< 5 Mose 22 >

1 Wenn du einen Ochsen oder ein Schaf deines Volksgenossen irre gehen siehst, sollst du ihnen deine Hilfe nicht vorenthalten, sondern sie vielmehr deinem Volksgenossen zurückbringen.
Thou schalt not se `thi brotheris oxe, ethir scheep, errynge, and schalt passe, but thou schalt brynge ayen to thi brother.
2 Und wenn dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder wenn er dir nicht bekannt ist, so sollst du es in dein Haus aufnehmen und bei dir behalten, bis dein Volksgenosse es sucht, und sollst es ihm dann zurückgeben.
And if thi brother is not nyy, nether thou knowist hym, thou schalt lede tho beestis in to thin hows, and tho schulen be at thee, as long as thi brother sekith tho, and til he resseyue hem.
3 Ebenso sollst du verfahren mit seinem Esel; ebenso sollst du mit seinem Kleidungsstücke verfahren und ebenso sollst du mit jedem verlorenen Gegenstande verfahren, der deinem Volksgenossen abhanden gekommen ist, und den du gefunden hast; du darfst ihm deine Fürsorge nicht vorenthalten.
In lijk maner thou schalt do of `the asse, and clooth, and of ech thing of thi brother, that was lost; if thou fyndist it, be thou not necgligent as of an alien thing.
4 Wenn du siehst, daß ein Esel oder ein Ochse deines Volksgenossen auf dem Wege gestürzt ist, so sollst du ihnen deine Hilfe nicht vorenthalten, vielmehr sollst du sie ihm aufrichten helfen.
If thou seest that the asse, ethir oxe of thi brothir felde in the weye, thou schalt not dispise, but thou schalt `reise with hym.
5 Ein Weib soll nicht Männertracht tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider anziehen; denn jeder, der solches thut, ist Jahwe, deinem Gott, ein Greuel.
A womman schal not be clothid in a mannys clooth, nether a man schal vse a wommannys cloth; for he that doith thes thingis is abhomynable bifor God. If thou goist in the weie,
6 Wenn dir zufällig auf dem Weg auf irgend einem Baum oder am Boden ein Vogelnest mit Jungen oder mit Eiern zu Gesichte kommt, während die Mutter auf den Jungen oder den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen;
and fyndist a `nest of a brid in a tree, ethir in the erthe, and fyndist the modir sittynge on the briddis ethir eyrun, thou schalt not holde the modir with `the children, but thou schalt suffre `the modir go,
7 vielmehr sollst du die Mutter fliegen lassen und dir nur die Jungen nehmen, damit es dir wohl gehe und du lange lebest.
and schalt holde the sones takun, that it be wel to thee, and thou lyue in long tyme. Whanne thou bildist a newe hows,
8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du an deinem Dach ein Geländer anbringen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, falls jemand von demselben herunterfallen sollte.
thou schalt make a wal of the roof bi cumpas, lest blood be sched out in thin hows, and thou be gilti, if another man slidith, and falle in to a dich.
9 Du sollst in deinem Weinberge nicht zweierlei pflanzen; sonst ist das Ganze dem Heiligtume verfallen, die Saat, die du angesät hast, und der Ertrag des Weinbergs.
Thou schalt not sowe thi vyner `of another seed, lest bothe the seed which thou hast sowe, and tho thingis that `comen forth of the vyner, ben halewid togidere.
10 Du sollst nicht Ochse und Esel zusammen zum Pflügen verwenden.
Thou schalt not ere with an oxe and asse togidere.
11 Du sollst nicht Kleider anziehen, die aus zweierlei Fäden, aus Wolle und Flachs, zusammengewirkt sind.
Thou schalt not be clothid in a cloth, which is wouun togidir of wolle and `of flex.
12 Du sollst dir Quasten an den vier Zipfeln deines Oberkleides, mit dem du dich umhüllst, anbringen.
Thou schalt make litle cordis bi foure corneris in the hemmys of thi mentil, `with which thou art hilid.
13 Wenn jemand, nachdem er eine Frau heimgeführt und ihr beigewohnt hat, Widerwillen gegen sie empfindet
If a man weddith a wijf, and aftirward hatith hir,
14 und ihr schändliche Dinge zur Last legt und sie so in üblen Ruf bringt, indem er behauptet: Ich habe diese Frau heimgeführt, aber bei der Beiwohnung sie nicht als Jungfrau erfunden,
and sekith occasiouns bi which he `schal forsake hir, and puttith ayens hir `the werste name, and seith, Y haue take this wijf, and Y entride to hir, and Y foond not hir virgyn; the fadir and modir of hir schulen take
15 so sollen die Eltern der jungen Person die Zeichen der Jungfrauschaft der jungen Person nehmen und hinaus zum Thore vor die Vornehmsten der Stadt bringen,
hir, and thei schulen bere with hem the signes of her virgynyte to the eldre men of the citee, that ben in the yate;
16 und der Vater der jungen Frau soll zu den Vornehmsten sagen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zur Frau gegeben, und da er nun Widerwillen gegen sie empfindet,
and the fadir schal seie, Y yaf my douytir wijf to this man, and for he hatith hir, he puttith to hir `the werste name,
17 legt er ihr schändliche Dinge zur Last, indem er behauptet: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden; hier aber ist der Beweis für die Jungfrauschaft meiner Tochter! und sie sollen zugleich das Betttuch vor den Vornehmsten der Stadt ausbreiten.
that he seye, Y foond not thi douytir virgyn; and lo! these ben the signes of virgynyte of my douytir; thei schulen sprede forth a cloth bifor the eldre men of the citee. And the eldere men of that citee schulen
18 Darauf sollen die Vornehmsten jener Stadt den Mann nehmen und ihn züchtigen lassen;
take the man, and schulen bete hym,
19 auch sollen sie ihm eine Geldbuße von hundert Silbersekeln auferlegen, um sie dem Vater der jungen Frau einzuhändigen. Denn er hat eine israelitische Jungfrau in bösen Ruf gebracht und er soll sie zur Frau behalten und sein Leben lang nicht das Recht haben, sich von ihr zu scheiden.
and ferthermore thei schulen condempne hym in an hundrid siclis of siluer, whiche he schal yyue to the `fadir of the damysel, for he diffamide the werste name on a virgyn of Israel; and he schal haue hir wijf, and he schal not mowe forsake hir, in al `the tyme of his lijf.
20 Wenn aber solche Nachrede auf Wahrheit beruht, wenn die Jungfrauschaft der jungen Frau nicht erwiesen werden kann,
That if it is soth, that he puttith ayens hir, and virgynyte is not foundun in the damysel, thei schulen caste hir `out of `the yatis of
21 so soll man die junge Person vor die Thüre ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute aus ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine schwere Schandthat in Israel begangen hat, indem sie im väterlichen Hause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
the hous of hir fadir; and men of that citee schulen oppresse hir with stoonys, and sche schal die, for sche dide vnleueful thing in Israel, that sche dide fornycacioun in `the hows of hir fadir; and thou schalt do awey yuel fro the myddis of thee.
22 Wenn jemand dabei betroffen wird, daß er einer verheirateten Frau beiwohnt, so sollen sie alle beide sterben, sowohl der Mann, der der Frau beiwohnte, als auch die Frau. So sollst du das Böse aus Israel hinwegtilgen.
If a man slepith with `the wijf of another man, euer eithir schal die, that is, auowter and auowtresse; and thou schalt do awey yuel fro Israel.
23 Wenn jemand mit einer Jungfrau, die einem Manne verlobt ist, innerhalb der Stadt zusammentrifft und ihr beiwohnt,
If a man spousith a damysel virgyn, and a man fyndith hir in the citee, and doith letcherie with hir,
24 so sollt ihr sie beide zum Thore der betreffenden Stadt hinausführen und sie zu Tode steinigen, das Mädchen, weil sie nicht, wie sie in der Stadt konnte, um Hilfe geschrieen hat, und den Mann, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
thou schalt lede euer eithir to the yate of that citee, and thei schulen be oppressid with stoonus; the damysel schal be stonyd, for sche criede not, whanne sche was in the citee; the man schal `be stonyd, for he `made low the wijf of his neiybore; and thou schalt do awei yuel fro the myddis of thee.
25 Wenn aber der Mann die verlobte Jungfrau auf freiem Felde angetroffen und der Mann ihr Gewalt angethan und ihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, allein sterben.
Forsothe if a man fyndith in the feeld a `damysel, which is spousid, and he takith, and doith letcherie with hir, he aloone schal die;
26 Dem Mädchen aber soll man nichts anhaben, denn das Mädchen hat kein todeswürdiges Verbrechen begangen; es verhält sich mit diesem Falle so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschIägt.
the damysel schal suffre no thing of yuel, nethir is gilti of deeth; for as a theef risith ayens his brothir, and sleeth `his lijf, so and the damysel suffride; sche was aloone in the feeld,
27 Denn da er sie auf freiem Felde angetroffen hat, kann die verlobte Jungfrau geschrieen haben, ohne daß ihr jemand zu Hilfe kommen konnte.
sche criede, and noon was present, that schulde delyuer hir.
28 Wenn jemand eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, antrifft, sie ergreift und ihr beiwohnt, und sie ertappt werden,
If a man fyndith a damysel virgyn that hath no spowse, and takith, and doith letcherie with hir, and the thing cometh to the doom,
29 so hat der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Silbersekel zu bezahlen; sie aber soll ihm als Frau angehören, weil er sie geschwächt hat, und er soll sein Leben lang nicht das Recht haben, sich von ihr zu scheiden.
he that slepte with hir schal yyue to `the fadir of the damysel fifti siclis of siluer, and he schal haue hir wijf, for he `made hir low; he schal not mow forsake hir, in alle the daies of his lijf.
30 Niemand soll das Weib seines Vaters heiraten und so die Decke seines Vaters aufheben. Wer aus der Gemeinde Gottes auszuschließen sei. Reimhaltung des Kriegslagers.
A man schal not take `the wijf of his fadir, nethir he schal schewe `the hilyng of hir.

< 5 Mose 22 >