< 5 Mose 22 >
1 Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehest irre gehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen.
2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und kennest ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und dann ihm wiedergebest.
3 Also sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleide und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verlieret, und du es findest; du kannst dich nicht entziehen.
4 Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehest fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen.
5 Ein Weib soll nicht Mannsgeräte tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider antun; denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder mit Eiern, und daß die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzet, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,
7 sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß dir's wohlgehe und lange lebest.
8 Wenn du ein neu Haus bauest, so mache eine Lehne drum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit mancherlei besäen, daß du nicht zur Fülle heiligest solchen Samen, den du gesäet hast neben dem Einkommen des Weinberges.
10 Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel.
11 Du sollst nicht anziehen ein Kleid von Wolle und Leinen zugleich gemenget.
12 Du sollst dir Läpplein machen an den vier Fittichen deines Mantels, damit du dich bedeckest.
13 Wenn jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, wenn er sie beschlafen hat,
14 und legt ihr was Schändliches auf und bringet ein bös Geschrei über sie aus und spricht: Das Weib habe ich genommen, und da ich mich zu ihr tat, fand ich sie nicht Jungfrau:
15 so sollen der Vater und Mutter der Dirne sie nehmen und vor die Ältesten der Stadt in dem Tor hervorbringen der Dirne Jungfrauschaft.
16 Und der Dirne Vater soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Manne meine Tochter zum Weibe gegeben; nun ist er ihr gram worden
17 und legt ein schändlich Ding auf sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht Jungfrau funden; hie ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sollen die Kleider vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18 So sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und züchtigen
19 und um hundert Sekel Silbers büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtiget hat; und soll sie zum Weibe nehmen, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge.
20 Ist's aber die Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau funden,
21 so soll man, sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tod steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehuret hat; und sollst das Böse von dir tun.
22 Wenn jemand erfunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei der er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun.
23 Wenn eine Dirne jemand vertraut ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr,
24 so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun.
25 Wenn aber jemand eine vertraute Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat.
26 Und der Dirne sollst du nichts tun, denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleichwie jemand sich wider seinen Nächsten erhübe und schlüge seine Seele tot, so ist dies auch.
27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die vertraute Dirne schrie, und war niemand, der ihr half.
28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht vertrauet ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und findet sich also,
29 So soll, der sie beschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Sekel Silbers geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang.
30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen und nicht aufdecken seines Vaters Decke.