< 4 Mose 29 >
1 "'Am ersten Tage des siebten Mondes sollt ihr Vorlesung am Heiligtum halten! Da dürft ihr keine Werktagsarbeit tun. Er sei euch ein Tag des Jubels!
Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun-es ist euer Drommetentag-
2 Als Brandopfer zu süßem Duft für den Herrn bereitet einen jungen Farren, einen Widder, sieben fehlerlose, noch nicht jährige Lämmer!
und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
3 Dazu als Speiseopfer feines Mehl, mit Öl bereitet, drei Zehntel für den Stier, zwei Zehntel für den Widder,
dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
4 ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer!
und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer;
5 Und einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu schaffen,
auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen-
6 abgesehen vom Neumondbrandopfer und seinem Speiseopfer sowie vom stetigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zu süßem Duft als Mahl für den Herrn!
außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN.
7 Am zehnten Tage desselben Mondes sollt ihr am Heiligtum Vorlesung hatten und euch kasteien! Keinerlei Arbeit dürft ihr tun.
Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun,
8 Als Brandopfer dem Herrn zu süßem Duft bringt einen jungen Farren, einen Widder, sieben noch nicht jährige Lämmer dar! Sie sollen bei euch fehlerlos sein!
sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
9 Und als ihr Speiseopfer feines Mehl, mit Öl bereitet, drei Zehntel für den Stier, zwei Zehntel für den Widder,
mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
10 ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer!
und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer;
11 Und einen Bock als Sündopfer noch zum Sündopfer für Entsündigung und zum stetigen Brandopfer und zu seinem Speise- und Trankopfer.
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
12 Am fünfzehnten des siebten Monats sollt ihr Vorlesung am Heiligtum halten! Da dürft ihr keine Werktagsarbeit tun! Feiert ein Fest dem Herrn sieben Tage lang!
Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern
13 Als Opfermahl süßen Duftes für den Herrn bringt dreizehn junge Stiere dar, zwei Widder und vierzehn noch nichtjährige, fehlerlose Lämmer!
und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
14 Und als ihr Speiseopfer feines Mehl, mit Öl bereitet, je drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren, je zwei Zehntel für die beiden Widder,
samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder,
15 ein Zehntel für jedes der vierzehn Lämmer,
und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer;
16 und einen Ziegenbock als Sündopfer außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, -außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
17 Am zweiten Tage zwölf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
19 und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
20 Am dritten Tage elf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
22 und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
23 Am vierten Tage zehn junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
25 und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
26 Am fünften Tage neun junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
28 und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
29 Am sechsten Tage acht junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
31 und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
32 Am siebten Tage sieben junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
34 und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
35 Am achten Tage haltet Festversammlung ab! Da dürft ihr keine Werktagsarbeit tun!
Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 An Brandopfern als ein Mahl süßen Duftes für den Herrn bringt einen Farren, einen Widder, sieben fehlerlose noch nicht jährige Lämmer dar,
und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
37 sodann ihr Speise- und ihr Trankopfer zum Farren, zum Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
38 und einen Bock als Sündopfer außer dem regelmäßigen Brandopfer, sowie sein Speise- und Trankopfer!
dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
39 An euren Festen sollt ihr sie für den Herrn bereiten, abgesehen von den Brand- und Speiseopfern, die ihr gelobet oder freiwillig darbringt, sowie den Trank- und Dankopfern!'"
Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.
40 Und Moses redete zu den Israeliten so, wie der Herr dem Moses geboten hatte.
Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.