< 5 Mose 22 >
1 Wenn du einen Ochsen oder ein Schaf deines Volksgenossen irre gehen siehst, sollst du ihnen deine Hilfe nicht vorenthalten, sondern sie vielmehr deinem Volksgenossen zurückbringen.
Du sollst den Ochsen deines Bruders oder sein Kleinvieh nicht sich verlaufen sehen und dich denselben entziehen, sondern sie zurück zu deinem Bruder bringen.
2 Und wenn dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder wenn er dir nicht bekannt ist, so sollst du es in dein Haus aufnehmen und bei dir behalten, bis dein Volksgenosse es sucht, und sollst es ihm dann zurückgeben.
Und ist dein Bruder nicht nahe bei dir, und du kennst ihn nicht, so nimm sie zu dir mitten in dein Haus, daß es bei dir sei, bis dein Bruder nachfragt und du es ihm zurückgibst.
3 Ebenso sollst du verfahren mit seinem Esel; ebenso sollst du mit seinem Kleidungsstücke verfahren und ebenso sollst du mit jedem verlorenen Gegenstande verfahren, der deinem Volksgenossen abhanden gekommen ist, und den du gefunden hast; du darfst ihm deine Fürsorge nicht vorenthalten.
Und also sollst du tun mit seinem Esel, und sollst also tun mit seinem Gewand, und also tun mit allem Verlorenen deines Bruders, das von ihm verloren wird. So du es findest, vermagst du nicht dich zu entziehen.
4 Wenn du siehst, daß ein Esel oder ein Ochse deines Volksgenossen auf dem Wege gestürzt ist, so sollst du ihnen deine Hilfe nicht vorenthalten, vielmehr sollst du sie ihm aufrichten helfen.
Du sollst den Esel deines Bruders oder seinen Ochsen nicht auf dem Wege fallen sehen und dich denselben entziehen; sondern sollst sie mit ihm aufrichten.
5 Ein Weib soll nicht Männertracht tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider anziehen; denn jeder, der solches thut, ist Jahwe, deinem Gott, ein Greuel.
Mannesgeräte soll auf keinem Weibe sein, und das Gewand eines Weibes soll kein Mann anziehen, denn ein jeder, der solches tut, ist Jehovah, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn dir zufällig auf dem Weg auf irgend einem Baum oder am Boden ein Vogelnest mit Jungen oder mit Eiern zu Gesichte kommt, während die Mutter auf den Jungen oder den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen;
Triffst du ein Vogelnest vor dir auf einem Weg auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit einer Brut oder Eiern, und die Mutter sitzt auf der Brut oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen aufnehmen.
7 vielmehr sollst du die Mutter fliegen lassen und dir nur die Jungen nehmen, damit es dir wohl gehe und du lange lebest.
Entlaß die Mutter und nimm für dich die Jungen, auf daß es dir gut ergehe und du die Tage verlängerst.
8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du an deinem Dach ein Geländer anbringen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, falls jemand von demselben herunterfallen sollte.
Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach, daß du nicht Blut ladest auf dein Haus, so jemand davon hinunterfiele.
9 Du sollst in deinem Weinberge nicht zweierlei pflanzen; sonst ist das Ganze dem Heiligtume verfallen, die Saat, die du angesät hast, und der Ertrag des Weinbergs.
Säe nicht zweierlei in deinem Weinberg, daß nicht die Fülle des Samens, den du säst, samt dem Ertrag des Weinbergs dem Heiligtum verfalle.
10 Du sollst nicht Ochse und Esel zusammen zum Pflügen verwenden.
Du sollst nicht pflügen mit einem Ochsen und einem Esel zusammen.
11 Du sollst nicht Kleider anziehen, die aus zweierlei Fäden, aus Wolle und Flachs, zusammengewirkt sind.
Du sollst nicht anziehen Zeug von zweierlei Stoff, Wolle und Flachs zusammen;
12 Du sollst dir Quasten an den vier Zipfeln deines Oberkleides, mit dem du dich umhüllst, anbringen.
Fransen sollst du dir machen an den vier Zipfeln deines Mantels, mit dem du dich bedeckst.
13 Wenn jemand, nachdem er eine Frau heimgeführt und ihr beigewohnt hat, Widerwillen gegen sie empfindet
Wenn ein Mann ein Weib nimmt und geht ein zu ihr und haßt sie,
14 und ihr schändliche Dinge zur Last legt und sie so in üblen Ruf bringt, indem er behauptet: Ich habe diese Frau heimgeführt, aber bei der Beiwohnung sie nicht als Jungfrau erfunden,
Und legt ihr erdichtete Dinge bei, und bringt einen bösen Namen aus über sie und sagt: Dies Weib habe ich genommen und mich ihr genaht, aber die Jungfrauschaft bei ihr nicht gefunden,
15 so sollen die Eltern der jungen Person die Zeichen der Jungfrauschaft der jungen Person nehmen und hinaus zum Thore vor die Vornehmsten der Stadt bringen,
Da sollen der Vater des Mädchens und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauschaft des Mädchens nehmen und zu den Ältesten der Stadt nach dem Tore hinausbringen.
16 und der Vater der jungen Frau soll zu den Vornehmsten sagen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zur Frau gegeben, und da er nun Widerwillen gegen sie empfindet,
Und der Vater des Mädchens spreche zu den Ältesten: Meine Tochter habe ich diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie.
17 legt er ihr schändliche Dinge zur Last, indem er behauptet: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden; hier aber ist der Beweis für die Jungfrauschaft meiner Tochter! und sie sollen zugleich das Betttuch vor den Vornehmsten der Stadt ausbreiten.
Und siehe, er legt ihr erdichtete Dinge bei und sagt: Ich habe bei deiner Tochter die Jungfrauschaft nicht gefunden. Und das hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen ausbreiten das Gewand vor den Ältesten der Stadt.
18 Darauf sollen die Vornehmsten jener Stadt den Mann nehmen und ihn züchtigen lassen;
Und die Ältesten dieser Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen.
19 auch sollen sie ihm eine Geldbuße von hundert Silbersekeln auferlegen, um sie dem Vater der jungen Frau einzuhändigen. Denn er hat eine israelitische Jungfrau in bösen Ruf gebracht und er soll sie zur Frau behalten und sein Leben lang nicht das Recht haben, sich von ihr zu scheiden.
Und sollen ihn büßen um hundert Schekel Silbers, und es dem Vater des Mädchens geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau Israels ausbrachte; und sie soll sein Weib sein, und er vermag nicht sie zu entlassen alle Tage.
20 Wenn aber solche Nachrede auf Wahrheit beruht, wenn die Jungfrauschaft der jungen Frau nicht erwiesen werden kann,
Ist aber dieses Wort wahr und hat sich keine Jungfrauschaft bei dem Mädchen gefunden;
21 so soll man die junge Person vor die Thüre ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute aus ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine schwere Schandthat in Israel begangen hat, indem sie im väterlichen Hause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
So führe man das Mädchen hinaus an den Eingang von ihres Vaters Haus, und die Männer der Stadt sollen sie steinigen mit Steinen, daß sie stirbt; denn sie hat Torheit getan in Israel, daß sie in ihres Vaters Hause gebuhlt hat; und du sollst wegschaffen das Böse aus deiner Mitte.
22 Wenn jemand dabei betroffen wird, daß er einer verheirateten Frau beiwohnt, so sollen sie alle beide sterben, sowohl der Mann, der der Frau beiwohnte, als auch die Frau. So sollst du das Böse aus Israel hinwegtilgen.
Wenn ein Mann gefunden wird bei einem Weibe liegen, die einem Gemahl vermählt ist, so sollen sie beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe lag und das Weib, und du sollst wegschaffen das Böse aus Israel.
23 Wenn jemand mit einer Jungfrau, die einem Manne verlobt ist, innerhalb der Stadt zusammentrifft und ihr beiwohnt,
Ist ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt und ein Mann findet sie in der Stadt und liegt bei ihr,
24 so sollt ihr sie beide zum Thore der betreffenden Stadt hinausführen und sie zu Tode steinigen, das Mädchen, weil sie nicht, wie sie in der Stadt konnte, um Hilfe geschrieen hat, und den Mann, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
So sollt ihr sie beide nach dem Tore dieser Stadt hinausführen und sie steinigen mit Steinen, daß sie sterben: das Mädchen, weil sie nicht geschrien hat in der Stadt, und den Mann, weil er das Weib seines Genossen geschwächt hat. Und du sollst wegschaffen das Böse aus deiner Mitte.
25 Wenn aber der Mann die verlobte Jungfrau auf freiem Felde angetroffen und der Mann ihr Gewalt angethan und ihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, allein sterben.
Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann faßt sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr lag, alleine sterben.
26 Dem Mädchen aber soll man nichts anhaben, denn das Mädchen hat kein todeswürdiges Verbrechen begangen; es verhält sich mit diesem Falle so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschIägt.
Dem Mädchen tue aber nichts; denn auf dem Mädchen ist keine Todsünde; denn wie wenn ein Mann sich aufmacht über seinen Genossen und ihn totschlägt, so ist diese Sache.
27 Denn da er sie auf freiem Felde angetroffen hat, kann die verlobte Jungfrau geschrieen haben, ohne daß ihr jemand zu Hilfe kommen konnte.
Denn auf dem Felde hat er sie gefunden. Das verlobte Mädchen schrie, aber niemand half ihr.
28 Wenn jemand eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, antrifft, sie ergreift und ihr beiwohnt, und sie ertappt werden,
Wenn aber ein Mann ein Mädchen, eine Jungfrau, findet, die nicht verlobt ist, und sie erfaßt und liegt bei ihr und man findet sie:
29 so hat der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Silbersekel zu bezahlen; sie aber soll ihm als Frau angehören, weil er sie geschwächt hat, und er soll sein Leben lang nicht das Recht haben, sich von ihr zu scheiden.
So soll der Mann, der bei ihr gelegen, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silbers geben, und sie soll sein Weib sein; weil er sie geschwächt hat, vermag er sie nicht zu entlassen alle seine Tage.
30 Niemand soll das Weib seines Vaters heiraten und so die Decke seines Vaters aufheben. Wer aus der Gemeinde Gottes auszuschließen sei. Reimhaltung des Kriegslagers.
Kein Mann soll seines Vaters Weib nehmen, noch seines Vaters Decke aufdecken.