< 5 Mose 24 >

1 Wenn jemand ein Weib heimführt und sie ehelicht, sie aber dann sein Wohlgefallen nicht erlangt, weil er etwas Widerwärtiges an ihr entdeckt, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und einhändigt und sie aus seinem Hause entläßt, -
Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen.
2 wenn sie sodann, nachdem sie aus seinem Hause weggezogen ist, weiterhin eines andern Mannes Weib geworden ist,
Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist,
3 dieser zweite Mann aber, weil er ihr gleichfalls abgeneigt wurde, ihr auch einen Scheidebrief geschrieben und eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen hat -, oder wenn der zweite Mann, der sie als sein Weib heimgeführt hat, gestorben ist:
und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat
4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum heimführen, um sie zum Weibe zu haben, nachdem sie sich hat verunreinigen lassen; denn solches gilt vor Jahwe als ein Greuel, und du sollst das Land, das dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, nicht mit Sünden beflecken.
so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.
5 Wenn einer neuvermählt ist, so braucht er nicht mit dem Heer auszuziehen, und man soll ihm keinerlei Leistung auferlegen; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus, damit er das Weib, das er heimgeführt hat, erfreue.
Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat.
6 Man soll nicht die Handmühle oder auch bloß den oberen MühIstein als Pfand nehmen, denn das hieße, das Leben selbst zum Pfande nehmen.
Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande.
7 Wenn einer dabei ertappt wird, daß er einen seiner Volksgenossen, einen Israeliten, raubt und ihn gewaltthätig behandelt oder ihn verkauft, so soll ein solcher Menschendieb sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.
8 Sei auf der Hut vor der Plage des Aussatzes, indem du genau alle die Weisungen beobachtest und befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen; nach den Vorschriften, die ich ihnen gegeben habe, sollt ihr sorgfältig verfahren.
Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen!
9 Bedenke, was Jahwe, dein Gott, unterwegs, als ihr aus Ägypten wegzogt, Mirjam widerfahren ließ!
Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget!
10 Wenn du deinem Nächsten irgend welches Darlehn gewährst, so darfst du nicht in sein Haus hineingehen, um ein Pfand von ihm zu erheben;
Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.
11 draußen sollst du stehen bleiben, und der, dem du leihst, soll das Pfand zu dir hinausbringen.
Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen.
12 Und wenn er ein armer Mann ist, sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen.
Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;
13 Vielmehr sollst du ihm das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; so wirst du vor Jahwe, deinem Gotte, rechtschaffen dastehen.
sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott.
14 Einen armen und bedürftigen Tagelöhner sollst du nicht bedrücken, mag er nun zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremdlingen gehören, die sich in deinem Land in deinen Ortschaften bei dir aufhalten.
Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind.
15 Je am gleichen Tage sollst du ihm seinen Lohn auszahlen, ehe noch die Sonne untergeht, denn er ist arm und verlangt sehnsüchtig darnach; sonst ruft er Jahwe wider dich an, und du bist einer Verfehlung schuldig.
Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten.
16 Es sollen nicht Väter um der Kinder willen, noch Kinder um der Väter willen mit dem Tode bestraft werden; ein jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens getötet werden dürfen.
Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben.
17 Du sollst nicht das Recht eines Fremdlings oder einer Waise beugen und nicht das Kleid einer Witwe als Pfand nehmen.
Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.
18 Gedenke daran, daß du in Ägypten Sklave warst, und daß dich Jahwe, dein Gott, von dort befreite; darum gebiete ich dir, so zu handeln.
Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest.
19 Wenn du auf deinem Felde deine Ernte hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen; den Fremdlingen, Waisen und Witwen soll sie zufallen, auf daß dich Jahwe, dein Gott, bei allem Thun deiner Hände segne.
Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände.
20 Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du nicht hinterher noch die Zweige absuchen; es soll, was noch daran ist, den Fremdlingen, Waisen und Witwen zufallen.
Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.
21 Wenn du deinen Weinberg aberntest, sollst du nicht hinterher noch Nachlese halten; es soll, was zurückbleibt, den Fremdlingen, Waisen und Witwen zufaIlen.
Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.
22 Gedenke daran, daß du in Ägypten Sklave warst; darum gebiete ich dir, so zu handeln.
Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.

< 5 Mose 24 >