< 5 Mose 24 >

1 Wenn jemand ein Weib heimführt und sie ehelicht, sie aber dann sein Wohlgefallen nicht erlangt, weil er etwas Widerwärtiges an ihr entdeckt, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und einhändigt und sie aus seinem Hause entläßt, -
Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen um etwa einer Unlust willen, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Hause lassen.
2 wenn sie sodann, nachdem sie aus seinem Hause weggezogen ist, weiterhin eines andern Mannes Weib geworden ist,
Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingehet und wird eines andern Weib,
3 dieser zweite Mann aber, weil er ihr gleichfalls abgeneigt wurde, ihr auch einen Scheidebrief geschrieben und eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen hat -, oder wenn der zweite Mann, der sie als sein Weib heimgeführt hat, gestorben ist:
und derselbe andere Mann ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause lässet; oder so derselbe andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte:
4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum heimführen, um sie zum Weibe zu haben, nachdem sie sich hat verunreinigen lassen; denn solches gilt vor Jahwe als ein Greuel, und du sollst das Land, das dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, nicht mit Sünden beflecken.
so kann sie ihr erster Mann, der sie ausließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie ist unrein; denn solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du das Land nicht zu Sünden machest, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.
5 Wenn einer neuvermählt ist, so braucht er nicht mit dem Heer auszuziehen, und man soll ihm keinerlei Leistung auferlegen; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus, damit er das Weib, das er heimgeführt hat, erfreue.
Wenn jemand neulich ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat.
6 Man soll nicht die Handmühle oder auch bloß den oberen MühIstein als Pfand nehmen, denn das hieße, das Leben selbst zum Pfande nehmen.
Du sollst nicht zu Pfande nehmen den untersten und obersten Mühlstein; denn er hat dir die Seele zu Pfand gesetzt.
7 Wenn einer dabei ertappt wird, daß er einen seiner Volksgenossen, einen Israeliten, raubt und ihn gewaltthätig behandelt oder ihn verkauft, so soll ein solcher Menschendieb sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
Wenn jemand funden wird, der aus seinen Brüdern eine Seele stiehlt aus den Kindern Israel und versetzt oder verkauft sie, solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.
8 Sei auf der Hut vor der Plage des Aussatzes, indem du genau alle die Weisungen beobachtest und befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen; nach den Vorschriften, die ich ihnen gegeben habe, sollt ihr sorgfältig verfahren.
Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, das dich die Priester, die Leviten, lehren; und wie sie euch gebieten, das sollt ihr halten und danach tun.
9 Bedenke, was Jahwe, dein Gott, unterwegs, als ihr aus Ägypten wegzogt, Mirjam widerfahren ließ!
Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget.
10 Wenn du deinem Nächsten irgend welches Darlehn gewährst, so darfst du nicht in sein Haus hineingehen, um ein Pfand von ihm zu erheben;
Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgest, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11 draußen sollst du stehen bleiben, und der, dem du leihst, soll das Pfand zu dir hinausbringen.
sondern du sollst draußen stehen, und er, dem du borgest, soll sein Pfand zu dir herausbringen.
12 Und wenn er ein armer Mann ist, sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen.
Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfande,
13 Vielmehr sollst du ihm das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; so wirst du vor Jahwe, deinem Gotte, rechtschaffen dastehen.
sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergehet, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein.
14 Einen armen und bedürftigen Tagelöhner sollst du nicht bedrücken, mag er nun zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremdlingen gehören, die sich in deinem Land in deinen Ortschaften bei dir aufhalten.
Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorbehalten, er sei von deinen Brüdern oder Fremdling, der in deinem Lande und in deinen Toren ist,
15 Je am gleichen Tage sollst du ihm seinen Lohn auszahlen, ehe noch die Sonne untergeht, denn er ist arm und verlangt sehnsüchtig darnach; sonst ruft er Jahwe wider dich an, und du bist einer Verfehlung schuldig.
sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht drüber untergehe; denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit, auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe, und sei dir Sünde.
16 Es sollen nicht Väter um der Kinder willen, noch Kinder um der Väter willen mit dem Tode bestraft werden; ein jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens getötet werden dürfen.
Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben.
17 Du sollst nicht das Recht eines Fremdlings oder einer Waise beugen und nicht das Kleid einer Witwe als Pfand nehmen.
Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfande nehmen.
18 Gedenke daran, daß du in Ägypten Sklave warst, und daß dich Jahwe, dein Gott, von dort befreite; darum gebiete ich dir, so zu handeln.
Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist, und der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöset hat. Darum gebiete ich dir, daß du solches tust.
19 Wenn du auf deinem Felde deine Ernte hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen; den Fremdlingen, Waisen und Witwen soll sie zufallen, auf daß dich Jahwe, dein Gott, bei allem Thun deiner Hände segne.
Wenn du auf deinem Acker geerntet hast und einer Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände.
20 Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du nicht hinterher noch die Zweige absuchen; es soll, was noch daran ist, den Fremdlingen, Waisen und Witwen zufallen.
Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.
21 Wenn du deinen Weinberg aberntest, sollst du nicht hinterher noch Nachlese halten; es soll, was zurückbleibt, den Fremdlingen, Waisen und Witwen zufaIlen.
Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.
22 Gedenke daran, daß du in Ägypten Sklave warst; darum gebiete ich dir, so zu handeln.
Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.

< 5 Mose 24 >