< 4 Mose 6 >
1 Und der Herr sprach zu Moses:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 "Rede mit den Söhnen Israels und sage ihnen: 'Will jemand, Mann oder Weib, ein Nasiräergelübde ablegen, um sich dem Herrn zu weihen,
Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib ein besonderes Gelübde tut, dem HERRN sich zu enthalten,
3 so soll er sich des Weines und des Bieres enthalten! Auch soll er keinen Essig von Wein oder Bier trinken! Er soll keinen Traubensaft trinken und keine Trauben essen, weder frisch noch getrocknet!
der soll sich Weins und starken Getränks enthalten; Weinessig oder Essig von starkem Getränk soll er auch nicht trinken, auch nichts, das aus Weinbeeren gemacht wird; er soll weder frische noch dürre Weinbeeren essen.
4 Alle Tage seiner Weihe soll er nichts trinken, was vom Weinstock gemacht wird! Von den Kernen bis zur Hülse soll er nichts essen!
Solange solch ein Gelübde währt, soll er nichts essen, das man vom Weinstock macht, vom Weinkern bis zu den Hülsen.
5 Die ganze Zeit seiner Weihe soll kein Schermesser über sein Haupt kommen, bis die Zeit erfüllt ist, für die er sich dem Herrn geweiht! Er ist dem Herrn heilig. Er lasse sein Haupthaar wachsen!
Solange die Zeit solches seines Gelübdes währt, soll kein Schermesser über sein Haupt fahren, bis das die Zeit aus sei, die er dem HERRN gelobt hat; denn er ist heilig und soll das Haar auf seinem Haupt lassen frei wachsen.
6 Die ganze Zeit, die er sich dem Herrn geweiht, darf er zu keiner Leiche kommen.
Die ganze Zeit über, die er dem HERRN gelobt hat, soll er zu keinem Toten gehen.
7 Er darf sich nicht unrein machen, weder an Vater noch Mutter noch Bruder noch Schwester, wenn sie sterben. Denn die Weihe an seinen Gott ist auf seinem Haupte.
Er soll sich auch nicht verunreinigen an dem Tod seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn das Gelübde seines Gottes ist auf seinem Haupt.
8 Alle Tage seiner Weihe ist er dem Herrn geweiht.
Die ganze Zeit seines Gelübdes soll er dem HERRN heilig sein.
9 Wenn aber neben ihm ganz plötzlich jemand stirbt und er macht seines Diadems Haupt unrein, dann schere er sein Haupt an dem Tage, an dem er wieder rein wird! Am siebten Tage soll er es scheren!
Und wo jemand vor ihm unversehens plötzlich stirbt, da wird das Haupt seines Gelübdes verunreinigt; darum soll er sein Haupt scheren am Tage seiner Reinigung, das ist am siebenten Tage.
10 Am achten Tage soll er zwei Turtel- oder junge Tauben zum Priester bringen an des Festgezeltes Pforte!
Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben bringen oder zwei junge Tauben zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
11 Der Priester bereite die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer und schaffe ihm dafür Sühne, daß er sich an der Leiche verschuldet hat! Dann heilige er wieder sein Haupt am selben Tage,
Und der Priester soll eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihn versöhnen, darum daß er sich an einem Toten versündigt hat, und also sein Haupt desselben Tages heiligen,
12 weihe sich weiter für die Tage seiner Weihe dem Herrn und bringe ein noch nicht jähriges Lamm als Schuldopfer dar! Die früheren Tage aber fallen weg, weil er sein Diadem entweiht hat.
daß er dem HERRN die Zeit seines Gelübdes aushalte. Und soll ein jähriges Lamm bringen zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst sein, darum daß sein Gelübde verunreinigt ist.
13 Dies ist das Gesetz über den Nasiräer: Wenn die Tage seiner Weihe erfüllt sind, soll man ihn an des Festgezeltes Pforte bringen!
Dies ist das Gesetz des Gottgeweihten: wenn die Zeit seines Gelübdes aus ist, so soll man ihn bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
14 Er bringe dazu als seine Opfergabe dem Herrn ein noch nicht jähriges, fehlerloses Lamm zum Brandopfer, ein noch nicht jähriges, weibliches, fehlerloses Lamm zum Sündopfer, einen fehlerlosen Widder zum Dankopfer,
Und er soll bringen sein Opfer dem HERRN, ein jähriges Lamm ohne Fehl zum Brandopfer und ein jähriges Schaf ohne Fehl zum Sündopfer und einen Widder ohne Fehl zum Dankopfer
15 einen Korb ungesäuerter Kuchen von Feinmehl, mit Öl bereitet, ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen sowie Speise- und Trankopfer!
und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und ihre Speisopfer und Trankopfer.
16 Der Priester bringe es vor den Herrn und bereite sein Sünd- und Brandopfer!
Und der Priester soll's vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer machen.
17 Den Widder soll er als Dankopfer für den Herrn bereiten samt dem Korb mit dem Ungesäuerten! Auch sein Speise- und Trankopfer bereite der Priester!
Und den Widder soll er zum Dankopfer machen dem HERRN samt dem Korbe mit den ungesäuerten Brot; und soll auch sein Speisopfer und sein Trankopfer machen.
18 Dann schere der Nasiräer vor des Festgezeltes Pforte sein geweihtes Haupt, nehme seines geweihten Hauptes Haar und werfe es in das Feuer, unter dem Dankopfer!
Und der Geweihte soll das Haupt seines Gelübdes scheren vor der Tür der Hütte des Stifts und soll das Haupthaar seines Gelübdes nehmen und aufs Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist.
19 Dann nehme der Priester vom Widder den gekochten Bug und aus dem Korb einen ungesäuerten Kuchen sowie einen ungesäuerten Fladen und gebe es dem Nasiräer in die Hände, nachdem er sein Geweihtes abgeschoren!
Und der Priester soll den gekochten Bug nehmen von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll's dem Geweihten auf sein Hände legen, nachdem er sein Gelübde abgeschoren hat,
20 Dann weihe sie der Priester als Abgabe vor dem Herrn - eine zufallende heilige Gabe ist es für Priester - samt der Weihebrust und der Gabenkeule! Danach darf der Nasiräer Wein trinken.
und der Priester soll's vor dem HERRN weben. Das ist heilig dem Priester samt der Webebrust und der Hebeschulter. Darnach mag der Geweihte Wein trinken.
21 Das ist das Gesetz über den Nasiräer, der ein Gelübde macht, sein Opfer für den Herrn seiner Weihe wegen, außer dem, was er noch leisten kann. Gemäß seinem gemachten Gelübde soll er also tun, nach dem Gesetz seiner Weihe!'"
Das ist das Gesetz des Gottgeweihten, der sein Opfer dem HERRN gelobt wegen seines Gelübdes, außer dem, was er sonst vermag; wie er gelobt hat, soll er tun nach dem Gesetz seines Gelübdes.
22 Und der Herr sprach zu Moses also:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 "Sprich so zu Aaron und den Söhnen: 'So sollt ihr die Israeliten segnen und so zu ihnen sprechen:
Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Also sollt ihr sagen zu den Kindern Israel, wenn ihr sie segnet:
24 Dich segne der Herr und behüte dich!
Der HERR segne dich und behüte dich;
25 Sein Antlitz lasse leuchten über dich der Herr und sei dir gnädig!
der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig;
26 Zuwende dir der Herr Sein Angesicht und schaffe dir so Frieden!'
der HERR hebe sein Angesicht über dich und gebe dir Frieden.
27 So sollen sie meinen Namen auf die Israeliten legen! Dann werde ich sie segnen."
Denn ihr sollt meinen Namen auf die Kinder Israel legen, daß ich sie segne.