< 5 Mose 24 >
1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen.
"Ein Mann nimmt ein Weib und heiratet sie. Sie findet aber nicht Gunst in seinen Augen, weil er an ihr etwas Abstoßendes entdeckt. So schreibt er ihr einen Scheidebrief, händigt ihn ihr aus und entläßt sie aus seinem Hause.
2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib,
Sie aber geht nach dem Weggang aus seinem Hause hin und wird eines anderen Mannes.
3 und der andere ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte:
Dieser zweite Mann aber schreibt ihr auch einen Scheidebrief, weil er ihr abgeneigt ist, händigt ihn ihr aus und entläßt sie aus seinem Hause, oder der zweite Mann stirbt, der sie zum Weib nimmt.
4 so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist, den solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.
Nun kann sie ihr erster Mann, der sie entlassen, nicht wieder zum Weibe nehmen, nachdem sie unrein geworden ist. Denn ein Greuel ist das vor dem Herrn. Du aber sollst das Land nicht beflecken, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt!
5 Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat.
Nimmt jemand ein neues Weib, so braucht er nicht mit dem Heere auszuziehen. Er gehört nicht dazu. Er soll ein Jahr für sein Haus frei sein, damit er sein Weib erfreue, das er genommen!
6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.
Man soll nicht die Handmühle, und zwar den oberen Mühlstein, pfänden; denn damit pfändet man das Leben!
7 Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.
Wird einer dabei ertappt, wie er einen seiner Brüder, einen Israeliten, stiehlt, ihn versklavt und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben! Tilge das Böse aus deiner Mitte!
8 Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun.
Nimm dich in acht bei der Plage des Aussatzes, daß du genau all die Weisungen achtest und sie befolgst, die euch die levitischen Priester lehren! Wie ich ihnen befohlen, so sollt ihr sorgfältig verfahren!
9 Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget.
Bedenke, was der Herr, dein Gott, unterwegs an Mirjam tat, auf eurem Zuge aus Ägypten!
10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
Borgst du deinem Nächsten, dann darfst du nicht sein Haus betreten, um von ihm ein Pfand zu erheben.
11 sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen.
Draußen sollst du stehenbleiben! Der Mann, dem du geborgt, soll dir das Pfand herausbringen!
12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand,
Ist es ein armer Mann, dann lege dich nicht schlafen mit seinem Pfande!
13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein.
Du sollst ihm das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne! Dann hast du ein Verdienst vor dem Herrn, deinem Gott.
14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind,
Einen armen und bedürftigen Taglöhner sollst du nicht drücken, sei er von deinen Brüdern oder von den Fremdlingen in deinem Land und in deinen Toren bei dir!
15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei.
Du sollst ihm seinen Lohn noch am selben Tage geben, bevor die Sonne darüber untergeht! Denn er ist arm und verlangt sehnlich danach. Sonst ruft er den Herrn gegen dich an, und Sünde ist an dir.
16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben.
Väter sollen nicht wegen der Kinder getötet werden und Kinder nicht wegen der Väter! Jeder sterbe nur für seine Schuld!
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen.
Das Recht eines Fremdlings und einer Waise sollst du nicht beugen! Du sollst nicht das Kleid einer Witwe pfänden!
18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.
Bedenke, daß du in Ägypten Sklave gewesen und daß dich der Herr, dein Gott, daraus befreit hat! Darum gebiete ich dir, so zu tun.
19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände.
Hältst du auf dem Felde deine Ernte und vergißt du eine Garbe auf dem Felde, dann sollst du nicht zurückkehren, sie zu holen! Sie soll den Fremdlingen, Waisen und Witwen gehören, auf daß dich der Herr, dein Gott, bei allem Tun deiner Hände segne!
20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.
Schüttelst du deine Ölbäume, dann sollst du nicht die Zweige hinterher abklopfen! Den Fremdlingen, Waisen und Witwen sollen sie eigen sein!
21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.
Hältst du Lese in deinem Weinberg, dann sollst du nicht hinterher Nachlese halten! Den Fremdlingen, Waisen und Witwen soll es eigen sein!
22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.
Bedenke, daß du in Ägypten Sklave gewesen! Darum gebiete ich dir, also zu tun."