< 5 Mose 21 >

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat,
Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und liegt im Felde, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat,
2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen.
so sollen deine Ältesten, und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen an die Städte, die umher liegen.
3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat,
Welche Stadt die nächste ist, derselben Ältesten sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, damit man nicht gearbeitet noch am Joch gezogen hat,
4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen.
und sollen sie hinabführen in einen kiesichten Grund, der weder gearbeitet noch besäet ist, und daselbst im Grunde ihr den Hals abhauen.
5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden.
Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählet, daß sie ihm dienen und seinen Namen loben, und nach ihrem Munde sollen alle Sachen und alle Schäden gehandelt werden.
6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist,
Und alle Ältesten derselben Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals abgehauen ist,
7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen.
und sollen antworten und sagen: Unsere Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsere Augen nicht gesehen.
8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein.
Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, der HERR, erlöset hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnet sein.
9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN.
Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN.
10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
Wenn du in einen Streit zeuchst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt dir sie in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführest,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest,
und siehest unter den Gefangenen ein schön Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest,
12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden
so führe sie in dein Haus und laß ihr das Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden
13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein.
und die Kleider ablegen, darinnen sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Mond lang ihren Vater und ihre Mutter; danach schlaf bei ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein.
14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.
Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie auslassen, wo sie hin will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütiget hast.
15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist,
Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er lieb hat, und eine, die er hasset, und sie ihm Kinder gebären, beide die liebe und die feindselige, daß der Erstgeborene der feindseligen ist,
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten,
und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der feindseligen,
17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein.
sondern er soll den Sohn der feindseligen für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe alles, das vorhanden ist; denn derselbe ist seine erste Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein.
18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und Mutter Stimme nicht gehorchet, und wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts,
so soll ihn sein Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts
20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold.
und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unserer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und Trunkenbold.
21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte.
So sollen ihn steinigen alle Leute derselben Stadt, daß er sterbe, und sollst also den Bösen von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte.
22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird also getötet, daß man ihn an ein Holz hänget,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe.
so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern sollst ihn desselben Tages begraben; denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott auf daß du dein Land nicht verunreinigest, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe.

< 5 Mose 21 >