< Hesekiel 45 >

1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilet, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend (Ruten) lang und zehntausend breit. Der Platz soll heilig sein, soweit er reicht.
Und wenn ihr das Land durch das Los verteilt zum Erbe, sollt ihr für Jehovah eine Hebe heben als Heiliges vom Land, die Länge sei fünfundzwanzigtausend in die Länge, und die Länge zehntausend. Heilig sei es in all seiner Grenze ringsum.
2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert (Ruten) ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen.
Von diesem sei für das Heiligtum fünfhundert bei fünfhundert ins Gevierte ringsum und fünfzig Ellen sei sein Weichbild ringsum.
3 Und auf demselben Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen und das Allerheiligste.
Und sollst von diesem Maß messen in die Länge fünfundzwanzigtausend und in die Breite zehntausend, und darauf soll das Heiligtum, das Heilige des Heiligen sein.
4 Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein.
Das Heiligtum vom Lande ist für die Priester, die Diener des Heiligtums; die zum Dienst tun Jehovah nahen, und ihnen sei es zum Orte für Häuser und das Geheiligte als Heiligtum.
5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend (Ruten) lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil zu zwanzig Kammern.
Und fünfundzwanzigtausend in die Länge und zehntausend in die Breite soll für die Leviten sein, die Diener des Hauses, ihnen zum Eigentum für zwanzig Zellen.
6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend (Ruten) breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem abgesonderten Platz des Heiligtums.
Und als Eigentum der Stadt sollt ihr geben fünftausend in die Breite und in die Länge fünfundzwanzigtausend entlang der Hebe für das Heiligtum. Es sei für das ganze Haus Israel;
7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten zwischen dem Platz der Priester und zwischen dem Platz der Stadt, gegen Abend und gegen Morgen; und sollen beide gegen Morgen und gegen Abend gleich lang sein.
Und für den Fürsten sei hüben und drüben von der Hebe des Heiligtums und dem Eigentum der Stadt, vor der Hebe des Heiligtums und vor dem Eigentum der Stadt, von der Meeresseite dem Meere zu, und von der Ostseite dem Osten zu; und die Länge sei entlang einem der Teile von der Grenze meerwärts bis zur Grenze ostwärts.
8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Hause Israel lassen für ihre Stämme.
Es sei ihm zum Lande, zum Eigentum in Israel; und nicht mehr sollen Meine Fürsten Mein Volk bedrücken und sollen das Land dem Hause Israels geben für seine Stämme.
9 Denn so spricht der HERR HERR: Ihr habt es lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; laßt ab vom Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der HERR HERR.
So spricht der Herr Jehovah: Es ist genug für euch, ihr Fürsten Israels. Tut weg Gewalttat und Verheerung, und tut Recht und Gerechtigkeit, und hebt auf eure Austreibungen von Meinem Volk, spricht der Herr Jehovah.
10 Ihr sollt recht Gewicht und rechte Scheffel und recht Maß haben.
Eine Waage der Gerechtigkeit und ein Ephah der Gerechtigkeit und ein Bath der Gerechtigkeit seien bei euch.
11 Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath das zehnte Teil vom Homer habe und das Epha auch das zehnte Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen.
Ephah und Bath sollen ein Maß sein, so daß man das Bath als ein Zehntel vom Chomer halte und das Ephah den Zehntel des Chomers. Nach dem Chomer soll sein ihr Maß.
12 Aber ein Sekel soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Sekel, fünfundzwanzig Sekel und fünfzehn Sekel.
Und ein Schekel sei zwanzig Gerah, und zwanzig Schekel, fünfundzwanzig Schekel, fünfzehn Schekel sei bei euch die Mine.
13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich das sechste Teil eines Epha von einem Homer Weizen und das sechste Teil eines Epha von einem Homer Gerste.
Das soll die Hebe sein, die ihr hebet: Ein Sechstel Ephah von dem Chomer Weizen, und ein Sechstel Ephah von dem Chomer Gerste.
14 Und vom Öl sollt ihr geben einen Bath, nämlich je den zehnten Bath vom Kor und den zehnten vom Homer; denn zehn Bath machen einen Homer.
Und die Satzung vom Öl, das Bath Öl, der zehnte Teil des Baths vom Cor. Zehn Bath sind ein Chomer; denn zehn Bath machen ein Chomer;
15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der HERR HERR.
Und ein Schaf von der Herde von zweihundert von den bewässerten Wiesen Israels zum Speiseopfer und zum Brandopfer und zu Dankopfern, um für sie zu sühnen, spricht der Herr Jehovah.
16 Alles Volk im Lande soll solch Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen.
Alles Volk im Lande sei für diese Hebe an den Fürsten in Israel.
17 Und der Fürst soll sein Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer opfern auf die Feste, Neumonden und Sabbate und auf alle hohen Feste des Hauses Israel, dazu Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.
Und auf dem Fürsten seien die Brandopfer und das Speiseopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen bei allen Festversammlungen des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speiseopfer und das Brandopfer und die Dankopfer bringen, zu sühnen für das Haus Israel.
18 So spricht der HERR HERR: Am ersten Tage des ersten Monden sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Wandel sei, und das Heiligtum entsündigen.
So spricht der Herr Jehovah: Im ersten am ersten des Monats sollst du einen Farren nehmen, ein junges Rind, ohne Fehl, und das Heiligtum entsündigen.
19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des innern Vorhofs.
Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Einfassung des Altars und an die Türpfosten am Tor des inneren Vorhofs sprengen.
20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monden, wo jemand geirret hat oder verführet ist, daß ihr das Haus entsündiget.
Und du sollst also tun am siebenten des Monats wegen des Mannes, der sich versehen, und wegen des Einfältigen, auf daß ihr sühnt für das Haus.
21 Am vierzehnten Tage des ersten Monden sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuert Brot essen.
Im ersten, am vierzehnten Tag des Monats soll bei euch das Paschah sein, das Fest der sieben Tage; Ungesäuertes sollt ihr essen.
22 Und am selbigen Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern.
Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer bringen.
23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun, je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Wandel seien, und je einen Ziegenbock zum Sündopfer.
Und die sieben Tage des Festes soll er als Brandopfer Jehovah sieben Farren opfern und sieben Widder ohne Fehl die sieben Tage täglich, und als Sündopfer einen Bock der Ziegen täglich.
24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha einem Widder opfern und je ein Hin Öls zu einem Epha.
Und als Speiseopfer soll er ein Ephah für den Farren und ein Ephah für den Widder und für das Ephah ein Hin Öl nehmen.
25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monden soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl.
Im siebenten, am fünfzehnten Tag des Monats soll er am Feste dasselbe tun, sieben Tage, nach dem Sündopfer, nach dem Brandopfer und nach dem Speiseopfer und nach dem Öl.

< Hesekiel 45 >