< 5 Mose 16 >
1 Achte auf den Monat Abib, daß du Jahwe, deinem Gotte, zu Ehren Passah feierst; denn im Monat Abib hat dich Jahwe, dein Gott, bei Nacht aus Ägypten hinweggeführt.
"Achte auf den Ährenmonat, daß du dem Herrn, deinem Gott, Passah haltest! Denn im Ährenneumond hat dich der Herr, dein Gott, bei Nacht aus Ägypten geführt.
2 Und du sollst als Passahopfer für Jahwe, deinen Gott, Schafe und Rinder schlachten an der Stätte, die Jahwe erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen.
Schlachte als Passahopfer für den Herrn, deinen Gott, Schafe und Rinder an der Stätte, die der Herr erwählt, um seinen Namen dort wohnen zu lassen!
3 Du darfst nichts Gesäuertes dazu essen; sieben Tage lang sollst du ungesäuerte Brote essen, Brot des Elends, denn in ängstlicher Hast bist du aus Ägypten weggezogen -, damit du an den Tag deines Auszugs aus Ägypten dein Leben lang gedenkest.
Du sollst nichts Gesäuertes dazu essen! Du sollst sieben Tage darum ungesäuerte Brote, gemeine Kost essen! Denn in Hast bist du aus dem Ägypterland gezogen. Daß du des Tages deines Auszuges aus Ägypterland all dein Leben gedenkest!
4 Sieben Tage lang darf sich in deinem ganzen Bereiche kein Sauerteig bei dir vorfinden, und von dem Fleische, das du am ersten Tag am Abend opferst, darf nichts über Nacht bis zum Morgen bleiben.
Sieben Tage darf in deinem ganzen Bereich kein Sauerteig bei dir gesehen werden. Von dem am Abend des ersten Tages geopferten Fleisch darf nichts über die Nacht bis zum Morgen bleiben.
5 Du darfst das Passahopfer nicht in einer deiner Ortschaften feiern, die dir Jahwe, dein Gott, giebt;
Du darfst nicht das Passah in einer deiner Ortschaften feiern, die dir der Herr, dein Gott, gibt.
6 sondern an der Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, sollst du das Passahopfer schlachten, am Abend, wenn die Sonne untergeht, zu der Zeit, wo du aus Ägypten wegzogst,
Nur an der vom Herrn, deinem Gott, zur Wohnung seines Namens erwählten Stätte sollst du das Passah schlachten, am Abend bei Sonnenuntergang, um die Zeit deines Auszuges aus Ägypten!
7 und sollst es kochen und essen an der Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählen wird, und am andern Morgen sollst du dich auf den Weg machen, um wieder heimzukehren.
Koch und iß es an der vom Herrn, deinem Gott, erwählten Stätte! Am anderen Morgen reise ab und gehe zu deinen Zelten!
8 Sechs Tage lang sollst du ungesäuerte Brote essen, und am siebenten Tag ist Festversammlung für Jahwe, deinen Gott; da darfst du keine Arbeit verrichten.
Sechs Tage noch sollst du ungesäuerte Brote essen! Am siebten sei Festversammlung zu Ehren des Herrn, deines Gottes! Da darfst du keine Arbeit tun.
9 Sieben Wochen sollst du dir abzählen; von da an, wo man zuerst die Sichel an die Halme legte, sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen,
Abzählen sollst du dir sieben Wochen! Vom Anlegen der Sichel an die Halme sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen!
10 und sollst dann Jahwe, deinem Gotte, das Wochenfest halten, mit den freiwilligen Gaben, die deine Hand geben wird je nach dem Maße des Segens, den dir Jahwe, dein Gott, verleiht,
Dann halte dem Herrn, deinem Gott, das Wochenfest mit den freiwilligen Gaben, die deine Hand spendet, je nachdem dich der Herr, dein Gott, segnete
11 und sollst vor Jahwe, deinem Gotte, fröhlich sein, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine Sklavin, der Levit, der sich an deinem Wohnort aufhält, und der Fremdling, die Waise und die Witwe, die unter dir wohnen, an der Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen.
Sei fröhlich vor dem Herrn, deinem Gott, du, dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, der Levite in deiner Siedlung, der Fremdling, die Waise und die Witwe bei dir an der vom Herrn, deinem Gott, zur Wohnung seines Namens erwählten Stätte!
12 Und du sollst daran denken, daß du Sklave in Ägypten gewesen bist, und auf die Befolgung dieser Satzungen achten.
Gedenke, daß du in Ägypten Sklave gewesen bist! Halte sorgsam diese Gebote!
13 Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und von deiner Kelter einheimsest.
Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage feiern, wenn du den Ertrag deiner Tenne und Kelter einheimst!
14 Und du sollst an deinem Feste fröhlich sein, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine SkIavin, der Levit, der Fremdling, die Waise und die Witwe, die in deinen Ortschaften wohnen.
Sei an diesem Feste fröhlich, du, dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, der Levite, der Fremdling, die Waise und die Witwe in deinen Toren!
15 Sieben Tage lang sollst du Jahwe, deinem Gott, an der Stätte feiern, die Jahwe erwählen wird. Denn Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in allem, was dir zuwächst, und bei allem, was deine Hände thun; darum sollst du überaus fröhlich sein.
Sieben Tage sollst du feiern ein Fest dem Herrn, deinem Gott, an der vom Herrn erwählten Stätte! Denn der Herr, dein Gott, segnet dich in all deinem Ertrag und bei allem Tun deiner Hände. Darum sei nur froh!
16 Dreimal im Jahre soll alles, was männlich unter dir ist, vor Jahwe, deinem Gott, erscheinen, an der Stätte, die er erwählen wird, am Feste der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest, und vor Jahwe soll man nicht mit leeren Händen erscheinen;
Dreimal im Jahr erscheine all dein Mannsvolk vor dem Herrn, deinem Gott, an der von ihm erwählten Stätte: am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest! Man darf aber nicht leer vor dem Herrn erscheinen.
17 jeder soll mit dem kommen, was er zu geben vermag, je nach dem Segen, den dir Jahwe, dein Gott, gegeben hat.
Jeder spende, was er geben kann, je nach dem Segen, den der Herr, dein Gott, dir gegeben!
18 Richter und Amtleute sollst du dir Stamm für Stamm in allen deinen Ortschaften, die dir Jahwe, dein Gott, giebt, einsetzen, damit sie das Volk mit Gerechtigkeit richten.
Richter und Beamte sollst du dir einsetzen in all deinen Toren, die dir der Herr, dein Gott, gibt! Sie sollen das Volk gerecht richten!
19 Du sollst das Recht nicht beugen, nicht parteilich sein und nicht Geschenke annehmen; denn das Geschenk macht die Weisen blind und verkehrt die gerechte Sache.
Beugen darfst du nicht das Recht, noch parteiisch sein! Du darfst keine Geschenke annehmen. Denn das Geschenk blendet der Weisen Augen und verdreht die Worte der Gerechten.
20 Nichts als das Recht sollst du im Auge haben, auf daß du leben bleibest im Besitze des Landes, welches dir Jahwe, dein Gott, giebt.
Nur das Recht sollst du im Auge haben, auf daß du lebest und das Land besitzest, das der Herr, dein Gott, dir gibt!
21 Du sollst dir neben den Altar Jahwes, deines Gottes, den du dir errichtest, keinen heiligen Baum von irgend welchem Holz einpflanzen
Du sollst dir nicht als heiligen Pfahl irgendwelchen Baum einpflanzen neben des Herrn, deines Gottes, Altar, den du dir machen wirst!
22 und sollst dir keinen Malstein aufrichten, wie ihn Jahwe, dein Gott, haßt.
Errichten sollst du dir kein Steinmal, was der Herr, dein Gott, haßt!"