< 5 Mose 22 >
1 Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehst irregehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen.
"Nicht sollst du mit ansehen, wie deines Bruders Rind oder Schaf irreläuft! Stiehl dich nicht davor beiseite! Du sollst sie deinem Bruder zurücktreiben!
2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und sollst sie ihm dann wiedergeben.
Wohnt dein Bruder nicht nahe bei dir oder ist er dir nicht bekannt, so nimm es in dein Haus und behalt's bei dir, bis es dein Bruder sucht! Dann gib es ihm zurück!
3 Also sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verliert und du findest; du kannst dich nicht entziehen.
Ebenso sollst du mit seinem Esel tun, mit seinem Gewande und mit allem, was deinem Bruder abhanden gekommen und was du gefunden hast! Nicht darfst du dich davor beiseitestehlen.
4 Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehst fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen.
Siehst du deines Bruders Esel oder Rind auf dem Wege zusammenbrechen, so darfst du dich ihm nicht versagen. Du mußt sie ihm aufrichten.
5 Ein Weib soll nicht Mannsgewand tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider antun; denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
Ein Weib soll keine Männertracht tragen! Ein Mann keine Weiberkleider anziehen! Wer solches tut, ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und daß die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,
Triffst du auf der Wanderung auf einem Baume oder am Boden ein Vogelnest mit Jungen oder Eiern, und sitzt die Mutter auf den Jungen oder Eiern, dann darfst du nicht die Mutter mitsamt den Jungen nehmen.
7 sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß dir's wohl gehe und du lange lebest.
Die Mutter sollst du fliegen lassen, die Jungen aber kannst du dir nehmen, auf daß es dir wohlergehe und du lange lebest!
8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
Baust du ein neues Haus, so mach deinem Dach ein Geländer, daß du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit mancherlei besäen, daß nicht dem Heiligtum verfalle die Fülle, der Same, den du gesät hast, samt dem Ertrage des Weinbergs.
In einen Weinberg sollst du nicht zweierlei pflanzen! Sonst wird der volle Ertrag, die Anlage, die du machst, und der Weinbergsertrag, etwas Geweihtes.
10 Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel.
Pflügen sollst du nicht mit Rind und Esel zusammen!
11 Du sollst nicht anziehen ein gemengtes Kleid, von Wolle und Leinen zugleich.
Du sollst kein Zeug anlegen, Gewebe aus Wolle und Flachs!
12 Du sollst dir Quasten machen an den Zipfeln deines Mantels mit dem du dich bedeckst.
Quasten sollst du dir an die Zipfel deines Mantels machen, in den du dich hüllst!
13 Wenn jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, wenn er zu ihr gegangen ist,
Führt jemand ein Weib heim und wohnt ihr bei, und spürt er Widerwillen gegen sie,
14 und legt ihr etwas Schändliches auf und bringt ein böses Geschrei über sie aus und spricht: Das Weib habe ich genommen, und da ich mich zu ihr tat, fand ich sie nicht Jungfrau,
tut ihr Unbill durch Worte an und bringt sie in üblen Ruf und sagt: 'Ich habe dieses Weib heimgeführt; dann nahte ich mich ihr. Ich habe sie aber nicht als Jungfrau erfunden',
15 so sollen Vater und Mutter der Dirne sie nehmen und vor die Ältesten der Stadt in dem Tor hervorbringen der Dirne Jungfrauschaft.
da sollen des Mädchens Eltern die Zeichen der Jungfrauschaft des Mädchens nehmen und vor die Ältesten der Stadt zum Tor bringen!
16 Und der Dirne Vater soll sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben; nun ist er ihr gram geworden
Der Vater des Mädchens sage zu den Ältesten: 'Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und da er Widerwillen gegen sie spürt,
17 und legt ein schändlich Ding auf sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht Jungfrau gefunden; hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
tut er ihr Unbill durch Worte an und sagt: "Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden", hier aber sind die Jungfernzeichen meiner Tochter!' Dann sollen sie das Bettuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten!
18 So sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und züchtigen
Daraufhin sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn züchtigen!
19 und um hundert Silberlinge büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtigt hat; und er soll sie zum Weibe haben, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge.
Auch sollen sie ihn um hundert Silberlinge büßen und sie dem Vater des Mädchens geben! Denn er hat eine Jungfrau Israels in bösen Ruf gebracht. Sie soll sein Weib bleiben! Er kann sich im ganzen Leben nicht von ihr scheiden.
20 Ist's aber Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau gefunden,
Ist aber solche Nachrede wahr und kann die Jungfrauschaft des Mädchens nicht erwiesen werden,
21 so soll man sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehurt hat; und sollst das Böse von dir tun.
dann führe man das Mädchen vor ihres Vaterhauses Tür, und die Leute aus ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen! Denn sie hat eine Schandtat in Israel getan. Sie hat Unzucht getrieben in ihres Vaters Haus. So tilge das Böse aus deiner Mitte!
22 Wenn jemand gefunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun.
Wird ein Mann bei einer verheirateten Frau liegend betroffen, so sollen beide sterben, der Mann, der dem Weibe beiwohnt, und das Weib! So tilge das Böse aus Israel!
23 Wenn eine Dirne jemand verlobt ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr,
Trifft ein Mann eine verlobte Jungfrau innerhalb der Stadt und wohnt ihr bei,
24 so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie steinigen, daß sie sterben; die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, da sie doch in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun.
so führt beide zum Tor jener Stadt und steinigt sie zu Tod, das Mädchen, weil es in der Stadt nicht geschrieen, und den Mann, weil er seines Nächsten Weib geschwächt hat! So tilge das Böse aus deiner Mitte!
25 Wenn aber jemand eine verlobte Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat,
Trifft aber der Mann die verlobte Jungfrau auf freiem Felde, und der Mann packt sie und wohnt ihr bei, so soll der Mann allein sterben, der ihr beigewohnt!
26 und der Dirne sollst du nichts tun; denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nächsten erhöbe und schlüge ihn tot, so ist dies auch.
Dem Mädchen sollst du nichts tun! Am Mädchen haftet kein todeswürdiges Vergehen. Es ist so, wie wenn jemand seinen Nächsten überfällt und totschlägt.
27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Dirne schrie, und war niemand, der ihr half.
Denn da er sie auf freiem Felde getroffen, kann die verlobte Jungfrau geschrieen haben; aber niemand ist ihr zu Hilfe gekommen.
28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,
Trifft jemand eine unverlobte Jungfrau, ergreift sie, wohnt ihr bei, und er wird ausfindig gemacht,
29 so soll, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberlinge geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang.
So gebe der Mann, der ihr beigewohnt, dem Vater des Mädchens fünfzig Silberlinge! Sie aber soll sein Weib sein, weil er sie geschwächt hat! Sein ganzes Leben lang kann er sie nicht entlassen."
30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen und nicht aufdecken seines Vaters Decke.
"Niemand darf seines Vaters Weib heiraten, noch seines Vaters Laken aufheben.