< 5 Mose 12 >

1 Dies sind die Satzungen und Rechte, auf deren Befolgung ihr in dem Lande, das dir Jahwe, der Gott deiner Väter, zum Besitze gegeben hat, allezeit achten sollt, so lange ihr auf Erden lebt.
»Dies sind die Satzungen und die Verordnungen, die ihr in dem Lande, das der HERR, der Gott eurer Väter, euch zum Eigentum bestimmt hat, allezeit beobachten sollt, solange ihr auf dem Erdboden lebt«:
2 Gänzlich sollt ihr alle die Stätten zerstören, woselbst die Völker, welche ihr vertreibt, ihre Götter verehrt haben, auf den hohen Bergen, auf den Hügeln und unter jedem grünen Baume.
»Ihr sollt alle Stätten von Grund aus zerstören, an denen die Völkerschaften, die ihr aus ihrem Besitz verdrängen werdet, ihre Götter verehrt haben, auf den hohen Bergen wie auf den Hügeln und unter jedem dichtbelaubten Baum.
3 Stürzt ihre Altäre um, zertrümmert ihre Malsteine, verbrennt ihre heiligen Bäume, zerschlagt die Schnitzbilder ihrer Götter und vertilgt ihren Namen von jenen Stätten.
Ihr sollt also ihre Altäre niederreißen und ihre Malsteine zertrümmern, ihre Götzenbäume im Feuer verbrennen, ihre geschnitzten Götterbilder zerschlagen und ihren Namen von den betreffenden Stätten verschwinden lassen.
4 Ihr dürft nicht ebenso wie diese Völker verfahren in betreff der Verehrung Jahwes, eures Gottes;
Mit dem HERRN, eurem Gott, dürft ihr es nicht so halten (wie jene Völker mit ihren Göttern);
5 sondern nur an die Stätte, welche Jahwe, euer Gott, aus allen euren Stämmen erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, sollt ihr euch halten, und dorthin sollst du dich begeben.
vielmehr nur die eine Stätte, die der HERR, euer Gott, aus all euren Stammesgebieten erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen und dort Wohnung zu nehmen, die sollt ihr aufsuchen und euch dorthin begeben;
6 Dorthin sollt ihr eure Brandopfer und Schlachtopfer, eure Zehnten und was ihr an Hebeopfern bringen wollt, eure Gelübde, eure freiwilligen Gaben und die Erstgeburten eurer Rinder und Schafe bringen.
und dorthin sollt ihr eure Brandopfer und Schlachtopfer, eure Zehnten und die Hebeopfer, die ihr darbringt, eure Gelübdeopfer und freiwilligen Gaben sowie die Erstgeburten eurer Rinder und eures Kleinviehs bringen.
7 Dort sollt ihr vor Jahwe, eurem Gotte, das Opfermahl halten und samt euren Familien fröhlich sein über alles, was ihr erworben habt, womit dich Jahwe, dein Gott, gesegnet hat.
Dort sollt ihr auch eure Opfermahlzeiten vor dem HERRN, eurem Gott, halten, ihr und eure Familien, und euch der Freude über alles das hingeben, was ihr mit eurer Hände Arbeit beschafft habt und womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.
8 Ihr dürft dann nicht thun, wie wir jetzt hier ein jeder nach seinem Belieben zu thun pflegen;
Ihr dürft es künftig nicht mehr so machen, wie wir es heutigentags hier ein jeder ganz nach seinem Belieben zu tun pflegen;
9 denn bis jetzt seid ihr noch nicht zur Ruhe und zu dem Besitze gelangt, den dir Jahwe, dein Gott, verleihen will.
denn bis jetzt seid ihr noch nicht zum ruhigen Besitz des Erbteils gekommen, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.
10 Aber wenn ihr den Jordan überschritten und in dem Lande Wohnung genommen habt, das Jahwe, euer Gott, euch zum Eigentume giebt, und wenn er euch vor allen euren Feinden ringsum Ruhe verschafft hat, so daß ihr sicher wohnt,
Wenn ihr aber den Jordan überschritten habt und in dem Lande wohnt, das der HERR, euer Gott, euch als Erbbesitz verleihen will, und wenn er euch Ruhe vor allen euren Feinden ringsum verschafft hat, so daß ihr in Sicherheit wohnt,
11 dann soll die Stätte, die Jahwe, euer Gott, erwählt, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, allein es sein, wohin ihr alles bringt, was ich euch befehle: eure Brandopfer und Schlachtopfer, eure Zehnten und was ihr an Hebeopfern bringen wollt, und alle eure auserlesenen Gelübdeopfer, die ihr Jahwe gelobt habt.
dann sollt ihr an die Stätte, die der HERR, euer Gott, zur Wohnung für seinen Namen erwählen wird, alles das bringen, was ich euch gebiete: eure Brand- und Schlachtopfer, eure Zehnten und die Hebeopfer, die ihr darbringt, und alle eure auserlesenen Gelübdeopfer, die ihr dem HERRN geloben werdet.
12 Und ihr sollt vor Jahwe, eurem Gotte, fröhlich sein, ihr und eure Söhne und Töchter, eure Sklaven und Sklavinnen, samt dem Leviten, der in euren Ortschaften wohnt, weil er keinen Landanteil noch Erbbesitz bei euch hat.
Dort sollt ihr auch vor dem HERRN, eurem Gott, fröhlich sein, ihr und eure Söhne und Töchter, eure Knechte und Mägde, auch die Leviten, die in euren Ortschaften wohnen; denn sie haben keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich euch.
13 Hüte dich, deine Brandopfer an jeder beliebigen Stätte darzubringen;
Hüte dich wohl, deine Brandopfer an jedem beliebigen Ort, den du dir ersehen wirst, darzubringen!
14 sondern nur an der Stätte, die Jahwe in einem deiner Stämme erwählen wird, dort sollst du deine Brandopfer darbringen und dort alles das verrichten, was ich dir befehle.
Vielmehr sollst du nur an der Stätte, die der HERR in einem deiner Stammesgebiete erwählen wird, deine Brandopfer darbringen und dort alles das verrichten, was ich dir gebiete.
15 Doch darfst du nach Herzenslust in allen deinen Ortschaften schlachten und Fleisch essen, so viel dir durch den Segen Jahwes, deines Gottes, gegeben ist; der Unreine, wie der Reine darf davon essen, wie bei einer Gazelle oder bei einem Hirsch.
Doch darfst du in all deinen Wohnorten ganz nach Herzenslust schlachten und Fleisch essen, je nachdem der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat: der Reine wie der Unreine darf es essen, wie das Fleisch einer Gazelle oder eines Hirsches;
16 Nur das Blut dürft ihr nicht genießen; auf die Erde mußt du es fließen lassen wie Wasser.
nur das Blut dürft ihr nicht genießen: auf die Erde müßt ihr es wie Wasser schütten.
17 Aber nicht darfst du in deinen Ortschaften den Zehnten deines Getreides oder Mostes oder Öls verzehren, noch die Erstgeburten deiner Kinder oder Schafe, noch irgend eines deiner Gelübdeopfer, die du gelobt hast, noch deine freiwilligen Gaben, noch etwas, was du als Hebeopfer darbringst,
Du darfst nicht in deinen Wohnorten den Zehnten deines Getreides und Weins und Öls verzehren, auch nicht die Erstgeburten deiner Rinder und deines Kleinviehs und keins von deinen Gelübdeopfern, die du geloben wirst, auch nicht deine freiwilligen Gaben und die Hebeopfer, die du darbringen wirst;
18 sondern nur vor Jahwe, deinem Gott, an der Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählen wird, kannst du es verzehren, du, dein Sohn, deine Tochter, dein Sklave und deine Sklavin, samt dem Leviten, der sich an deinem Wohnort aufhält, und sollst über alles, was du erworben hast, vor Jahwe, deinem Gotte, fröhlich sein.
sondern vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie an der Stätte verzehren, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Knecht und deine Magd, auch die Leviten, die in deinen Wohnorten leben, und sollst dich vor dem HERRN, deinem Gott, an allem erfreuen, was du mit deiner Hände Arbeit beschafft hast.
19 Hüte dich, daß du den Leviten nicht im Stiche lässest, so lange du in deinem Lande lebst!
Hüte dich, die Leviten unbeachtet zu lassen, solange du in deinem Lande lebst!«
20 Wenn dir Jahwe, dein Gott, wie er dir verheißen hat, dein Gebiet erweitert und du sprichst: Ich möchte Fleisch essen! weil dich nach Fleischgenuß gelüstet, so magst du nach Herzenslust Fleisch essen.
»Wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er dir zugesagt hat, und du dann denkst: ›Ich möchte wohl Fleisch essen!‹, weil du Verlangen nach Fleisch trägst, so magst du ganz nach Herzenslust Fleisch essen.
21 Wenn die Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählt, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, zu weit von dir entfernt ist, so schlachte, wie ich dir geboten habe, von deinen Rindern und Schafen, die dir Jahwe gegeben hat, und iß davon an deinem Wohnorte nach Herzenslust.
Wenn (in diesem Fall) die Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen, weit von dir entfernt ist, so schlachte von deinen Rindern und deinem Kleinvieh, die der HERR dir gegeben hat, wie ich dir geboten habe, und iß davon in deinen Wohnorten ganz nach Herzenslust.
22 Nur sollst du es ebenso essen, wie Gazellen- und Hirschfleisch gegessen wird; der Unreine so gut, wie der Reine mögen davon essen.
Jedoch sollst du es so essen, wie man Fleisch von der Gazelle und vom Hirsch genießt: der Reine wie der Unreine darf es ohne Unterschied essen.
23 Allein sei fest, daß du dich ganz des Bluts enthaltest; denn das Blut ist das Leben, und du darfst nicht zugleich mit dem Fleisch auch das Leben verzehren.
Nur halte daran fest, kein Blut zu genießen; denn das Blut ist die Seele, und du darfst die Seele nicht zugleich mit dem Fleisch essen.
24 Du darfst es nicht genießen; auf die Erde mußt du es fließen lassen wie Wasser.
Du darfst es nicht genießen: schütte es vielmehr wie Wasser auf die Erde.
25 Du darfst es nicht genießen, damit es dir und deinen Kindern nach dir wohl gehe, wenn du thust, was vor Jahwe recht ist.
Du darfst es nicht genießen, damit es dir und deinen Kindern nach dir gut ergeht, wenn du tust, was dem HERRN wohlgefällig ist.
26 Aber was du an heiligen Gaben zu bringen hast und deine Gelübdeopfer sollst du zu der Stätte, die Jahwe erwählen wird, hintragen
Jedoch die heiligen Gaben, die dir obliegen, und deine Gelübdeopfer sollst du nehmen und dich mit ihnen an die Stätte begeben, die der HERR sich erwählen wird,
27 und auf dem Altare Jahwes, deines Gottes, deine Brandopfer, das Fleisch und das Blut, herrichten, während von deinen Schlachtopfern das Blut auf den Altar Jahwes, deines Gottes, auszugießen ist, das Fleisch aber du essen darfst.
und du sollst deine Brandopfer, das Fleisch und das Blut, auf dem Altar des HERRN, deines Gottes, darbringen, und zwar soll das Blut deiner Schlachtopfer an den Altar des HERRN, deines Gottes, geschüttet werden, das Fleisch aber darf von dir gegessen werden.
28 Beobachte und befolge alle diese Gebote, die ich dir gebe, damit es dir und deinen Kindern nach dir immerdar wohl gehe, wenn du thust, was vor Jahwe, deinem Gotte, gut und recht ist.
Beachte und befolge alle diese Gebote, die ich dir zur Pflicht mache, damit es dir und deinen Kindern nach dir allezeit gut ergeht, wenn du tust, was in den Augen des HERRN, deines Gottes, gut und recht ist.«
29 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker vor dir ausrottet, zu deren Vertreibung du dorthin ziehst, und wenn du sie vertrieben und in ihrem Lande Wohnung genommen hast,
»Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften, zu deren Vertreibung du ausziehst, vor dir her ausgerottet hat und du nach ihrer Vertreibung in ihrem Lande wohnst,
30 so hüte dich, daß du nicht, nachdem sie vor dir vertilgt sind, dich bestricken lässest, es ihnen nachzuthun, und daß du dich nicht nach ihren Göttern erkundigst, indem du fragst: Wie pflegten doch diese Völker ihre Götter zu verehren, daß ich auch so verfahre?
so hüte dich wohl, dich durch ihr Beispiel zur Nachahmung verführen zu lassen, nachdem sie vor dir vertilgt worden sind, und dich nach ihren Göttern zu erkundigen, indem du fragst: ›Wie haben diese Völkerschaften ihre Götter verehrt?‹ und dann sagst: ›Ich will es auch so machen!‹
31 Du darfst in betreff der Verehrung Jahwes, deines Gottes, nicht so verfahren. Denn alles, was Jahwe ein Greuel ist, was er haßt, haben sie gegenüber ihren Göttern gethan; verbrennen sie doch ihren Göttern sogar ihre Söhne und Töchter.
So darfst du gegen den HERRN, deinen Gott, nicht verfahren; denn alles Mögliche, was für den HERRN ein Greuel ist, den er verabscheut, haben sie bei ihrem Götterdienst verübt; sogar ihre Söhne und Töchter haben sie ja ihren Göttern zu Ehren im Feuer verbrannt!«
32 Ihr sollt auf die Befolgung aller der Gebote, die ich euch gebe, achten, ohne daß du etwas hinzufügst oder davon thust.
»Alle Gebote, die ich euch zur Pflicht mache, sollt ihr gewissenhaft beobachten, ohne etwas hinzuzufügen oder etwas davon wegzulassen.« –

< 5 Mose 12 >