< 3 Mose 23 >

1 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Die Festzeiten Jahwes, die ihr auszurufen habt als Festversammlungen am Heiligtume - folgende sind meine Festzeiten.
Rede zu den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: Anlangend die Feiertage Jehovahs, die ihr ausrufen sollt, als Zusammenberufungen der Heiligkeit, so sind dies Meine Feiertage.
3 Sechs Tage hindurch darf Arbeit verrichtet werden, aber der siebente Tag ist ein Tag unbedingter Ruhe, mit Festversammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten in allen euren Wohnsitzen - es ist ein Ruhetag für Jahwe.
Sechs Tage soll man Arbeit tun; und am siebenten Tag ist Sabbath der Sabbathe, Zusammenberufung der Heiligkeit. Keinerlei Arbeit sollet ihr tun. Ein Sabbath sei es für Jehovah in allen euren Wohnungen.
4 Dies sind die Festzeiten Jahwes, mit Festversammlungen am Heiligtume, die ihr auszurufen habt, ein jedes zu seiner Zeit.
Dies sind Jehovahs Feiertage, Zusammenberufungen der Heiligkeit die ihr an den Feiertagen berufen sollt.
5 Im ersten Monat, am vierzehnten des Monats gegen Abend findet Passahfeier für Jahwe statt.
Im ersten Monat, am vierzehnten des Monats gegen Abend ist das Passah Jehovahs.
6 Am fünfzehnten Tage aber desselben Monats ist Jahwe das Fest der ungesäuerten Brote zu feiern; sieben Tage lang müßt ihr ungesäuerte Brote essen.
Und am fünfzehnten Tage dieses Monats ist das Fest des Ungesäuerten für Jehovah. Sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen.
7 Am ersten Tage habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Am ersten Tage soll bei euch Zusammenberufung der Heiligkeit sein. Keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
8 Und sieben Tage hindurch habt ihr Jahwe ein Feueropfer darzubringen; am siebenten Tage findet Festversammlung am Heiligtume statt, da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Und sieben Tage sollt ihr Jehovah ein Feueropfer darbringen. Am siebenten Tage ist Zusammenberufung der Heiligkeit. Keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
9 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
10 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch verleihen werde, und die Ernte in ihm abhaltet, so sollt ihr die Erstlingsgarbe von eurer Ernte zum Priester bringen,
Rede zu den Söhnen Israels und sage ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, daß Ich euch gebe, und ihr seine Ernte einerntet, so sollt ihr die Erstlingsgarbe eurer Ernte zum Priester bringen;
11 und er soll die Garbe vor Jahwe weben, daß Sie euch wohlgefällig mache; am Tage nach dem Sabbat soll sie der Priester weben.
Und er webe die Garbe vor Jehovah, auf daß ihr wohlgefallet. Am morgenden Tag nach dem Sabbath webe sie der Priester.
12 Und ihr sollt an dem Tage, an welchem ihr die Garbe webt, ein fehlIoses, einjähriges Lamm zum Brandopfer für Jahwe herrichten,
Und ihr sollt am Tage, da ihr die Garbe webt, ein einjähriges Lamm ohne Fehl Jehovah als Brandopfer bereiten.
13 dazu als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, angemacht mit Öl, als ein Feueropfer lieblichen Geruchs für Jahwe, und als Trankopfer dazu ein Viertel Hin Wein.
Und sein Speiseopfer: zwei Zehntel Semmelmehl mit Öl vermischt als Feueropfer für Jehovah zum Geruch der Ruhe, und sein Trankopfer ein viertel Hin Wein.
14 Brot aber und geröstete oder zerstoßene Körner dürft ihr bis zu eben diesem Tage nicht essen, bis ihr die Opfergabe für euren Gott dargebracht habt. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen.
Und Brot und geröstete und frische Ähren sollt ihr nicht essen bis zu demselben Tag, da ihr die Opfergabe eures Gottes gebracht. Eine ewige Satzung sei es für eure Geschlechter in allen euren Wohnungen.
15 Sodann sollt ihr vom Tage nach dem Sabbat ab - von dem Tage ab, wo ihr die Webegarbe darbrachtet, - sieben volle Wochen zählen,
Und zählet für euch vom morgenden Tage nach dem Sabbath, von dem Tage an, da ihr die Garbe der Webe gebracht; sieben ganze Wochen sollen es sein.
16 bis zum Tage nach dem siebenten Sabbat sollt ihr zählen, fünfzig Tage; alsdann sollt ihr Jahwe ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen.
Bis zum morgenden Tag nach dem siebenten Sabbathe sollt ihr zählen, fünfzig Tage, und ein neues Speiseopfer dem Jehovah darbringen.
17 Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webe-Brote bringen; aus zwei Zehnteln Feinmehl sollen sie bestehen und mit Sauerteig gebacken sein, als Erstlingsopfer für Jahwe.
Aus euren Wohnungen sollt ihr Webebrot bringen, zwei von zwei Zehnteln Semmelmehls sollen es sein; gesäuert sollen sie gebakken werden, als Erstlingsgaben für Jehovah;
18 Und zu dem Brote sollt ihr darbringen sieben fehllose einjährige Lämmer, einen jungen Stier und zwei Widder - die sollen Jahwe als Brandopfer gebracht werden, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den zugehörigen Trankopfern, als ein Feueropfer lieblichen Geruchs für Jahwe.
Und zu dem Brote sollt ihr darbringen sieben einjährige Lämmer ohne Fehl, und einen jungen Farren vom Rind und zwei Widder. Sie sollen ein Brandopfer sein für Jehovah, und ihr Speiseopfer und ihr Trankopfer als Feueropfer zum Geruch der Ruhe für Jehovah;
19 Ferner sollt ihr einen Ziegenbock herrichten zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Heilsopfer.
Und sollt einen Ziegenbock als Sündopfer machen, und als Dankopfer zwei einjährige Lämmer.
20 Und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor Jahwe weben samt zwei Lämmern; sie sollen Jahwe geheiligt sein zum Besten des Priesters.
Und der Priester webe sie auf dem Erstlingsbrote als Webe vor Jehovah samt den zwei Lämmern. Geheiligt seien sie Jehovah für den Priester.
21 Und ihr sollt an eben diesem Tag ausrufen - ihr sollt Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt in allen euren Wohnsitzen von Geschlecht zu Geschlecht.
Und rufet denselben Tag aus: Eine Zusammenberufung der Heiligkeit soll es für euch sein. Keine Dienstarbeit sollt ihr tun. Eine ewige Satzung sei dies in all euren Wohnsitzen für eure Geschlechter.
22 Und wenn ihr euer Land aberntet, so sollst du dein Feld nicht bis auf den äußersten Rand abernten und sollst nicht Nachlese halten nach deiner Ernte: den Armen und den Fremden sollst du beides überlassen; ich bin Jahwe, euer Gott.
Und so ihr die Ernte eures Landes einerntet, sollst du nicht vollenden die Ecke deines Feldes beim Einernten, auch eine Nachlese deiner Ernte sollst du nicht auflesen. Dem Elenden und dem Fremdling sollst du es lassen. Ich bin Jehovah, euer Gott.
23 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
24 Rede mit den Israeliten also: Im siebenten Monat soll euch der erste des Monats ein Ruhetag sein, mit mahnendem Lärmblasen und Festversammlung am Heiligtum.
Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Im siebenten Monat, am ersten des Monats soll euch ein Sabbath sein, zum Gedächtnistag des Lärmblasens, eine Zusammenberufung der Heiligkeit.
25 Ihr dürft da keinerlei Werktagsarbeit verrichten und habt Jahwe ein Feueropfer darzubringen.
Keine Dienstarbeit sollt ihr tun, und dem Jehovah ein Feueropfer darbringen.
26 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
27 Dagegen der zehnte desselben siebenten Monats ist der Sühntag; da habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und euch zu kasteien und Jahwe ein Feueropfer darzubringen.
Jedoch am zehnten dieses siebenten Monats sei euch der Sühnungstag; eine Zusammenberufung der Heiligkeit soll es für euch sein. Und ihr sollt eure Seele demütigen und Jehovah ein Feueropfer darbringen.
28 Und an eben diesem Tage dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten, denn der Sühntag ist es, daß man euch Sühne schaffe vor Jahwe, eurem Gott.
Und keine Arbeit sollt ihr an diesem selbigen Tage tun, denn ein Tag der Sühnung ist er, euch zu sühnen vor Jehovah, eurem Gott.
29 Denn wer irgend an diesem Tage sich nicht kasteit, der soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
Denn jede Seele, die an diesem selbigen Tage sich nicht demütigt, soll aus ihrem Volke ausgerottet werden.
30 Und wer immer an diesem Tag irgend welche Arbeit verrichtet, einen solchen will ich hinwegraffen mitten auf seinen Volksgenossen.
Und jede Seele, die irgendeine Arbeit an diesem selbigen Tage tut, die Seele werde Ich aus der Mitte ihres Volkes zugrunde richten.
31 Ihr dürft da keinerlei Arbeit verrichten; das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen.
Keine Arbeit sollt ihr tun. Dies sei ewige Satzung für eure Geschlechter in all euren Wohnungen.
32 Als ein Tag unbedingter Ruhe soll er euch gelten, und ihr sollt euch kasteien. Am Abend des neunten des Monats - vom Abend bis wieder zum Abend sollt ihr die geforderte Ruhezeit einhalten.
Ein Sabbath der Sabbathe sei es euch, und ihr sollet eure Seelen demütigen. Am neunten des Monats am Abend sollt ihr euern Sabbath feiern vom Abend bis zum Abend.
33 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
34 Rede mit den Israeliten also: Am fünfzehnten Tage desselben siebenten Monats soll man Jahwe sieben Tage lang das Hüttenfest feiern.
Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Am fünfzehnten Tage dieses siebenten Monats ist das Laubhüttenfest sieben Tage für Jehovah.
35 Am ersten Tag ist Festversammlung am Heiligtume; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Am ersten Tage sei Zusammenberufung der Heiligkeit. Keine Dienstarbeit sollt ihr tun.
36 Sieben Tage hindurch habt ihr Jahwe ein Feueropfer darzubringen; am achten Tage habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und Jahwe ein Feueropfer darzubringen - Festversammlung ist es; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Sieben Tage sollt ihr Jehovah Feueropfer darbringen; am achten Tage sei Zusammenberufung der Heiligkeit für euch, und ihr sollt Jehovah ein Feueropfer bringen. Eine Festversammlung ist es; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun.
37 Das sind die Festzeiten Jahwes, in welchen ihr Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, daß man Jahwe Feueropfer darbringe - Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, je nach der Erfordernis des betreffenden Tags,
Dies sind die Festzeiten Jehovahs, die ihr für Zusammenberufungen der Heiligkeit ausrufen sollt, um Jehovah Feueropfer darzubringen, Brandopfer und Speiseopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, jeden Tages Sache an seinem Tage.
38 abgesehen von den Sabbaten Jahwes und abgesehen von euren Gaben, sowie von allen euren Gelübdeopfern und allen euren freiwilligen Spenden, die ihr Jahwe bringen wollt.
Außer den Sabbathen Jehovahs, und außer euren Gaben, und außer allen euren Gelübden und außer allen euren freiwilligen Opfern, die ihr Jehovah geben werdet.
39 Jedoch am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes einheimst, sollt ihr sieben Tage lang das Fest Jahwes feiern; der erste Tag ist ein Ruhetag und der achte Tag ist ein Ruhetag.
Jedoch sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, da ihr des Landes Ertrag einsammelt, sieben Tage das Fest Jehovahs feiern. Am ersten Tage ist Sabbath und am achten Tage Sabbath.
40 Und ihr sollt euch am ersten Tage Früchte von prächtigen Bäumen, Palmenzweige und Äste von dichtbelaubten Bäumen, sowie von Bachweiden holen und sieben Tage lang vor Jahwe, eurem Gotte, fröhlich sein,
Und nehmet euch am ersten Tage Frucht vom Zierbaum, Palmzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und Weiden des Baches und seid fröhlich sieben Tage vor Jehovah, eurem Gotte.
41 und sollt es als ein Fest Jahwes feiern jedes Jahr sieben Tage lang; das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht: im siebenten Monat sollt ihr es feiern.
Und feiert es als ein Fest für Jehovah sieben Tage im Jahr. Eine ewige Satzung sei es für eure Geschlechter. Im siebenten Monat sollt ihr es feiern.
42 Da sollt ihr sieben Tage lang in Hütten wohnen; alle Landeseingebornen in Israel sollen in Hütten wohnen,
In Hütten sollt ihr wohnen sieben Tage; alle Eingeborene in Israel sollen in Hütten wohnen;
43 damit eure künftigen Geschlechter erfahren, daß ich die Israeliten habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägypten hinwegführte, ich, Jahwe, euer Gott.
Auf daß eure Geschlechter wissen, daß Ich die Söhne Israels in Hütten wohnen ließ, da Ich sie aus Ägyptenland herausbrachte. Ich, Jehovah, bin euer Gott.
44 Und Mose sagte den Israeliten die Festzeiten Jahwes.
Und Mose redete von den Festzeiten Jehovahs zu den Söhnen Israels.

< 3 Mose 23 >