< 2 Mose 26 >
1 Die Wohnung aber sollst du anfertigen aus zehn Teppichen aus gezwirntem Byssus, blauem und rotem Purpur und Karmesin; mit Keruben, wie sie der Kunstwirker macht, sollst du sie anfertigen.
Und die Wohnung sollst du machen aus zehn Teppichen von gezwirntem Byssus und blauem und rotem Purpur und Scharlach; mit Cheruben, dem Werke des Kunstwirkers, sollst du sie machen.
2 Jeder Teppich soll 28 Ellen lang und vier Ellen breit sein; alle Teppiche sollen einerlei Maß haben.
Die Länge eines Teppichs sei achtundzwanzig Ellen und die Breite vier Ellen für einen Teppich; ein Maß für alle Teppiche.
3 Je fünf Teppiche sollen aneinander gefügt sein.
Fünf Teppiche füge man zusammen, einen an den anderen, und wieder fünf Teppiche füge man zusammen, einen an den andern.
4 Sodann sollst du am Saume des äußersten Teppichs der einen Fläche Schleifen von blauem Purpur anbringen und ebenso am Saume des äußersten Teppichs der andern Fläche.
Und mache Schleifen von blauem Purpur an den Saum des einen Teppichs am Ende bei der Zusammenfügung, und so sollst du es machen am Saume des äußersten Teppichs bei der zweiten Zusammenfügung.
5 Fünfzig Schleifen sollst du an dem einen Teppich anbringen und fünfzig Schleifen sollst du am Rande des Teppichs anbringen, der zu der anderen Fläche gehört, so daß die Schleifen einander gegenüberstehen.
Fünfzig Schleifen sollst du an dem einen Teppich machen, und fünfzig Schleifen sollst du machen am Ende des Teppichs an der zweiten Zusammenfügung, so daß die Schleifen einander gegenüberstehen.
6 Sodann sollst du fünfzig goldene Haken anfertigen und die Teppiche mittels der Haken zusammenfügen, so daß die Wohnung ein Ganzes wird.
Und mache fünfzig Haken von Gold, und füge die Teppiche zusammen durch die Haken aneinander, so daß es eine Wohnung werde.
7 Weiter sollst du Teppiche aus Ziegenhaar fertigen, zum Zeltdach über der Wohnung; elf Teppiche sollst du dazu anfertigen.
Und mache Teppiche von Ziegenhaar zu einem Zelte über die Wohnung, elf Teppiche sollst du sie machen.
8 Jeder Teppich soll dreißig Ellen lang und vier Ellen breit sein; 8 alle elf Teppiche sollen einerlei Maß haben.
Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, und die Breite vier Ellen für einen Teppich; ein Maß für die elf Teppiche.
9 Fünf von diesen Teppichen sollst du für sich zu einem Ganzen verbinden und ebenso die sechs andern für sich; und zwar sollst du den sechsten Teppich auf der Vorderseite des Zeltes doppelt legen.
Und füge die fünf Teppiche besonders zusammen und die sechs Teppiche besonders, und mache den sechsten Teppich doppelt an der Vorderseite des Zeltes.
10 Sodann sollst du am Saume des äußersten Teppichs der einen Fläche fünfzig Schleifen anbringen und ebenso fünfzig Schleifen am Saume des äußersten Teppichs der andern Fläche.
Und mache fünfzig Schleifen an den Saum des einen äußersten Teppichs an der Zusammenfügung und fünfzig Schleifen an den Saum des Teppichs an der zweiten Zusammenfügung.
11 Und du sollst fünfzig kupferne Haken anfertigen und die Haken durch die Schleifen ziehen und so das Zeltdach zusammenfügen, so daß es ein Ganzes wird.
Und mache fünfzig Haken von Erz, und bringe die Haken in die Schleifen, und füge das Zelt zusammen, daß es eines sei.
12 Und was das Überhängen des an den Zeltteppichen Überschüssigen betrifft, so soll die Hälfte des überschüssigen Teppichs auf der Rückseite der Wohnung herabhängen.
Und das Überhangende, was von den Teppichen des Zeltes überfließt, die Hälfte des Teppichs, die überfließt, soll hinten an der Wohnung überhängen.
13 Und von dem, was an der Länge der übrigen Zeltteppiche überschüssig ist, soll auf beiden Seiten jedesmal eine Elle über die Langseiten der Wohnung überhängen und diese so bedecken.
Und die Elle von hier und die Elle von dort, die von der Länge der Teppiche des Zeltes überflüssig ist, soll auf beiden Seiten der Wohnung überhängen, um sie zu bedekken.
14 Sodann sollst du eine Überdecke für das Zeltdach anfertigen aus rotgefärbten Widderfellen und eine Überdecke von Seekuhfellen oben darüber.
Und mache eine Decke für das Zelt von roten Widderfellen und eine Decke von Dachsfellen darüberhin.
15 Ferner sollst du die Bretter zur Wohnung anfertigen, aufrechtstehende, von Akazienholz.
Und mache die Bretter zur Wohnung von Schittimholz, aufrecht stehend.
16 Jedes Brett soll zehn Ellen lang und anderthalbe Elle breit sein.
Zehn Ellen sei die Länge des Brettes und eine Elle und eine halbe Elle die Breite eines Brettes.
17 Jedes Brett soll zwei Zapfen haben, die untereinander verbunden sind; in dieser Weise sollst du alle Bretter der Wohnung anfertigen.
Zwei Zapfen an dem einen Brett, fügend ineinander, sollst du machen an allen Brettern der Wohnung.
18 Und zwar sollst du an Brettern für die Wohnung anfertigen: zwanzig Bretter für die nach Süden gewendete Seite;
Und mache die Bretter für die Wohnung: zwanzig Bretter an der Ecke gegen Mittag, südwärts.
19 und sollst vierzig silberne Füße unter den zwanzig Brettern anbringen, je zwei Füße unter jedem Brette für die beiden Zapfen desselben.
Und vierzig silberne Untersätze sollst du machen unter die zwanzig Bretter, zwei Untersätze unter je ein Brett für seine beiden Zapfen, und zwei Untersätze unter ein Brett für seine zwei Zapfen;
20 Ebenso für die andere Seite der Wohnung, in der Richtung nach Norden, zwanzig Bretter
Und an der zweiten Seitenwand der Wohnung, in die Ecke gegen Mitternacht, zwanzig Bretter;
21 mit ihren vierzig silbernen Füßen, je zwei Füßen unter jedem Brette.
Und vierzig Untersätze von Silber; zwei Untersätze unter ein Brett, und zwei Untersätze unter jedes andere Brett;
22 Für die nach Westen gerichtete Seite der Wohnung aber sollst du sechs Bretter anfertigen.
Und an der hinteren Seite gegen das Meer mache sechs Bretter;
23 Und zwei Bretter sollst du anfertigen für die Winkel der Wohnung auf der Hinterseite. Und sie sollen doppelt sein im unteren Teil und ebenso sollen sie doppelt sein am oberen Ende für den einen Ring.
Und zwei Bretter sollst du machen für die Eckstücke der Wohnung an der Hinterseite.
24 So sollen beide beschaffen sein; die beiden Winkel sollen sie bilden.
Und sie sollen sein zwiefach von unten an und zugleich zwiefach auf seiner Spitze bis zum ersten Ring. So soll es mit diesen beiden sein, an den zwei Eckstücken sollen sie sein.
25 Somit sollen es acht Bretter sein mit ihren silbernen Füßen, - sechszehn Füßen, je zwei Füßen unter jedem Brette.
Und acht Bretter sollen es sein und ihre silbernen Untersätze, sechzehn Untersätze, zwei Untersätze unter einem Brett, und zwei Untersätze unter jedem anderen Brett.
26 Weiter sollst du fünf Riegel aus Akazienholz anfertigen für die Bretter der einen Seite der Wohnung,
Und mache Riegel von Schittimholz, fünf für die Bretter einer Seitenwand der Wohnung;
27 fünf Riegel für die Bretter der anderen Seite der Wohnung und fünf Riegel für die Bretter der nach Westen gerichteten Hinterseite der Wohnung.
Und fünf Riegel für die Bretter der zweiten Seitenwand der Wohnung an der Hinterseite gegen das Meer;
28 Und der mittelste Riegel soll in der Mitte der Bretter quer durchlaufen von einem Ende bis zum andern.
Und der mittlere Riegel laufe mitten an den Brettern hin von Ende bis zu Ende.
29 Die Bretter aber sollst du mit Gold überziehen; auch die Ringe an ihnen, die zur Aufnahme der Riegel bestimmt sind, sollst du aus Gold anfertigen und auch die Riegel mit Gold überziehen.
Und die Bretter überziehe mit Gold, und ihre Ringe mache von Gold, als Behälter für die Riegel, und überziehe die Riegel mit Gold.
30 So sollst du die Wohnung aufrichten nach Gebühr, wie es dir auf dem Berge gezeigt wurde.
Und so richte die Wohnung auf nach ihrer Weise, die dir auf dem Berge gezeigt worden ist.
31 Ferner sollst du einen Vorhang anfertigen aus blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus; in Kunstwirker-Arbeit soll man ihn herstellen mit Keruben.
Und mache einen Vorhang von blauem und rotem Purpur und Scharlach, und gezwirntem Byssus, als Werk des Kunstwirkers soll man es machen mit Cheruben.
32 Befestige ihn an vier mit Gold überzogenen Säulen von Akazienholz, die goldene Nägel haben und auf vier silbernen Füßen stehen.
Und gib ihn an vier Säulen von Schittim, mit Gold überzogen, und ihre Nägel von Gold, auf vier silbernen Untersätzen,
33 Es soll aber der Vorhang seine Stelle haben unter den Haken; und hinein hinter den Vorhang sollst du die Lade mit dem Gesetze bringen. So soll euch der Vorhang als eine Scheidewand dienen zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.
Und den Vorhang gib unter die Haken, und bringe dahin innerhalb des Vorhangs die Lade des Zeugnisses; und der Vorhang scheide euch zwischen dem Heiligen und zwischen dem Allerheiligsten.
34 Und du sollst die Deckplatte auf die Gesetzeslade thun, im Allerheiligsten.
Und setze den Gnadenstuhl auf die Lade des Zeugnisses im Allerheiligsten.
35 Den Tisch aber sollst du außerhalb des Vorhangs aufstellen und den Leuchter gegenüber dem Tisch auf der Südseite der Wohnung, während du den Tisch auf die Nordseite stellst.
Und den Tisch setze außerhalb des Vorhangs, und den Leuchter dem Tisch gerade gegenüber an die Seitenwand der Wohnung gegen Mittag, und den Tisch gib an die Seitenwand gegen Mitternacht.
36 Ferner sollst du einen Vorhang anfertigen für die Thüröffnung des Zeltes aus blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirker-Arbeit.
Und mache eine Decke für den Eingang zum Zelte von blauem und rotem Purpur und Scharlach doppelt gefärbt und gezwirntem Byssus, das Werk eines Buntwirkers.
37 Und für diesen Vorhang sollst du fünf Säulen aus Akazienholz anfertigen und sie mit Gold überziehen; auch die zugehörigen Nägel sollen von Gold sein. Und du sollst fünf kupferne Füße für sie gießen.
Und mache zu der Decke fünf Säulen von Schittim, und überziehe sie mit Gold, und ihre Nägel von Gold, und gieße für sie fünf eherne Untersätze.