< 4 Mose 36 >
1 Und die obersten Väter der Geschlechter der Kinder Gileads, des Sohns Machirs, der Manasses Sohn war, von dem Geschlecht der Kinder Joseph, traten herzu und redeten vor Mose und vor den Fürsten der obersten Väter der Kinder Israel
Es traten aber heran die Familienhäupter des Geschlechts der Söhne Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, aus den Geschlechtern der Söhne Josephs. Die brachten vor Mose und den Fürsten, den Stammhäuptern der Israeliten, ein Anliegen vor
2 und sprachen: Lieber HERR, der HERR hat geboten, daß man das Land zum Erbteil geben sollte durchs Los den Kindern Israel; und du, mein HERR, hast geboten durch den HERRN, daß man das Erbteil Zelaphehads, unsers Bruders, seinen Töchtern geben soll.
und sprachen: Jahwe hat dir, o Herr, befohlen, den Israeliten das Land vermittelst des Loses zum Erbbesitze zu geben; auch wurde dir, o Herr, von Jahwe befohlen, das Erbe unseres Stammgenossen Zelophhad seinen Töchtern zu geben.
3 Wenn sie jemand aus den Stämmen der Kinder Israel zu Weibern nimmt, so wird unsers Vaters Erbteil weniger werden, und so viel sie haben, wird zu dem Erbteil kommen des Stamms, dahin sie kommen; also wird das Los unsers Erbteils geringert.
Wenn diese nun einen Abkömmling der übrigen Stämme der Israeliten heiraten, so wird ihr Erbbesitz dem Erbbesitz unserer Väter entzogen und zu dem Erbbesitze des Stammes derer hinzugefügt, mit denen sie sich verheiraten, und der uns zufallende Erbbesitz wird dadurch geschmälert.
4 Wenn denn nun das Halljahr der Kinder Israel kommt, so wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stamms kommen, da sie sind; also wird unsers Vaters Erbteil geringert, soviel sie haben.
Wenn dann für die Israeliten das Halljahr kommt, so wird ihr Erbbesitz zu dem Erbbesitze des Stammes derer hinzugefügt werden, mit denen sie sich verheiraten; dem Erbbesitz unseres väterlichen Stammes aber wird ihr Erbbesitz entzogen werden.
5 Mose gebot den Kindern Israel nach dem Befehl des HERRN und sprach: Der Stamm der Kinder Joseph hat recht geredet.
Da gab Mose den Israeliten nach dem Befehle Jahwes folgende Anweisung: der Stamm der Söhne Josephs hat recht geredet.
6 Das ist's, das der HERR gebeut den Töchtern Zelaphehads und spricht: Laß sie freien, wie es ihnen gefällt, allein daß sie freien unter dem Geschlecht des Stamms ihres Vaters,
Das ist's, was Jahwe in betreff der Töchter Zelophhads befohlen hat: Sie mögen sich verheiraten, mit wem es ihnen gefällt; nur müssen sie einen Angehörigen ihres väterlichen Stammes heiraten,
7 auf daß nicht die Erbteile der Kinder Israel fallen von einem Stamm zum andern; denn ein jeglicher unter den Kindern Israel soll anhangen an dem Erbe des Stamms seines Vaters.
damit nicht israelitischer Erbbesitz von einem Stamme zum andern übergehe. Vielmehr sollen sämtliche Israeliten an dem Erbbesitz ihres väterlichen Stammes festhalten.
8 Und alle Töchter, die Erbteil besitzen unter den Stämmen der Kinder Israel, sollen freien einen von dem Geschlecht des Stamms ihres Vaters, auf daß ein jeglicher unter den Kindern Israel seines Vaters Erbe behalte,
Und alle Mädchen, die in einem der israelitischen Stämme zu Erbbesitz gelangen, müssen einen Angehörigen ihres väterlichen Stammes heiraten, damit sämtliche Israeliten den väterlichen Erbbesitz behaupten,
9 und nicht ein Erbteil von einem Stamm falle auf den andern, sondern ein jeglicher hange an seinem Erbe unter den Stämmen der Kinder Israel.
und nicht Erbbesitz von einem Stamme zum andern übergehe. Vielmehr sollen sämtliche israelitischen Stämme an ihrem Erbbesitze festhalten.
10 Wie der HERR Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelaphehads,
Wie Jahwe Mose befohlen hatte, so taten die Töchter Zelophhads,
11 Mahela, Thirza, Hagla, Milka und Noa, und freieten die Kinder ihrer Vettern,
indem Mahla, Thirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelophhads, die Söhne ihrer Oheime heirateten.
12 des Geschlechts der Kinder Manasses, des Sohns Josephs. Also blieb ihr Erbteil an dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters.
Mit Männern aus den Geschlechtern der Söhne Manasses, des Sohnes Josephs, verheirateten sie sich, so daß ihr Erbbesitz bei dem Stamme verblieb, zu dem das Geschlecht ihres Vaters gehörte.
13 Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR gebot durch Mose den Kindern Israel auf dem Gefilde der Moabiter am Jordan gegen Jericho.
Das sind die Gebote und Rechtssatzungen, die Jahwe in den Steppen Moabs am Jordan gegenüber Jericho den Israeliten durch Mose anbefahl.