< 4 Mose 28 >

1 Und der Herr sprach zu Moses:
Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 "Befiehl den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: 'Ihr sollt mir pünktlich meine Opfergabe bringen, meine Speise, als Mahl süßen Duftes zu seiner Zeit!'
Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Meine Opfergabe, meine Speise [W. mein Brot] zu [O. von] meinen Feueropfern, mir zum lieblichen Geruch, sollt ihr acht haben mir darzubringen zu ihrer bestimmten Zeit.
3 Und sprich zu ihnen: 'Das ist das Mahl, das ihr dem Herrn darbringen sollt: Zwei fehlerlose, noch nichtjährige Lämmer Tag für Tag als stetig Brandopfer!
Und sprich zu ihnen: Dies ist das Feueropfer, das ihr Jehova darbringen sollt: zwei einjährige Lämmer ohne Fehl, täglich, als beständiges Brandopfer.
4 Das eine Lamm sollst du am Morgen bereiten, das andere zwischen den Abendstunden!
Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden;
5 Dazu ein Zehntel Scheffel feines Mehl, mit einem vierter Krug Öl zerstoßener Oliven angemacht, zum Speiseopfer!
und zum Speisopfer ein zehntel Epha Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin zerstoßenen Öles,
6 Das stetige Brandopfer, das am Berge Sinai eingesetzt ward, zum süßen Duft als Mahl für den Herrn!
[ein beständiges Brandopfer, das am Berge Sinai eingesetzt [And. üb.: geopfert] wurde, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova; ]
7 Ein vierter Krug sei sein Trankopfer für jedes Lamm! Spende dem Herrn das Bieropfer im Heiligtum!
und sein Trankopfer, ein viertel Hin zu dem einen Lamme; im Heiligtum sollst du das Trankopfer von starkem Getränk dem Jehova spenden.
8 Das zweite Lamm sollst du zwischen den Abendstunden bereiten! Du sollst es mit dem gleichen Speiseopfer, wie am Morgen, bereiten, und mit seinem Trankopfer als Mahl süßen Duftes für den Herrn!
Und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; wie das Morgenspeisopfer und sein Trankopfer, so sollst du zu diesem opfern, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova.
9 Am Sabbattage zwei fehlerlose, noch nicht jährige Lämmer sowie zwei Zehntel feines Mehl, mit Öl bereitet, zum Speiseopfer und zu seinem Trankopfer!
Und am Sabbathtage zwei einjährige Lämmer ohne Fehl, und als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, und sein Trankopfer.
10 Das ist das stetige Sabbatbrandopfer neben dem stetigen Brandopfer und seinem Trankopfer.
Es ist das Brandopfer des Sabbaths an jedem Sabbath nebst dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.
11 Je am ersten Tage eurer Monde sollt ihr als Brandopfer dem Herrn zwei junge Stiere bringen, einen Widder, sieben fehlerlose, noch nicht jährige Lämmer,
Und im Anfang eurer Monate sollt ihr Jehova ein Brandopfer darbringen: zwei junge Farren und einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehl;
12 dazu drei Zehntel feines Mehl, mit Öl bereitet, für das Speiseopfer auf jeden Stier, zwei Zehntel feines Mehl, mit Öl bereitet, für das Speiseopfer auf jeden Widder,
und zu jedem Farren drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer; und zu dem einen Widder zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer;
13 ein Zehntel feines Mehl, mit Öl bereitet, für das Speiseopfer auf jedes Lamm, als Brandopfer von süßem Duft, als Mahl für den Herrn!
und zu jedem Lamme je ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer. Es ist ein Brandopfer, ein lieblicher Geruch, ein Feueropfer dem Jehova.
14 Bei ihren Trankopfern soll ein halber Krug auf jeden Farren kommen, ein dritter Krug auf jeden Widder, ein Viertel Wein auf jedes Lamm! Das ist das Opfer, das an jedem Neumond des ganzen Jahres darzubringen ist.
Und ihre Trankopfer: ein halbes Hin Wein soll zu einem Farren sein, und ein drittel Hin zu dem Widder, und ein viertel Hin zu einem Lamme. Das ist das monatliche Brandopfer in jedem Monat, nach den Monaten des Jahres.
15 Als Sündopfer diene dem Herrn ein Ziegenbock! Man soll ihn und sein Trankopfer zum stetigen Brandopfer bereiten!
Und ein Ziegenbock zum Sündopfer dem Jehova soll nebst dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer geopfert werden.
16 Am vierzehnten des ersten Monds ist Passah für den Herrn.
Und im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, ist Passah dem Jehova.
17 Am fünfzehnten desselben Monds ist Festfeier. Sieben Tage soll nur ungesäuertes Brot gegessen werden!
Und am fünfzehnten Tage dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden.
18 Am ersten Tag ist Vorlesung im Heiligtum. Da dürft ihr keine Werktagsarbeit tun.
Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung [S. die Anm. zu 2. Mose 12,16] sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
19 Als Opfermahl für den Herrn bringt zwei junge Stiere, einen Widder, sieben noch nicht jährige Lämmer! Sie sollen bei euch fehlerlos sein!
Und ihr sollt dem Jehova ein Feueropfer, ein Brandopfer darbringen: zwei junge Farren und einen Widder und sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;
20 Dann sollt ihr als ihr Speiseopfer feines Mehl herrichten, mit Öl bereitet, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder!
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel sollt ihr opfern zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder;
21 Zu dem der sieben Lämmer nur ein Zehntel!
je ein Zehntel sollst du opfern zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;
22 Und einen Bock zum Sündopfer, um euch Sühne zu schaffen!
und einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun.
23 So sollt ihr diese bereiten, ganz abgesehen vom Morgenbrandopfer, das ein stetiges Brandopfer ist!
Außer dem Morgen-Brandopfer, das zum beständigen Brandopfer ist, sollt ihr das opfern.
24 Die gleichen sollt ihr Tag für Tag sieben Tage lang bereiten, als Mahl für den Herrn von süßem Duft! Man soll sie neben dem stetigen Brandopfer und dem dazu gehörenden Trankopfer noch bereiten!
Solches sollt ihr täglich opfern, sieben Tage lang, als Speise [W. Brot] eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem Jehova; nebst dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden.
25 Am siebten Tage sollt ihr Vorlesung am Heiligtum abhalten! Da dürft ihr keine Werktagsarbeit tun.
Und am siebten Tage soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
26 Am Tage der Erstlinge bringt dem Herrn ein neues Speiseopfer dar! An eurem Wochenfeste haltet Vorlesung im Heiligtum ab! Da dürft ihr keine Werktagsarbeit tun.
Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem Jehova ein neues Speisopfer darbringet, an eurem Wochenfeste, [W. an euren Wochen. S. 3. Mose 23,15 usw.; 5. Mose 16,9-12] soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
27 An Brandopfern zu süßem Duft für den Herrn bringt zwei junge Stiere, einen Widder, sieben noch nicht jährige Lämmer!
Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem Jehova: zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer;
28 Und als ihr Speiseopfer feines Mehl, mit Öl bereitet, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder,
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
29 ein Zehntel für jedes dieser sieben Lämmer,
je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;
30 und einen Ziegenbock, um Sühne euch zu schaffen!
und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu tun.
31 Abgesehen vom stetigen Brandopfer und seinem Speiseopfer sollt ihr diese bereiten! Sie sollen bei euch fehlerlos sein, ebenso ihre Trankopfer!'"
Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer sollt ihr sie opfern [ohne Fehl sollen sie euch sein] nebst ihren Trankopfern.

< 4 Mose 28 >