< 4 Mose 30 >
1 Und Mose redete zu den Stammhäuptern der Israeliten also: Dies ist's, was Jahwe befohlen hat.
And he spak to the princes of the lynagis of the sones of Israel, This is the word, which the Lord comaundide,
2 Wenn jemand Jahwe ein Gelübde thut oder einen Eid schwört, durch den er sich selbst zu einer Enthaltung verpflichtet, so soll er sein Wort nicht brechen, genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er handeln.
If ony of men makith a vowe to the Lord, ethir byndith hym silf bi an ooth, he schal not make voide his word, but he schal fille al thing which he bihiyte.
3 Und wenn eine Frauensperson Jahwe ein Gelübde thut und sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so lange sie noch in ledigem Stand im Hause ihres Vaters ist,
If a womman which is in the hows of hir fadir, and is yit in the age of a damysel, `that is, not yit weddid, avowith ony thing, ethir byndith hir silf bi an ooth,
4 und ihr Vater erfährt von ihrem Gelübde und der Enthaltung, zu der sie sich selbst verpflichtet hat, und schweigt dazu, so haben alle ihre Gelübde Giltigkeit, und jederlei Enthaltung, zu der sie sich selbst verpflichtet hat, hat Giltigkeit.
if the fadir knowith the avow, which sche bihiyte, and the ooth bi which sche boond hir soule, and he is stille, sche schal be gilti of the ooth, that is, boundun bi the ooth; what euer thing sche bihiyte and swoor, sche schall fille in werk.
5 Wenn aber ihr Vater am gleichen Tag, an welchem er davon erfährt, ihr wehrt, so haben alle ihre Gelübde und die Enthaltungen, zu denen sie sich selbst verpflichtet hat, keine Giltigkeit, und Jahwe wird ihr vergeben, da ihr Vater ihr gewehrt hat.
Forsothe if the fadir ayenseide anoon as he herde, bothe the vowis and `oothis of hir schulen be voide, and sche schal not be holdun boundun to the biheeste, for the fadir ayenseide.
6 Falls sie sich aber verheiraten sollte, während noch Gelübde auf ihr lasten oder ein unbedacht ausgesprochenes Wort, durch das sie sich selbst verpflichtet hat,
If sche hath an hosebonde, and avowith ony thing, and a word goynge out of hir mouth onys byndith hir soule with an ooth,
7 und ihr Mann erfährt davon, schweigt aber dazu an dem Tag, an welchem er es erfahren hat, so haben ihre Gelübde Giltigkeit, und ihre Enthaltungen, zu denen sie sich selbst verpflichtet hat, haben Giltigkeit.
in what dai the hosebonde herith, and ayenseith not, sche schal be gilti `of avow; sche schal yelde, what euer thing sche bihiyte.
8 Wenn aber ihr Mann am gleichen Tag, an welchem er davon erfährt, ihr wehrt, so macht er das Gelübde, das auf ihr lastet, und das unbedacht ausgesprochene Wort, durch das sie sich selbst verpflichtet hat, ungiltig, und Jahwe wird ihr vergeben.
But if the hosebonde herith, and anoon ayenseith, and makith void alle hir biheestis, and wordis bi whiche sche boond hir soule, the Lord schal be merciful to hir.
9 Das Gelübde einer Witwe aber und einer von ihrem Manne Verstoßenen - alles, wodurch sie sich selbst verpflichtet hat, - hat Giltigkeit für sie.
A widewe, and a womman forsakun of hir hosebonde, schulen yelde, what euer thing thei avowen.
10 Wenn sie aber im Hause ihres Mannes ein Gelübde thut oder sich selbst durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet,
Whanne a wijf in `the hous of hir hosebonde byndith hir silf bi a vow and an ooth,
11 und ihr Mann davon erfährt, aber dazu schweigt und ihr nicht wehrt, so haben alle ihre Gelübde Giltigkeit, und jede Enthaltung, zu der sie sich selbst verpflichtet hat, hat Giltigkeit.
if the hosebonde herith, and is stille and ayenseith not the biheest, sche schal yelde, what euer thing sche bihiyte.
12 Wenn aber ihr Mann am gleichen Tag, an welchem er von ihnen erfährt, sie ungiltig macht, so hat nichts von dem Giltigkeit, was sie ausgesprochen hat, seien es nun Gelübde oder die Verpflichtung zu einer Enthaltung; ihr Mann hat sie ungiltig gemacht, darum wird Jahwe ihr vergeben.
Sotheli if the hosebonde ayenseide anoon, sche schal not be holdun gilti of biheest, for the hosebonde ayenseide, and the Lord schal be merciful to hir.
13 Jedes Gelübde und jede eidliche Angelobung einer Enthaltung zum Behufe der Selbstkasteiung kann ihr Mann giltig und kann ihr Mann ungiltig machen.
If sche avowith, and byndith hir silf bi an ooth, that sche turmente hir soule bi fastyng, ethir bi abstynence of othere thingis, it schal be in the doom of the hosebonde, that sche do, ether do not.
14 Und zwar, wenn ihr Mann von einem Tage zum andern dazu schweigt, so macht er alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die ihr obliegen, giltig; dadurch, daß er an dem Tag, an welchem er von ihnen erfuhr, dazu schwieg, hat er sie giltig gemacht.
That if the hosebonde herith, and is stille, and delaieth the sentence in the tother dai, sche schal yelde what euer thing sche avowide and bihiyte, for he was stille, anoon as he herde.
15 Sollte er sie aber ungiltig machen, nachdem er schon einige Zeit darum gewußt hat, so lädt er die Verschuldung, die daraus für sie erwächst, auf sich.
Forsothe if the hosebonde ayenseide aftir that he wiste, he schal bere his wickidnesse.
16 Das sind die Satzungen, welche Jahwe Mose anbefohlen hat, damit sie gelten zwischen einem Mann und seinem Weibe, sowie zwischen einem Vater und seiner Tochter, so lange Sie noch in ledigem Stand im Hause ihres Vaters ist.
These ben the lawis, which the Lord ordeynede to Moyses bitwixe the hosebonde and the wijf, bitwixe the fadir and the douytir, which is yit in the age of a damysel, `that is, not yit maried, `ether which dwellith in `the hows of the fadir.