< 4 Mose 35 >
1 Und Jahwe redete mit Mose in den Steppen Moabs am Jordan gegenüber Jericho also:
And Yahweh spake unto Moses in the waste plains of Moab, —by Jordan, near Jericho, saying:
2 Befiehl den Israeliten, daß sie von ihrem Erbbesitze den Leviten Städte zu Wohnsitzen geben. Zu den Städten aber sollt ihr den Leviten auch Weidetrift rings um sie her geben;
Command the sons of Israel, that they give unto the Levites—out of the inheritance which they possess—cities to dwell in, —pasture land also unto the cities, round about them, shall ye give unto the Levites.
3 und zwar sollen ihnen die Städte als Wohnsitz dienen, die dazu gehörenden Weidetriften aber sollen sie für ihre Lasttiere, ihren Viehstand und für alle ihre anderen Tiere haben.
So shall the cities be theirs, to dwell in, —and their pasture lands, shall, be for their cattle and for their goods and for all their beasts.
4 Es sollen sich aber die Weidetriften bei den Städten, die ihr den Leviten abtreten werdet, von der Stadtmauer ab ringsum tausend Ellen weit erstrecken.
And, the pasture lands of the cities which ye shall give unto the Levite, shall be, —from the wall of the city, and outwards, a thousand cubits round about
5 Und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen, auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, während die Stadt in die Mitte zu liegen kommt. Das soll ihnen als Weidetrift bei den Städten zufallen.
So ye shall measure—on the outside of the city—the eastward quarter two thousand by the cubit, and the south quarter two thousand by the cubit, and the west quarter two thousand by the cubit and the north quarter two thousand by the cubit, with, the city, in the midst. This, shall be unto them the pasture lands of the cities,
6 Und was die Städte betrifft, die ihr den Leviten abzutreten habt, so sollt ihr die sechs Freistädte abtreten, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; außerdem aber sollt ihr zweiundvierzig Städte abtreten.
And, among the cities which ye shall give unto the Levites, shall be the six cities of refuge, which ye shall give that the manslayer may flee thither, —and besides them, ye shall give, forty-two cities,
7 Die Gesamtzahl der Städte, die ihr den Leviten abzutreten habt, soll sich auf achtundvierzig Städte samt den zugehörigen Weidetriften belaufen.
All the cities which ye shall give unto the Levites, shall be forty-eight cities, —them, and their pasture lands,
8 Und zwar sollt ihr die größeren Stämme der Israeliten mehr, die kleineren weniger Städte von ihrem Erbbesitz abtreten lassen; nach Maßgabe des erblichen Besitzes, den sie zu eigen erhalten werden, sollen sie ein jeder eine Anzahl seiner Städte an die Leviten abtreten.
And as touching the cities which ye shall give out of the possession of the sons of Israel from the many, shall ye take many, and from the few, shall ye take few, —each, according to his inheritance, which they shall inherit, shall give of his cities unto the Levites.
9 Und Jahwe redete mit Mose also:
Then spake Yahweh unto Moses, saying:
10 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan hinüber in das Land Kanaan kommt,
Speak unto the sons of Israel, and thou shalt say unto them, —When ye are passing over the Jordan unto the land of Canaan,
11 so sollt ihr geeignete Städte bestimmen, damit sie euch als Freistädte dienen; dorthin mag fliehen, wer einen Totschlag begangen, einen Menschen unvorsätzlich getötet hat.
then shall ye find for you, convenient cities, cities of refuge, shall they be unto you, —and the manslayer, who hath slain a person, by mistake, shall flee thither.
12 Und zwar sollen euch diese Städte als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, bis er zum behufe seiner Aburteilung vor der Gemeinde gestanden hat.
So shall the cities serve you for places of refuge from the redeemer, —that the manslayer may not die, until he has stood before the assembly, for judgment,
13 Es sollen aber der Freistädte, die ihr abzutreten habt, sechs sein.
And as touching the cities which ye shall give six cities of refuge, shall there be unto you.
14 Drei Städte sollt ihr jenseits des Jordan abtreten und drei Städte sollt ihr im Lande Kanaan abtreten; Freistädte sollen es sein.
Three of the cities, shall ye give, on this side the Jordan, and three of the cities, shall ye give in the land of Canaan, —cities of refuge, shall they be.
15 Den Israeliten, sowie dem Fremden und dem Beisassen unter euch, sollen diese sechs Städte als Zuflucht dienen, damit jeder dorthin ziehe, der unvorsätzlich einen Menschen getötet hat.
For the sons of Israel and for the sojourner. and for the settler in your midst, shall these six cities serve, as places of refuge, —that any one may flee thither who hath slain a person, by mistake.
16 Hat er ihn aber mit einem eisernen Geräte getroffen, so daß er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder ist mit dem Tode zu bestrafen.
If, then, with an instrument of iron, he smote him, and he died, a manslayer, he is, —a manslayer, shall surely die.
17 Wenn er ihn mit einem Steine, den er in der Hand führte, und durch den einer getötet werden kann, getroffen hat, so daß er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder ist mit dem Tode zu bestrafen.
Or if with a stone thrown by hand, where-by one might die, he smote him and he died, a manslayer, he is, —the man-slayer, shall surely die,
18 Und wenn er ihn mit einem hölzernen Geräte, das er in der Hand führte, und durch das einer getötet werden kann, getroffen hat, so daß er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder ist mit dem Tode zu bestrafen.
Or, if with hand-weapon of wood, wherewith one might die, he smote him and he died a manslayer, he is, —the manslayer shall surely die.
19 Und zwar soll der Bluträcher den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.
The blood-redeemer, he, shall put to death the man-slayer, —when he lighteth upon him, he, shall put him to death.
20 Und wenn er ihm aus Haß einen Stoß gegeben oder absichtlich etwas auf ihn geworfen hat, so daß er starb,
Or if with hate, he shall thrust at him, or hurl at him designedly, and he have died,
21 oder wenn er ihn aus Feindschaft auch nur mit der Hand geschlagen hat, so daß er starb, so soll der, welcher geschlagen hat, mit dem Tode bestraft werden. Er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.
or if with enmity, he hath smitten him with his hand and he is dead, then shall he that dealt the blow, be surely put to death. a manslayer, he is—the blood-redeemer shall put to death the man-slayer, when he lighteth upon him.
22 Hat er ihn aber von ungefähr gestoßen, ohne daß Feindschaft vorlag, oder unabsichtlich irgend ein Geräte auf ihn geworfen
But if suddenly, without enmity, he shall thrust him, or hurl upon him any missile, without design;
23 oder irgend einen Stein, durch den einer getötet werden kann, auf ihn fallen lassen, so daß er starb, während er doch keine Feindschaft gegen ihn hegte und ihm nichts Böses zufügen wollte,
Or with any stone whereby one might die without seeing him, and it fall upon him, and he dieth; he, not being at enmity with him, nor seeking to harm him,
24 so soll die Gemeinde nach obigen Rechtssatzungen schiedsrichterlich zwischen dem Schläger und dem Bluträcher entscheiden.
then shall the assembly judge, between him that smote and the blood-redeemer, —according to these regulations;
25 Und die Gemeinde soll den Totschläger vor dem Bluträcher retten und die Gemeinde soll ihn in die Stadt, wohin er geflohen war und Zuflucht gefunden hatte, zurückbringen lassen, und er soll in ihr bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.
and the assembly shall rescue the manslayer out of the hand of the blood-redeemer, and the assembly shall restore him unto his city of refuge whither he had fled, —and he shall dwell therein until the death of the high priest, who hath been anointed with the hallowing oil.
26 Sollte aber der Totschläger den Bereich der Stadt, wohin er geflohen war und Zuflucht gefunden hatte, verlassen,
But if the man-slayer, go out, of the bounds of his city of refuge, whereinto he hath fled;
27 und der Bluträcher ihn außerhalb des Bereichs der Stadt, die ihm Zuflucht bietet, antreffen, und sollte dann der Bluträcher den Totschläger töten, so hat er keine Blutschuld.
and the blood-redeemer, find him, outside the bounds of his city of refuge, then may the blood-redeemer slay the slayer, without being guilty of blood;
28 Denn jener hat in der Stadt, die ihm Zuflucht bietet, bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben; nach dem Tode des Hohenpriesters jedoch darf der Totschläger dahin zurückkehren, wo er seinen Erbbesitz hat.
for in his city of refuge, should he have remained, until the death of the high priest, —and, after the death of the high priest, might he have returned into the land which he doth possess.
29 Diese Bestimmungen sollen euch als Rechtssatzung gelten, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen.
So shall these serve you as a regulative statute unto your generations, —wheresoever ye may dwell.
30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, so soll man auf Grund der Aussage von Zeugen den Mörder hinrichten; doch soll auf die Aussage nur eines Zeugen hin niemand zum Tode verurteilt werden.
Whosoever taketh away life, at the mouth of witnesses, shall, the slayer be slain, —but, one witness, shall not testify against a person, to put him to death.
31 Ihr dürft aber kein Lösegeld annehmen für das Leben des Mörders, der des Todes schuldig ist, vielmehr soll er mit dem Tode bestraft werden.
And ye shall accept no ransom for the life of him that slayeth, if he have unlawfully caused death, —but he, must surely be put to death.
32 Auch dürft ihr kein Lösegeld zu dem Zweck annehmen, daß einer nicht in die Stadt, die ihm Zuflucht bietet, zu fliehen braucht, sondern noch vor dem Tode des Priesters wiederkommen und irgendwo im Lande wohnen darf.
And ye shall accept no ransom for him that hath fled to his city of refuge, if he should return to dwell in the land before the death of the priest.
33 Und ihr sollt das Land, in welchem ihr euch befindet, nicht entweihen; denn das Blut entweiht das Land, und dem Lande wird nicht Sühne geschafft für das Blut, das in ihm vergossen ward, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
So shall ye not pollute the land wherein ye are, for blood, doth pollute the land, and for the land, no propitiatory-covering can be made, as touching blood, that is shed therein, save with the blood of him that shed it;
34 So verunreinigt denn das Land nicht, in welchem ihr wohnt, da auch ich darin wohne; denn ich, Jahwe, wohne unter den Israeliten.
thou must not then make unclean the land wherein, ye, are dwelling, in the midst of which, I, have my habitation; for, I,—Yahweh, am making my habitation in the midst of the sons of Israel.