< 4 Mose 29 >
1 "'Am ersten Tage des siebten Mondes sollt ihr Vorlesung am Heiligtum halten! Da dürft ihr keine Werktagsarbeit tun. Er sei euch ein Tag des Jubels!
Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Posaunentag.
2 Als Brandopfer zu süßem Duft für den Herrn bereitet einen jungen Farren, einen Widder, sieben fehlerlose, noch nicht jährige Lämmer!
Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruche: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige tadellose Lämmer;
3 Dazu als Speiseopfer feines Mehl, mit Öl bereitet, drei Zehntel für den Stier, zwei Zehntel für den Widder,
dazu ihr Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder
4 ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer!
und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer;
5 Und einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu schaffen,
auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken,
6 abgesehen vom Neumondbrandopfer und seinem Speiseopfer sowie vom stetigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zu süßem Duft als Mahl für den Herrn!
außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zum wohlriechenden Feuer für den HERRN.
7 Am zehnten Tage desselben Mondes sollt ihr am Heiligtum Vorlesung hatten und euch kasteien! Keinerlei Arbeit dürft ihr tun.
Am zehnten Tag dieses siebenten Monats sollt ihr auch eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,
8 Als Brandopfer dem Herrn zu süßem Duft bringt einen jungen Farren, einen Widder, sieben noch nicht jährige Lämmer dar! Sie sollen bei euch fehlerlos sein!
sondern dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer,
9 Und als ihr Speiseopfer feines Mehl, mit Öl bereitet, drei Zehntel für den Stier, zwei Zehntel für den Widder,
samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder,
10 ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer!
und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer;
11 Und einen Bock als Sündopfer noch zum Sündopfer für Entsündigung und zum stetigen Brandopfer und zu seinem Speise- und Trankopfer.
einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
12 Am fünfzehnten des siebten Monats sollt ihr Vorlesung am Heiligtum halten! Da dürft ihr keine Werktagsarbeit tun! Feiert ein Fest dem Herrn sieben Tage lang!
Gleicherweise sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern.
13 Als Opfermahl süßen Duftes für den Herrn bringt dreizehn junge Stiere dar, zwei Widder und vierzehn noch nichtjährige, fehlerlose Lämmer!
Da sollt ihr Brandopfer darbringen, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,
14 Und als ihr Speiseopfer feines Mehl, mit Öl bereitet, je drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren, je zwei Zehntel für die beiden Widder,
samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren,
15 ein Zehntel für jedes der vierzehn Lämmer,
zwei Zehntel zu jedem der beiden Widder und ein Zehntel zu jedem der vierzehn Lämmer;
16 und einen Ziegenbock als Sündopfer außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
17 Am zweiten Tage zwölf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Und am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,
18 dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, wie sich's gebührt, nach ihrer Zahl,
19 und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und den Trankopfern.
20 Am dritten Tage elf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Und am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,
21 dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;
22 und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
23 Am vierten Tage zehn junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Und am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder,
24 dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;
25 und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
26 Am fünften Tage neun junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Und am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,
27 dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;
28 und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
29 Am sechsten Tage acht junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Und am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,
30 dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;
31 und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
32 Am siebten Tage sieben junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Und am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,
33 dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;
34 und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
35 Am achten Tage haltet Festversammlung ab! Da dürft ihr keine Werktagsarbeit tun!
Am achten Tag sollt ihr eine Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,
36 An Brandopfern als ein Mahl süßen Duftes für den Herrn bringt einen Farren, einen Widder, sieben fehlerlose noch nicht jährige Lämmer dar,
sondern dem HERRN Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer,
37 sodann ihr Speise- und ihr Trankopfer zum Farren, zum Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
samt dem erforderlichen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Farren, dem Widder und den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;
38 und einen Bock als Sündopfer außer dem regelmäßigen Brandopfer, sowie sein Speise- und Trankopfer!
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
39 An euren Festen sollt ihr sie für den Herrn bereiten, abgesehen von den Brand- und Speiseopfern, die ihr gelobet oder freiwillig darbringt, sowie den Trank- und Dankopfern!'"
Solches sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.
40 Und Moses redete zu den Israeliten so, wie der Herr dem Moses geboten hatte.
(029-39b) Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.