< Hesekiel 48 >
1 Dies sind die Namen der Stämme. Von Mitternacht, von Hethlon gegen Hemath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hemath; das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
Und dies sind die Namen der Stämme: Im äußersten Norden vom Meer an in der Richtung nach Hethlon bis da, wo es nach Hamath hineingeht, und weiter bis nach Hazar-Enon (so daß das Gebiet von Damakus nordwärts bleibt, zur Seite von Hamath), so daß ihm das Land zufällt von der Ostseite bis zur Westseite: Dan, ein Stammgebiet.
2 Neben Dan soll Asser seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
Neben Dan, von der Ostseite bis zur Westseite: Asser, ein Stammgebiet.
3 Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
Neben Asser, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali, ein Stammgebiet.
4 Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
Neben Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse, ein Stammgebiet.
5 Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
Neben Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim, ein Stammgebiet.
6 Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
Neben Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben, ein Stammgebiet.
7 Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
Neben Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda, ein Stammgebiet.
8 Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern vom Morgen bis gegen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und lang sei, ein Stück von den Teilen, so von Morgen bis gen Abend reichen; darin soll das Heiligtum stehen.
Neben Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Landhebe liegen, die ihr abzugeben habt, 25000 Ellen breit und so lang, wie ein jeder der Stammesanteile, von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in seiner Mitte liegen.
9 Und davon sollt ihr dem HERRN einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit.
Die Hebe aber, die ihr für Jahwe abgeben sollt, hat in der Länge 25000 Ellen und in der Breite 20000.
10 Und dasselbige heilige Teil soll der Priester sein, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HERRN soll mitten drinnen stehen.
Und folgenden soll die heilige Hebe gehören: den Priestern ein Bezirk nach Norden 25000 Ellen, nach Westen 10000 Ellen, nach Osten 10000 Ellen und nach Süden 25000 Ellen. Und das Heiligtum Jahwes soll mitten darin liegen.
11 Das soll geheiliget sein den Priestern, den Kindern Zadoks, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind.
Den geweihten Priestern, den Zadoksöhnen, die meines Dienstes gewartet haben, die nicht irre gingen, als die andern Israeliten irre gingen, gleichwie die Leviten irre gegangen sind,
12 Und soll also dies abgesonderte Teil des Landes ihr eigen sein, darin das Allerheiligste ist neben der Leviten Grenze.
ihnen soll es als zur Hebe gehöriges Stück von der Landhebe, als Hochheiliges, gehören neben den Bezirke der Leviten;
13 Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.
den Leviten aber ein Gebiet entsprechend dem Gebiete der Priester: 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite, im Ganzen also eine Länge von 25000 und eine Breite von 20000 Ellen.
14 Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HERRN geheiliget.
Davon dürfen sie nichts verkaufen, noch vertauschen, noch darf der beste Teil des Landes in anderen Besitz übergehen, denn er ist Jahwe heilig.
15 Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen die fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll unheilig sein zur Stadt, drinnen zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mitten drinnen stehen.
Die 5000 Ellen aber, die längs der 25000 Ellen von der Breite noch übrig sind, sind gemeiner Bezirk für die Stadt, zum Wohnen und zur Gemeindetrift; die Stadt aber soll mitten darin liegen.
16 Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag; desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert.
Und dies sind ihre Maße: Die Nordseite 4500 Ellen und die Südseite 4500 Ellen und auf der Ostseite 4500 Ellen und die Westseite 4500 Ellen.
17 Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag; desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten.
Und die Gemeindetrift der Stadt soll nach Norden 250 und nach Süden 250 und nach Osten 250 und nach Westen 250 Ellen betragen.
18 Aber das übrige an der Länge desselben neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend, das gehört zur Unterhaltung derer, die in der Stadt arbeiten.
Und was von der Länge entlang der heiligen Hebe noch übrig ist, 10000 Ellen nach Osten und zehntausend Ellen nach Westen, dessen Ertrag soll den Ackerbürgern der Stadt zur Nahrung dienen.
19 Und die Arbeiter sollen aus allen Stämmen Israels der Stadt arbeiten,
Und was die Ackerbürger in der Stadt anlangt, so sollen Leute aus allen Stämmen Israels das Stück der Hebe bebauen.
20 daß die ganze Absonderung der fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte eine geheiligte Absonderung sei zu eigen der Stadt.
Insgesamt also sollt ihr als Hebe 25000 Ellen ins Geviert abgeben: die heilige Hebe nebst dem Grundbesitze der Stadt.
21 Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend, das soll alles des Fürsten sein. Aber das abgesonderte heilige Teil und das Haus des Heiligtums soll mitten innen sein.
Was noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, auf beiden Seiten der heiligen Hebe und des Grundbesitzes der Stadt, ostwärts neben den 25000 Ellen bis zur Ostgrenze und westwärts neben den 25000 Ellen bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen; das gehört dem Fürsten, und die heilige Hebe und das Tempelheiligtum soll mitten darin liegen.
22 Was aber dazwischen liegt, zwischen der Leviten Teil und zwischen der Stadt Teil und zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins, das soll des Fürsten sein.
Und vom Grundbesitze der Leviten und vom Grundbesitze der Stadt an, der mitten zwischen dem liegt, was dem Fürsten gehören soll, soll alles, was zwischen dem Gebiete von Juda und dem von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
23 Danach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
Die übrigen Stämme aber sind von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin, ein Stammgebiet.
24 Aber neben der Grenze Benjamins soll Simeon seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
Neben Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon, ein Stammgebiet.
25 Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
Neben Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite: Issachar, ein Stammgebiet.
26 Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
Neben Issachar, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon, ein Stammgebiet.
27 Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
Neben Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad, ein Stammgebiet.
28 Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag, von Thamar bis an das Haderwasser zu Kades und gegen dem Wasser am großen Meer.
Neben Gad aber, auf der Südseite, nach Mittag zu, soll die Grenze laufen von Thamar über Me-Meriba bei Kades zum Bach Ägyptens hin, an das große Meer.
29 Also soll das Land ausgeteilet werden zum Erbteil unter die Stämme Israels; und das soll ihr Erbteil sein, spricht der HERR HERR.
Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt, und dies sind ihre Erbteile, ist der Spruch des Herrn Jahwe.
30 Und so weit soll die Stadt sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht.
Und dies sind die Ausgänge der Stadt - Auf der Nordseite, die 4500 Ellen nach dem bekannten Maße mißt,
31 Und die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden, drei Tore gegen Mitternacht: das erste Tor Ruben, das andere Juda, das dritte Levi.
und zwar sind die Thore der Stadt nach den Stämmen Israels benannt: liegen drei Thore: das Thor Rubens, eines; das Thor Juda's, eines; das Thor Levis, eines.
32 Also auch gegen Morgen viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: nämlich das erste Tor Joseph, das andere Benjamin, das dritte Dan.
Und nach der Ostseite mit ihren 4500 Ellen liegen drei Thore: das Thor Josephs, eines; das Thor Benjamins, eines; das Thor Dan's, eines.
33 Gegen Mittag auch also: viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das andere Isaschar, das dritte Sebulon.
Auf der Südseite mit 4500 Ellen Ausdehnung liegen drei Thore: das Thor Simeons, eines; das Thor Issachars, eines; das Thor Sebulons, eines.
34 Also auch gegen Abend viertausend und fünfhundert Ruten und drei Tore: ein Tor Gad, das andere Assur, das dritte Naphthali.
Die Westseite mit ihren 4500 Ellen hat drei Thore: das Thor Gads, eines; das Thor Assers, eines; das Thor Naphtalis, eines.
35 Also soll es um und um achtzehntausend Ruten haben. Und alsdann soll die Stadt genannt werden: Hie ist der HERR!
Ringsum gemessen sind es 18000 Ellen, und heißen wird die Stadt fortan: “Jahwe daselbst”.