Und davon sollt ihr dem HERRN einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit.
Und der geweihte Landstrich, den ihr für den Herrn absondern müßt, hat in der Länge fünfundzwanzigtausend Ellen, zehntausend in der Breite.
10 Und dieser heilige Teil soll den Priestern gehören, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HERRN soll mittendarin stehen.
Und der geweihte Landstrich sei den Priestern eigen, nach Norden fünfundzwanzigtausend Ellen lang, nach Westen hin zehntausend Ellen breit, nach Osten auch zehntausend breit, nach Süden fünfundzwanzigtausend lang! Und in der Mitte liegt das Heiligtum des Herrn.
11 Das soll geheiligt sein den Priestern, den Kindern Zadok, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind.
Geweiht ist es den Priestern, jenen Sadoksöhnen, die meinen Dienst getreu besorgt und die sich nicht verirrt wie einst die Söhne Israels und nicht wie die Leviten.
12 Und soll also dieser abgesonderte Teil des geheiligten Landes ihr eigen sein als Hochheiliges neben der Leviten Grenze.
Das Beste von dem Land soll ihnen als Hochheiliges eigen sein, an der Leviten Grenze.
13 Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend Ruten in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfunzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.
Was die Leviten anbetrifft, so ist, entsprechend dem Gebiet der Priester, das ihre fünfundzwanzigtausend lang, zehntausend breit, die ganze Länge fünfundzwanzigtausend und zehntausend seine Breite.
14 Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HERRN geheiligt.
Sie dürfen nichts davon verkaufen, nichts davon vertauschen. Das beste Stück des Landes darf nicht veräußert werden, weil es heilig ist dem Herrn.
15 Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen fünfunzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll gemeines Land sein zur Stadt, darin zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mittendarin stehen.
Fünftausend Ellen aber, die noch in der Breite übrig, nebst den fünfundzwanzigtausend in der Länge, sind für die Stadt gemeines Land zum Wohnen sowie Weideplätze. Die Stadt sei in der Mitte!
16 Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert.
Und dies sind ihre Maßverhältnisse: Die Nordseite hat an viertausend und fünfhundert Ellen, die Südseite viertausend und fünfhundert, die Ostseite viertausend und fünfhundert, die Westseite viertausend und fünfhundert.
17 Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten.
Besitzen soll die Stadt ein Weideland nach Norden an zweihundertfünfzig Ellen, nach Süden zu zweihundertfünfzig, nach Osten auch zweihundertfünfzig, nach Westen ebenfalls zweihundertfünfzig!
18 Aber das übrige an der Länge neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und zehntausend Ruten gegen Abend, das gehört zum Unterhalt derer, die in der Stadt arbeiten.
Und was noch in der Länge übrig ist, von dem geweihten Stück des Heiligtumes abgesehen, zehntausend Ellen gegen Osten, zehntausend gegen Westen, ganz abgesehen vom geweihten Stück des Heiligtums, davon soll der Ertrag zur Nahrung denen dienen, die ihren Dienst der Hauptstadt widmen!
19 Und die Arbeiter aus allen Stämmen Israels sollen in der Stadt arbeiten.
Und wer der Hauptstadt Dienste tut, für den soll man aus allen Stämmen Israels gut sorgen!
20 Also soll die ganze Absonderung fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte sein; ein Vierteil der geheiligten Absonderung sei zu eigen der Stadt.
All das geweihte Land an fünfundzwanzigtausend Ellen, zu fünfundzwanzigtausend im Geviert, sollt ihr als heilig Stück zu dem Besitz der Stadt hin aussondern!
21 Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend neben den Teilen der Stämme, das soll alles dem Fürsten gehören. Aber der abgesonderte Teil und das Haus des Heiligtums soll mitteninnen sein.
Was dann noch übrigbleibt, gehört dem Fürsten, zu beiden Seiten des geweihten Stückes und des Eigentums der Stadt, vor jenen fünfundzwanzigtausend Ellen des geweihten Landes bis zu der Grenze gegen Osten und westwärts vor den fünfundzwanzigtausend bis zu der Grenze gegen Westen, entsprechend jenen Teilen. Das sei des Fürsten! Doch das geweihte Land des Heiligtums sowie des Hauses Heiligtum sei mitten drin!
22 Was aber neben der Leviten Teil und neben der Stadt Teil zwischen der Grenze Juda's und der Grenze Benjamins liegt, das soll dem Fürsten gehören.
Was, abgesehn vom Eigentume der Leviten und der Stadt, inmitten dessen, was des Fürsten ist, in dem Gebiet von Benjamin und Juda liegt, das soll dem Fürsten eigen sein!
23 Darnach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
Was nun die andern Stämme anbetrifft, so liegt für Benjamin ein Teil vom Osten bis zum Westen.
24 Aber neben der Grenze Benjamin soll Simeon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
Und an der Grenze Benjamins für Simeon ein Teil vom Osten bis zum Westen.
25 Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
Und an der Grenze Simeons für Issakar ein Teil vom Osten bis zum Westen.
26 Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
Und an der Grenze Issakars für Zabulon ein Teil vom Osten bis zum Westen.
27 Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
Und an der Grenze Zabulons für Gad ein Teil vom Osten bis zum Westen.
28 Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag von Thamar bis ans Haderwasser zu Kades und an den Bach hinab bis an das große Meer.
Und an der Grenze Gads nach Süden auf der Mittagsseite soll sich die Grenze hinziehn von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und zu dem Tale bis ans große Meer!
29 Das ist das Land, das ihr austeilen sollt zum Erbteil unter die Stämme Israels; und das sollen ihre Erbteile sein, spricht der Herr HERR.
Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz den Stämmen Israels verlosen sollt, und das sind ihre Erbteile." Ein Spruch des Herrn, des Herrn.
30 Und so weit soll die Stadt sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht.
"Dies sind die Ausgänge der Stadt: viertausend und fünfhundert nach Maßen auf der Seite gegen Norden.
31 Und die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden, drei Toren gegen Mitternacht: das erste Tor Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi.
Der Hauptstadt Tore heißen nach den Stämmen Israels. Drei Tore liegen gegen Norden: das Tor des Ruben eines, das Tor des Juda eines, das Tor des Levi eines.
32 Also auch gegen Morgen viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: nämlich das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan.
Und gegen Osten viertausend und fünfhundert; da liegen auch drei Tore: das Tor des Joseph eines, das Benjaminstor eines, das Tor des Dan auch eines.
33 Gegen Mittag auch also viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das zweite Isaschar, das dritte Sebulon.
Und gegen Mittag viertausend und fünfhundert nach dem Maß, da liegen auch drei Tore: das Tor des Simeon eines, das Tor des Issakar eines, das Tor des Zabulon auch eines.
34 Also auch gegen Abend viertausend und fünfhundert Ruten und drei Tore: ein Tor Gad, das zweite Asser, das dritte Naphthali.
Und gegen Westen viertausend und fünfhundert; da liegen auch drei Tore: das Tor des Gad eines, das Tor des Aser eines, das Tor des Naphtali auch eines.
35 Also sollen es um und um achtzehntausend Ruten sein. Und alsdann soll die Stadt genannt werden: “Hier ist der HERR”.
Im Umkreis sind es achtzehntausend Ellen. Die Stadt heißt von dem Tage an: 'Der Herr ist dort.'"