< 2 Mose 26 >
1 Die Wohnung aber sollst du anfertigen aus zehn Teppichen aus gezwirntem Byssus, blauem und rotem Purpur und Karmesin; mit Keruben, wie sie der Kunstwirker macht, sollst du sie anfertigen.
Und die Wohnung sollst du aus zehn Teppichen machen; von gezwirntem Byssus und blauem und rotem Purpur und Karmesin, mit Cherubim in Kunstweberarbeit sollst du sie machen.
2 Jeder Teppich soll 28 Ellen lang und vier Ellen breit sein; alle Teppiche sollen einerlei Maß haben.
Die Länge eines Teppichs achtundzwanzig Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für alle Teppiche.
3 Je fünf Teppiche sollen aneinander gefügt sein.
Fünf Teppiche sollen zusammengefügt werden, einer an den anderen, und wieder fünf Teppiche zusammengefügt, einer an den anderen.
4 Sodann sollst du am Saume des äußersten Teppichs der einen Fläche Schleifen von blauem Purpur anbringen und ebenso am Saume des äußersten Teppichs der andern Fläche.
Und mache Schleifen von blauem Purpur an den Saum des einen Teppichs am Ende, bei der Zusammenfügung; und also sollst du es machen an dem Saume des äußersten Teppichs bei der anderen Zusammenfügung.
5 Fünfzig Schleifen sollst du an dem einen Teppich anbringen und fünfzig Schleifen sollst du am Rande des Teppichs anbringen, der zu der anderen Fläche gehört, so daß die Schleifen einander gegenüberstehen.
Fünfzig Schleifen sollst du an den einen Teppich machen, und fünfzig Schleifen sollst du an das Ende des Teppichs machen, der bei der anderen Zusammenfügung ist, die Schleifen eine der anderen gegenüber.
6 Sodann sollst du fünfzig goldene Haken anfertigen und die Teppiche mittels der Haken zusammenfügen, so daß die Wohnung ein Ganzes wird.
Und mache fünfzig Klammern von Gold, und füge die Teppiche mit den Klammern zusammen, einen an den anderen, so daß die Wohnung ein Ganzes sei.
7 Weiter sollst du Teppiche aus Ziegenhaar fertigen, zum Zeltdach über der Wohnung; elf Teppiche sollst du dazu anfertigen.
Und du sollst Teppiche von Ziegenhaar machen zum Zelte über die Wohnung; elf solcher Teppiche sollst du machen.
8 Jeder Teppich soll dreißig Ellen lang und vier Ellen breit sein; 8 alle elf Teppiche sollen einerlei Maß haben.
Die Länge eines Teppichs dreißig Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für die elf Teppiche.
9 Fünf von diesen Teppichen sollst du für sich zu einem Ganzen verbinden und ebenso die sechs andern für sich; und zwar sollst du den sechsten Teppich auf der Vorderseite des Zeltes doppelt legen.
Und füge fünf Teppiche besonders zusammen und sechs Teppiche besonders, und den sechsten Teppich an der Vorderseite des Zeltes lege doppelt.
10 Sodann sollst du am Saume des äußersten Teppichs der einen Fläche fünfzig Schleifen anbringen und ebenso fünfzig Schleifen am Saume des äußersten Teppichs der andern Fläche.
Und mache fünfzig Schleifen an den Saum des einen Teppichs, des äußersten, bei der Zusammenfügung, und fünfzig Schleifen an den Saum des Teppichs der anderen Zusammenfügung.
11 Und du sollst fünfzig kupferne Haken anfertigen und die Haken durch die Schleifen ziehen und so das Zeltdach zusammenfügen, so daß es ein Ganzes wird.
Und mache fünfzig Klammern von Erz, und bringe die Klammern in die Schleifen und füge das Zelt zusammen, so daß es ein Ganzes sei.
12 Und was das Überhängen des an den Zeltteppichen Überschüssigen betrifft, so soll die Hälfte des überschüssigen Teppichs auf der Rückseite der Wohnung herabhängen.
Und das Überhangende, das übrig ist an den Teppichen des Zeltes, der halbe Teppich, der übrig ist, soll über die Hinterseite der Wohnung hangen.
13 Und von dem, was an der Länge der übrigen Zeltteppiche überschüssig ist, soll auf beiden Seiten jedesmal eine Elle über die Langseiten der Wohnung überhängen und diese so bedecken.
Und die Elle diesseits und die Elle jenseits, von dem, was übrig ist an der Länge der Teppiche des Zeltes, soll über die Seiten der Wohnung hangen, diesseits und jenseits, sie zu bedecken.
14 Sodann sollst du eine Überdecke für das Zeltdach anfertigen aus rotgefärbten Widderfellen und eine Überdecke von Seekuhfellen oben darüber.
Und mache für das Zelt eine Decke von rotgefärbten Widderfellen und eine Decke von Dachsfellen oben darüber.
15 Ferner sollst du die Bretter zur Wohnung anfertigen, aufrechtstehende, von Akazienholz.
Und die Bretter zu der Wohnung sollst du von Akazienholz machen, aufrechtstehend;
16 Jedes Brett soll zehn Ellen lang und anderthalbe Elle breit sein.
zehn Ellen die Länge eines Brettes, und eine und eine halbe Elle die Breite eines Brettes;
17 Jedes Brett soll zwei Zapfen haben, die untereinander verbunden sind; in dieser Weise sollst du alle Bretter der Wohnung anfertigen.
zwei Zapfen an einem Brette, einer dem anderen gegenüber eingefügt: also sollst du es machen an allen Brettern der Wohnung.
18 Und zwar sollst du an Brettern für die Wohnung anfertigen: zwanzig Bretter für die nach Süden gewendete Seite;
Und mache die Bretter zu der Wohnung: zwanzig Bretter an der Seite gegen Mittag, südwärts;
19 und sollst vierzig silberne Füße unter den zwanzig Brettern anbringen, je zwei Füße unter jedem Brette für die beiden Zapfen desselben.
und vierzig Füße von Silber sollst du unter die zwanzig Bretter machen: zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen, und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen;
20 Ebenso für die andere Seite der Wohnung, in der Richtung nach Norden, zwanzig Bretter
und an der anderen Seite der Wohnung, an der Nordseite, zwanzig Bretter,
21 mit ihren vierzig silbernen Füßen, je zwei Füßen unter jedem Brette.
und ihre vierzig Füße von Silber: zwei Füße unter ein Brett, und wieder zwei Füße unter ein Brett;
22 Für die nach Westen gerichtete Seite der Wohnung aber sollst du sechs Bretter anfertigen.
und an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen sollst du sechs Bretter machen;
23 Und zwei Bretter sollst du anfertigen für die Winkel der Wohnung auf der Hinterseite. Und sie sollen doppelt sein im unteren Teil und ebenso sollen sie doppelt sein am oberen Ende für den einen Ring.
und zwei Bretter sollst du für die Winkel der Wohnung an der Hinterseite machen;
24 So sollen beide beschaffen sein; die beiden Winkel sollen sie bilden.
und sie sollen zweifach sein von unten auf, und sollen an ihrem Oberteil völlig aneinander sein in einem Ringe; also soll es mit ihnen beiden sein, an den beiden Winkeln sollen sie sein.
25 Somit sollen es acht Bretter sein mit ihren silbernen Füßen, - sechszehn Füßen, je zwei Füßen unter jedem Brette.
Und so sollen es acht Bretter sein, und ihre Füße von Silber, sechzehn Füße: zwei Füße unter einem Brette, und wieder zwei Füße unter einem Brette.
26 Weiter sollst du fünf Riegel aus Akazienholz anfertigen für die Bretter der einen Seite der Wohnung,
Und du sollst Riegel von Akazienholz machen: fünf zu den Brettern der einen Seite der Wohnung,
27 fünf Riegel für die Bretter der anderen Seite der Wohnung und fünf Riegel für die Bretter der nach Westen gerichteten Hinterseite der Wohnung.
und fünf Riegel zu den Brettern der anderen Seite der Wohnung, und fünf Riegel zu den Brettern der Seite der Wohnung an der Hinterseite gegen Westen;
28 Und der mittelste Riegel soll in der Mitte der Bretter quer durchlaufen von einem Ende bis zum andern.
und den mittleren Riegel in der Mitte der Bretter durchlaufend von einem Ende zum anderen.
29 Die Bretter aber sollst du mit Gold überziehen; auch die Ringe an ihnen, die zur Aufnahme der Riegel bestimmt sind, sollst du aus Gold anfertigen und auch die Riegel mit Gold überziehen.
Und die Bretter sollst du mit Gold überziehen; und ihre Ringe, die Behälter für die Riegel, sollst du von Gold machen und die Riegel mit Gold überziehen.
30 So sollst du die Wohnung aufrichten nach Gebühr, wie es dir auf dem Berge gezeigt wurde.
Und so richte die Wohnung auf, nach ihrer Vorschrift, wie sie dir auf dem Berge gezeigt worden ist.
31 Ferner sollst du einen Vorhang anfertigen aus blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus; in Kunstwirker-Arbeit soll man ihn herstellen mit Keruben.
Und du sollst einen Vorhang machen von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus; in Kunstweberarbeit soll man ihn machen, mit Cherubim.
32 Befestige ihn an vier mit Gold überzogenen Säulen von Akazienholz, die goldene Nägel haben und auf vier silbernen Füßen stehen.
Und hänge ihn auf an vier Säulen von Akazienholz, überzogen mit Gold, ihre Haken von Gold, auf vier Füßen von Silber;
33 Es soll aber der Vorhang seine Stelle haben unter den Haken; und hinein hinter den Vorhang sollst du die Lade mit dem Gesetze bringen. So soll euch der Vorhang als eine Scheidewand dienen zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.
und hänge den Vorhang auf unter die Klammern; und bringe dorthin, innerhalb des Vorhanges, die Lade des Zeugnisses. Und der Vorhang soll euch eine Scheidung machen zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.
34 Und du sollst die Deckplatte auf die Gesetzeslade thun, im Allerheiligsten.
Und lege den Deckel auf die Lade des Zeugnisses im Allerheiligsten.
35 Den Tisch aber sollst du außerhalb des Vorhangs aufstellen und den Leuchter gegenüber dem Tisch auf der Südseite der Wohnung, während du den Tisch auf die Nordseite stellst.
Und stelle den Tisch außerhalb des Vorhangs und den Leuchter dem Tische gegenüber an die Seite der Wohnung gegen Süden; und den Tisch sollst du an die Nordseite setzen.
36 Ferner sollst du einen Vorhang anfertigen für die Thüröffnung des Zeltes aus blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirker-Arbeit.
Und mache für den Eingang des Zeltes einen Vorhang von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirkerarbeit.
37 Und für diesen Vorhang sollst du fünf Säulen aus Akazienholz anfertigen und sie mit Gold überziehen; auch die zugehörigen Nägel sollen von Gold sein. Und du sollst fünf kupferne Füße für sie gießen.
Und mache zu dem Vorhang fünf Säulen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold, ihre Haken von Gold, und gieße für sie fünf Füße von Erz.