< 3 Mose 6 >
1 Und Jahwe redete mit Mose aIso:
2 Wenn sich jemand vergeht und sich einer Veruntreuung gegen Jahwe schuldig macht, indem er seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Geraubtes ableugnet oder seinen Nächsten übervorteilt
3 oder Verlorenes, das er gefunden hat, ableugnet oder indem er einen falschen Eid schwört wegen irgend einer Handlung, durch die sich einer vergehen kann, -
4 wenn er sich so vergeht und in Schuld gerät, so soll er dasjenige, was er geraubt oder erpreßt hat, oder was ihm anvertraut worden war, oder das Verlorene, das er gefunden,
5 oder dasjenige, um dessentwillen er betrüglich geschworen hat - was es auch sein mag - zurückerstatten; und zwar soll er es nach seinem vollen Wert ersetzen und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Dem soll er es geben, dem es zukommt, an dem Tage, wo er seine Buße entrichtet.
6 Als Buße aber soll er für Jahwe einen fehllosen Widder aus seiner Kleinvieh-Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen.
7 Und der Priester soll ihm Sühne schaffen vor Jahwe; so wird ihm vergeben werden - jedwede Handlung, durch die sich einer verschulden kann.
8 Und Jahwe redete mit Mose also:
9 Gieb Aaron und seinen Söhnen folgende Weisung: Dies sind die Bestimmungen in betreff des Brandopfers. Dieses - das Brandopfer - soll auf dem Altar da, wo es angezündet wurde, die ganze Nacht hindurch verbleiben bis zum Morgen; das Altarfeuer soll damit brennend erhalten werden.
10 Und der Priester ziehe sein linnenes Gewand an, bedecke seine Scham mit linnenen Beinkleidern, nehme die Asche weg, in welche das Brandopfer vom Feuer auf dem Altar verwandelt ist, und schütte sie neben den Altar.
11 Hierauf ziehe er seine Kleider aus, lege andere Kleider an und schaffe die Asche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort.
12 Das Feuer auf dem Altar aber soll damit brennend erhalten werden und nie erlöschen. Alle Morgen soll der Priester Holzscheite darauf anzünden, das Brandopfer darauf schichten und die Fettstücke der Heilsopfer über demselben in Rauch aufgehn lassen.
13 Immerfort soll Feuer auf dem Altar brennen und nie erlöschen.
14 Und dies sind die Bestimmungen in betreff des Speisopfers. Die Söhne Aarons sollen es vor Jahwe, heran an den Altar, bringen.
15 Sodann soll er eine Hand voll davon nehmen - von dem Feinmehl und dem Öl, aus welchem das Speisopfer besteht, - dazu den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen als ein Feueropfer lieblichen Geruchs, als den Duftteil von ihm für Jahwe.
16 Und was übrig ist von ihm, das sollen Aaron und seine Söhne essen. Ungesäuert soll es gegessen werden an heiliger Stätte; im Vorhof des Offenbarungszeltes sollen sie es essen.
17 Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden. Ich verleihe es ihnen als ihren Anteil an meinen Feueropfern; hochheilig ist es, wie das Sündopfer und das Schuldopfer.
18 Alles, was männlich ist unter den Kindern Aarons, darf es essen, kraft eines für alle Zeiten geltenden Rechtes, das euch gegenüber den Feueropfern Jahwes zusteht von GeschIecht zu Geschlecht. Jeder der sie berührt, ist dem Heiligtume verfallen.
19 Und Jahwe redete mit Mose also:
20 Dies sei die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, die sie Jahwe darzubringen haben an dem Tag, an welchem er gesalbt wird: Ein Zehntel Epha Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer - die eine Hälfte davon am Morgen, die andere Hälfte am Abend.
21 Auf einer Platte soll es mit Öl bereitet werden; eingerührt sollst du es bringen. Zu einem Speisopfer in Bissen sollst du es zerbrechen und es darbringen zum lieblichen Geruch für Jahwe.
22 Der Priester, der aus der Reihe seiner Söhne an seiner Statt gesalbt ist, soll es verrichten, kraft einer für alle Zeiten geltenden Satzung Jahwes; als Ganzopfer soll es verbrannt werden.
23 Alle Priester-Speisopfer sollen Ganzopfer sein; sie dürfen nicht gegessen werden.
24 Und Jahwe redete mit Mose also:
25 Sprich zu Aaron und zu seinen Söhnen und gebiete ihnen: Dies sind die Bestimmungen in betreff des Sündopfers: Da, wo das Brandopfer zu schIachten ist vor Jahwe, soll auch das Sündopfer geschlachtet werden; hochheiIig ist es.
26 Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte muß es gegessen werden, im Vorhofe des Offenbarungszeltes.
27 Jeder, der das Fleisch von ihm berührt ist dem Heiligtume verfallen; und wenn etwas von seinem Blut ans Kleid spritzt, so mußt du das von ihm bespritzte an heiliger Stätte waschen.
28 Irdenes Gefäß, in dem es gekocht wurde, muß zerbrochen werden; wurde es aber in einem kupfernen Gefäße gekocht, so muß dieses gescheuert und gehörig ausgespült werden.
29 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; hochheilig ist es.
30 Alle die Sündopfer aber, von denen ein Teil des Blutes ins Offenbarungszelt gebracht worden ist, um die Sühnegebräuche im Heiligtume zu vollziehen, dürfen nicht gegessen werden, sondern sind zu verbrennen.