< Hesekiel 45 >
1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht.
»Wenn ihr dann das Land zum Erbbesitz verlost, sollt ihr für den HERRN ein Hebopfer vorwegnehmen, eine Weihegabe, nämlich einen Landstrich von 25000 Ellen Länge und 20000 Ellen Breite: das soll in seinem ganzen Umfange ein heiliger Bezirk sein.
2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen.
Von diesem Gebiet soll auf den Tempel entfallen ein Geviert von 500 Ellen Seitenlänge; und rings um dieses soll ein freier Raum von fünfzig Ellen gelassen werden.
3 Und auf dem Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.
Weiter sollst du von jenem abgemessenen Bezirk ein Stück von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite abmessen, auf welches das Heiligtum als Hochheiliges zu stehen kommt.
4 Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein.
Dies soll der heilige Teil vom Lande sein: den Priestern, die den Dienst im Heiligtum zu verrichten haben und die dem HERRN nahen, um ihm zu dienen, soll er gehören und als Platz für Häuser von ihnen verwandt werden und als heiliger Raum zum Heiligtum gehören. –
5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen.
Ferner soll ein Bezirk von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite den Leviten, den Tempeldienern, als Eigentum überwiesen werden, für Ortschaften zum Bewohnen. –
6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend Ruten breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande.
Ferner sollt ihr der Stadt ein Gebiet von 5000 Ellen Breite und 25000 Ellen Länge als Eigentum überweisen; es soll sich zur Seite des heiligen Weihebezirks erstrecken und dem ganzen Hause Israel gehören. –
7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme.
Dem Fürsten endlich sollt ihr Landbesitz zuweisen auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des Eigentums der Stadt, längs dieser beiden Bezirke sowohl auf der Westseite westwärts als auch auf der Ostseite ostwärts und in der Länge entsprechend jedem einzelnen der (Stammes-) Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze
8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.
des Landes. Das soll ihm als Eigentum in Israel gehören, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das (übrige) Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.«
9 Denn so spricht der Herr HERR: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der Herr HERR.
So hat Gott der HERR gesprochen: »Laßt es nun genug sein, ihr Fürsten Israels! Steht ab von Gewalttätigkeit und Bedrückung, übt vielmehr Recht und Gerechtigkeit und laßt mein Volk nicht mehr unter euren Besitzräubereien leiden!« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
10 Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben.
»Richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bath sollt ihr führen.
11 Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen.
Das Epha und das Bath sollen gleichen Gehalt haben, so daß das Bath den zehnten Teil eines Chomers beträgt und das Epha ebenfalls den zehnten Teil eines Chomers: nach dem Chomer soll ihre Maßbestimmung erfolgen.
12 Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot.
Weiter soll der Schekel zwanzig Gera betragen; fünf Schekel sollen fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, und fünfzig Schekel soll bei euch die Mine gelten.«
13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.
»Folgendes ist die Hebe, die ihr entrichten sollt: ein Sechstel Epha von jedem Chomer Weizen und ein Sechstel Epha von jedem Chomer Gerste.
14 Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer.
Sodann soll die Gebühr beim Öl ein Zehntel Bath von jedem Kor betragen [denn zehn Bath machen ein Kor aus].
15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der Herr HERR.
Ferner: ein Stück Kleinvieh aus einer Herde von zweihundert Stück, als Hebe von allen Geschlechtern Israels zum Speis- und zum Brandopfer und zum Heilsopfer, um euch Sühne zu erwirken« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
16 Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen.
»Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten in Israel verpflichtet sein.
17 Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.
Dem Fürsten dagegen sollen das Brandopfer, das Speis- und das Trankopfer an den Festen sowie an den Neumonden und Sabbaten (und) bei allen Festversammlungen des Hauses Israel obliegen. Er hat das Sündopfer, das Speis- und Brandopfer und die Heilsopfer auszurichten, um dem Hause Israel Sühne zu erwirken.«
18 So spricht der Herr HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen.
So hat Gott der HERR gesprochen: »Im ersten Monat, am ersten Tage des Monats, sollt ihr einen fehllosen jungen Stier zur Entsündigung des Heiligtums nehmen.
19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des Innern Vorhofs.
Der Priester soll dann etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Tempelhauses und an die vier Ecken der Umfriedigung des Altars und an die Pfosten des Tores zum inneren Vorhof tun;
20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder weggeführt worden sind, daß ihr das Haus entsündigt.
und ebenso sollt ihr es am ersten Tage des siebten Monats machen mit Rücksicht auf die, welche sich unabsichtlich oder unwissentlich versündigt haben, und so sollt ihr Sühne für den Tempel erwirken.
21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen.
Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah feiern, das siebentägige Fest, während dessen Dauer ungesäuertes Brot gegessen werden soll.
22 Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern.
Der Fürst aber hat an diesem Tage für sich selbst und für das gesamte Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darzubringen
23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer.
und soll an den sieben Tagen des Festes dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder, fehllose Tiere, täglich während der sieben Tage als Brandopfer darbringen, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.
24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha.
Als Speisopfer aber soll er je ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und je ein Epha zu jedem Widder opfern und an Öl je ein Hin auf jedes Epha.
25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl.
Am fünfzehnten Tage des siebten Monats, am Feste, soll er die sieben Tage hindurch die gleichen Opfergaben herrichten, sowohl Sündopfer als auch Brand- und Speisopfer und Öl.«