< 5 Mose 22 >
1 Wenn du einen Ochsen oder ein Schaf deines Volksgenossen irre gehen siehst, sollst du ihnen deine Hilfe nicht vorenthalten, sondern sie vielmehr deinem Volksgenossen zurückbringen.
Thou shalt not see thy brothers oxe nor his sheepe go astray, and withdraw thy selfe from them, but shalt bring the againe vnto thy brother.
2 Und wenn dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder wenn er dir nicht bekannt ist, so sollst du es in dein Haus aufnehmen und bei dir behalten, bis dein Volksgenosse es sucht, und sollst es ihm dann zurückgeben.
And if thy brother bee not neere vnto thee, or if thou knowe him not, then thou shalt bring it into thine house, and it shall remaine with thee, vntill thy brother seeke after it: then shalt thou deliuer it to him againe.
3 Ebenso sollst du verfahren mit seinem Esel; ebenso sollst du mit seinem Kleidungsstücke verfahren und ebenso sollst du mit jedem verlorenen Gegenstande verfahren, der deinem Volksgenossen abhanden gekommen ist, und den du gefunden hast; du darfst ihm deine Fürsorge nicht vorenthalten.
In like maner shalt thou do with his asse, and so shalt thou do with his rayment, and shalt so doe with all lost things of thy brother, which he hath lost: if thou hast found them, thou shalt not withdraw thy selfe from them.
4 Wenn du siehst, daß ein Esel oder ein Ochse deines Volksgenossen auf dem Wege gestürzt ist, so sollst du ihnen deine Hilfe nicht vorenthalten, vielmehr sollst du sie ihm aufrichten helfen.
Thou shalt not see thy brothers asse nor his oxe fal downe by the way, and withdrawe thy selfe from them, but shalt lift them vp with him.
5 Ein Weib soll nicht Männertracht tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider anziehen; denn jeder, der solches thut, ist Jahwe, deinem Gott, ein Greuel.
The woman shall not weare that which perteineth vnto the man, neither shall a man put on womans rayment: for all that doe so, are abomination vnto the Lord thy God.
6 Wenn dir zufällig auf dem Weg auf irgend einem Baum oder am Boden ein Vogelnest mit Jungen oder mit Eiern zu Gesichte kommt, während die Mutter auf den Jungen oder den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen;
If thou finde a birdes nest in the way, in any tree, or on the ground, whether they be yong or egges, and the damme sitting vpon the yong, or vpon the egges, thou shalt not take ye damme with the yong,
7 vielmehr sollst du die Mutter fliegen lassen und dir nur die Jungen nehmen, damit es dir wohl gehe und du lange lebest.
But shalt in any wise let the damme go, and take the yong to thee, that thou mayest prosper and prolong thy dayes.
8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du an deinem Dach ein Geländer anbringen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, falls jemand von demselben herunterfallen sollte.
When thou buildest a newe house, thou shalt make a battlemet on thy roofe, that thou lay not blood vpon thine house, if any man fal thence.
9 Du sollst in deinem Weinberge nicht zweierlei pflanzen; sonst ist das Ganze dem Heiligtume verfallen, die Saat, die du angesät hast, und der Ertrag des Weinbergs.
Thou shalt not sow thy vineyard with diuers kinds of seedes, lest thou defile the increase of the seede which thou hast sowen, and the fruite of the vineyarde.
10 Du sollst nicht Ochse und Esel zusammen zum Pflügen verwenden.
Thou shalt not plow with an oxe and an asse together.
11 Du sollst nicht Kleider anziehen, die aus zweierlei Fäden, aus Wolle und Flachs, zusammengewirkt sind.
Thou shalt not weare a garment of diuers sorts, as of woollen and linen together.
12 Du sollst dir Quasten an den vier Zipfeln deines Oberkleides, mit dem du dich umhüllst, anbringen.
Thou shalt make thee fringes vpon the foure quarters of thy vesture, wherewith thou couerest thy selfe.
13 Wenn jemand, nachdem er eine Frau heimgeführt und ihr beigewohnt hat, Widerwillen gegen sie empfindet
If a man take a wife, and when he hath lyen with her, hate her,
14 und ihr schändliche Dinge zur Last legt und sie so in üblen Ruf bringt, indem er behauptet: Ich habe diese Frau heimgeführt, aber bei der Beiwohnung sie nicht als Jungfrau erfunden,
And laye slaunderous thinges vnto her charge, and bring vp an euill name vpon her, and say, I tooke this wife, and when I came to her, I found her not a mayde,
15 so sollen die Eltern der jungen Person die Zeichen der Jungfrauschaft der jungen Person nehmen und hinaus zum Thore vor die Vornehmsten der Stadt bringen,
Then shall the father of the mayde and her mother take and bring the signes of the maydes virginitie vnto the Elders of the citie to the gate.
16 und der Vater der jungen Frau soll zu den Vornehmsten sagen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zur Frau gegeben, und da er nun Widerwillen gegen sie empfindet,
And the maydes father shall say vnto the Elders, I gaue my daughter vnto this man to wife, and he hateth her:
17 legt er ihr schändliche Dinge zur Last, indem er behauptet: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden; hier aber ist der Beweis für die Jungfrauschaft meiner Tochter! und sie sollen zugleich das Betttuch vor den Vornehmsten der Stadt ausbreiten.
And lo, he layeth slaunderous things vnto her charge, saying, I founde not thy daughter a mayde: loe, these are the tokens of my daughters virginitie: and they shall spreade the vesture before the Elders of the citie.
18 Darauf sollen die Vornehmsten jener Stadt den Mann nehmen und ihn züchtigen lassen;
Then the Elders of the citie shall take that man and chastise him,
19 auch sollen sie ihm eine Geldbuße von hundert Silbersekeln auferlegen, um sie dem Vater der jungen Frau einzuhändigen. Denn er hat eine israelitische Jungfrau in bösen Ruf gebracht und er soll sie zur Frau behalten und sein Leben lang nicht das Recht haben, sich von ihr zu scheiden.
And shall condemne him in an hundreth shekels of siluer, and giue them vnto the father of the mayde, because he hath brought vp an euill name vpon a mayde of Israel: and she shalbe his wife, and he may not put her away all his life.
20 Wenn aber solche Nachrede auf Wahrheit beruht, wenn die Jungfrauschaft der jungen Frau nicht erwiesen werden kann,
But if this thing be true, that the mayde be not found a virgine,
21 so soll man die junge Person vor die Thüre ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute aus ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine schwere Schandthat in Israel begangen hat, indem sie im väterlichen Hause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
Then shall they bring forth the mayde to the doore of her fathers house, and the men of her citie shall stone her with stones to death: for shee hath wrought follie in Israel, by playing ye whore in her fathers house: so thou shalt put euill away from among you.
22 Wenn jemand dabei betroffen wird, daß er einer verheirateten Frau beiwohnt, so sollen sie alle beide sterben, sowohl der Mann, der der Frau beiwohnte, als auch die Frau. So sollst du das Böse aus Israel hinwegtilgen.
If a man be found lying with a woman marryed to a man, then they shall dye euen both twaine: to wit, the man that lay with the wife, and the wife: so thou shalt put away euil from Israel.
23 Wenn jemand mit einer Jungfrau, die einem Manne verlobt ist, innerhalb der Stadt zusammentrifft und ihr beiwohnt,
If a maid be betrothed vnto an husband, and a man finde her in the towne and lye with her,
24 so sollt ihr sie beide zum Thore der betreffenden Stadt hinausführen und sie zu Tode steinigen, das Mädchen, weil sie nicht, wie sie in der Stadt konnte, um Hilfe geschrieen hat, und den Mann, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
Then shall yee bring them both out vnto the gates of the same citie, and shall stone them with stones to death: the mayde because she cried not, being in the citie, and the man, because he hath humbled his neighbours wife: so thou shalt put away euill from among you.
25 Wenn aber der Mann die verlobte Jungfrau auf freiem Felde angetroffen und der Mann ihr Gewalt angethan und ihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, allein sterben.
But if a man finde a betrothed mayde in the field, and force her, and lye with her, then the man that lay with her, shall dye alone:
26 Dem Mädchen aber soll man nichts anhaben, denn das Mädchen hat kein todeswürdiges Verbrechen begangen; es verhält sich mit diesem Falle so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschIägt.
And vnto the mayd thou shalt do nothing, because there is in the mayde no cause of death: for as when a man riseth against his neighbour and woundeth him to death, so is this matter.
27 Denn da er sie auf freiem Felde angetroffen hat, kann die verlobte Jungfrau geschrieen haben, ohne daß ihr jemand zu Hilfe kommen konnte.
For he found her in the fieldes: the betrothed mayde cryed, and there was no man to succour her.
28 Wenn jemand eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, antrifft, sie ergreift und ihr beiwohnt, und sie ertappt werden,
If a man finde a mayde that is not betrothed, and take her, and lye with her, and they be founde,
29 so hat der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Silbersekel zu bezahlen; sie aber soll ihm als Frau angehören, weil er sie geschwächt hat, und er soll sein Leben lang nicht das Recht haben, sich von ihr zu scheiden.
Then the man that lay with her, shall giue vnto the maydes father fiftie shekels of siluer: and she shalbe his wife, because he hath humbled her: he can not put her away all his life.
30 Niemand soll das Weib seines Vaters heiraten und so die Decke seines Vaters aufheben. Wer aus der Gemeinde Gottes auszuschließen sei. Reimhaltung des Kriegslagers.
No man shall take his fathers wife, nor shall vncouer his fathers skirt.