< 2 Mose 26 >

1 Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von gezwirnter, weißer Leinwand, von blauem und rotem Purpur und von Scharlach. Cherubim sollst du daran machen von kunstreicher Arbeit.
Und die Wohnung sollst du machen aus zehn Teppichen von gezwirntem Byssus und blauem und rotem Purpur und Scharlach; mit Cheruben, dem Werke des Kunstwirkers, sollst du sie machen.
2 Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen, und sollen alle zehn gleich sein.
Die Länge eines Teppichs sei achtundzwanzig Ellen und die Breite vier Ellen für einen Teppich; ein Maß für alle Teppiche.
3 Und sollen je fünf zu einem Stück zusammengefügt sein, einer an den andern.
Fünf Teppiche füge man zusammen, einen an den anderen, und wieder fünf Teppiche füge man zusammen, einen an den andern.
4 Und sollst Schleifen machen von blauem Purpur an jegliches Stück am Rand, wo die zwei Stücke sollen zusammengeheftet werden;
Und mache Schleifen von blauem Purpur an den Saum des einen Teppichs am Ende bei der Zusammenfügung, und so sollst du es machen am Saume des äußersten Teppichs bei der zweiten Zusammenfügung.
5 fünfzig Schleifen an jegliches Stück, daß eine Schleife der andern gegenüberstehe.
Fünfzig Schleifen sollst du an dem einen Teppich machen, und fünfzig Schleifen sollst du machen am Ende des Teppichs an der zweiten Zusammenfügung, so daß die Schleifen einander gegenüberstehen.
6 Und sollst fünfzig goldene Haken machen, womit man die Teppiche zusammenheftet, einen an den andern, auf daß es eine Wohnung werde.
Und mache fünfzig Haken von Gold, und füge die Teppiche zusammen durch die Haken aneinander, so daß es eine Wohnung werde.
7 Du sollst auch eine Decke aus Ziegenhaar machen zur Hütte über die Wohnung von elf Teppichen.
Und mache Teppiche von Ziegenhaar zu einem Zelte über die Wohnung, elf Teppiche sollst du sie machen.
8 Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen, und sollen alle elf gleich groß sein.
Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, und die Breite vier Ellen für einen Teppich; ein Maß für die elf Teppiche.
9 Fünf sollst du aneinander fügen und sechs auch aneinander, daß du den sechsten Teppich zwiefältig machst vorn an der Hütte.
Und füge die fünf Teppiche besonders zusammen und die sechs Teppiche besonders, und mache den sechsten Teppich doppelt an der Vorderseite des Zeltes.
10 Und sollst an jegliches Stück fünfzig Schleifen machen am Rand, wo die Stücke sollen zusammengeheftet werden.
Und mache fünfzig Schleifen an den Saum des einen äußersten Teppichs an der Zusammenfügung und fünfzig Schleifen an den Saum des Teppichs an der zweiten Zusammenfügung.
11 Und sollst fünfzig eherne Haken machen und die Haken in die Schleifen tun, daß die Hütte zusammengefügt und eine Hütte werde.
Und mache fünfzig Haken von Erz, und bringe die Haken in die Schleifen, und füge das Zelt zusammen, daß es eines sei.
12 Aber vom Überlangen an den Teppichen der Hütte sollst du einen halben Teppich lassen überhangen hinten an der Hütte
Und das Überhangende, was von den Teppichen des Zeltes überfließt, die Hälfte des Teppichs, die überfließt, soll hinten an der Wohnung überhängen.
13 und auf beiden Seiten je eine Elle, daß das Überlange sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke.
Und die Elle von hier und die Elle von dort, die von der Länge der Teppiche des Zeltes überflüssig ist, soll auf beiden Seiten der Wohnung überhängen, um sie zu bedekken.
14 Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen.
Und mache eine Decke für das Zelt von roten Widderfellen und eine Decke von Dachsfellen darüberhin.
15 Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Akazienholz, die stehen sollen.
Und mache die Bretter zur Wohnung von Schittimholz, aufrecht stehend.
16 Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit.
Zehn Ellen sei die Länge des Brettes und eine Elle und eine halbe Elle die Breite eines Brettes.
17 Zwei Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere könne gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen.
Zwei Zapfen an dem einen Brett, fügend ineinander, sollst du machen an allen Brettern der Wohnung.
18 Ihrer zwanzig sollen stehen gegen Mittag.
Und mache die Bretter für die Wohnung: zwanzig Bretter an der Ecke gegen Mittag, südwärts.
19 Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zwei Füße unter einem jeglichen Brett an seinen zwei Zapfen.
Und vierzig silberne Untersätze sollst du machen unter die zwanzig Bretter, zwei Untersätze unter je ein Brett für seine beiden Zapfen, und zwei Untersätze unter ein Brett für seine zwei Zapfen;
20 Also auf der andern Seite gegen Mitternacht sollen auch zwanzig Bretter stehen
Und an der zweiten Seitenwand der Wohnung, in die Ecke gegen Mitternacht, zwanzig Bretter;
21 und vierzig silberne Füße, je zwei Füße unter jeglichem Brett.
Und vierzig Untersätze von Silber; zwei Untersätze unter ein Brett, und zwei Untersätze unter jedes andere Brett;
22 Aber hinten an der Wohnung gegen Abend sollst du sechs Bretter machen;
Und an der hinteren Seite gegen das Meer mache sechs Bretter;
23 dazu zwei Bretter hinten an die zwei Ecken der Wohnung,
Und zwei Bretter sollst du machen für die Eckstücke der Wohnung an der Hinterseite.
24 daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Eckbrett von untenauf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer;
Und sie sollen sein zwiefach von unten an und zugleich zwiefach auf seiner Spitze bis zum ersten Ring. So soll es mit diesen beiden sein, an den zwei Eckstücken sollen sie sein.
25 daß es acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen, deren sollen sechzehn sein, je zwei unter einem Brett.
Und acht Bretter sollen es sein und ihre silbernen Untersätze, sechzehn Untersätze, zwei Untersätze unter einem Brett, und zwei Untersätze unter jedem anderen Brett.
26 Und sollst Riegel machen von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung
Und mache Riegel von Schittimholz, fünf für die Bretter einer Seitenwand der Wohnung;
27 und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung und fünf zu den Brettern hinten an der Wohnung gegen Abend.
Und fünf Riegel für die Bretter der zweiten Seitenwand der Wohnung an der Hinterseite gegen das Meer;
28 Und sollst den mittleren Riegel mitten an den Brettern hindurchstoßen und alles zusammenfassen von einem Ende zu dem andern.
Und der mittlere Riegel laufe mitten an den Brettern hin von Ende bis zu Ende.
29 Und sollst die Bretter mit Gold überziehen und ihre Ringe von Gold machen, daß man die Riegel darein tue.
Und die Bretter überziehe mit Gold, und ihre Ringe mache von Gold, als Behälter für die Riegel, und überziehe die Riegel mit Gold.
30 Und die Riegel sollst du mit Gold überziehen. Und also sollst du denn die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du gesehen hast auf dem Berge.
Und so richte die Wohnung auf nach ihrer Weise, die dir auf dem Berge gezeigt worden ist.
31 Du sollst einen Vorhang machen von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand; und sollst Cherubim daran machen von kunstreicher Arbeit.
Und mache einen Vorhang von blauem und rotem Purpur und Scharlach, und gezwirntem Byssus, als Werk des Kunstwirkers soll man es machen mit Cheruben.
32 Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Akazienholz, die mit Gold überzogen sind und goldene Haken und vier silberne Füße haben.
Und gib ihn an vier Säulen von Schittim, mit Gold überzogen, und ihre Nägel von Gold, auf vier silbernen Untersätzen,
33 Und sollst den Vorhang hängen unter die Haken, und die Lade des Zeugnisses innen hinter den Vorhang setzen, daß er euch eine Scheidewand sei zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.
Und den Vorhang gib unter die Haken, und bringe dahin innerhalb des Vorhangs die Lade des Zeugnisses; und der Vorhang scheide euch zwischen dem Heiligen und zwischen dem Allerheiligsten.
34 Und sollst den Gnadenstuhl tun auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten.
Und setze den Gnadenstuhl auf die Lade des Zeugnisses im Allerheiligsten.
35 Den Tisch aber setze außen vor den Vorhang und den Leuchter dem Tisch gegenüber, mittagswärts in der Wohnung, daß der Tisch stehe gegen Mitternacht.
Und den Tisch setze außerhalb des Vorhangs, und den Leuchter dem Tisch gerade gegenüber an die Seitenwand der Wohnung gegen Mittag, und den Tisch gib an die Seitenwand gegen Mitternacht.
36 Und sollst ein Tuch machen in die Tür der Hütte, gewirkt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand.
Und mache eine Decke für den Eingang zum Zelte von blauem und rotem Purpur und Scharlach doppelt gefärbt und gezwirntem Byssus, das Werk eines Buntwirkers.
37 Und sollst dem Tuch fünf Säulen machen von Akazienholz, mit Gold überzogen, mit goldene Haken, und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.
Und mache zu der Decke fünf Säulen von Schittim, und überziehe sie mit Gold, und ihre Nägel von Gold, und gieße für sie fünf eherne Untersätze.

< 2 Mose 26 >