< 4 Mose 19 >

1 Und der Herr sprach zu Moses:
Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:
2 "Dies ist die Gesetzesbestimmung, von welcher der Herr folgendes verordnet: 'Sag den Söhnen Israels, sie sollen dir eine rote Kuh bringen, an der kein Makel ist und auf die noch kein Joch gekommen!
Dies ist eine Gesetzesbestimmung, die der HERR geboten hat, indem er sprach: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen eine tadellose Kuh, an der kein Mangel und auf die noch kein Joch gekommen ist, und gebt sie dem Priester Eleasar,
3 Gebt sie dem Priester Eleazar! Man führe sie vor das Lager und schlachte sie vor ihm!
der soll sie vor das Lager hinausführen und daselbst vor seinen Augen schächten lassen.
4 Und der Priester Eleazar nehme von ihrem Blut mit seinem Finger und sprenge an des Festgezeltes Vorderseite siebenmal von ihrem Blut!
Darnach soll Eleasar, der Priester, mit seinem Finger von ihrem Blute nehmen und von ihrem Blut siebenmal gegen die Stiftshütte sprengen,
5 Dann verbrenne man die Kuh vor seinen Augen! Ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut soll man verbrennen mitsamt dem Mist!
und die Kuh soll er vor seinen Augen verbrennen lassen; ihre Haut und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist soll er verbrennen lassen.
6 Dann nehme der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesinwolle und werfe es in den Kuhbrand!
Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es auf die brennende Kuh werfen.
7 Dann wasche der Priester seine Kleider und bade seinen Leib in Wasser! Dann darf er wieder in das Lager kommen. Doch bleibt der Priester unrein bis zum Abend.
Und der Priester soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden und darnach ins Lager gehen; und der Priester soll unrein sein bis an den Abend.
8 Auch wer sie verbrennt, soll seine Kleider im Wasser waschen! Er bade auch seinen Leib in Wasser! Auch ist er unrein bis zum Abend.
Gleicherweise soll der, welcher sie verbrannt hat, seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser baden und unrein sein bis an den Abend.
9 Ein reiner Mann sammle die Kuhasche und lege sie draußen vor dem Lager an einen reinen Ort hin, um sie für die israelitische Gemeinde zum Reinigungswasser aufzuheben! Ein Sündopfer ist es.
Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie daselbst für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werde für das Reinigungswasser; denn es ist ein Sündopfer.
10 Der Sammler der Kuhasche wasche gleichfalls seine Kleider! Er ist unrein bis zum Abend. Den Israeliten und dem Fremdling bei ihnen gelte es als ewige Satzung!
Und der, welcher die Asche von der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend.
11 Wer einen Toten, eine Menschenleiche, berührt, wird für sieben Tage unrein.
Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang.
12 Er soll sich damit am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann wird er wieder rein. Entsündigt er sich aber nicht am dritten und am siebten Tage, dann bleibt er unrein.
Ein solcher soll sich mit demselben [Wasser] am dritten und am siebenten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tag nicht entsündigt, so wird er nicht rein.
13 Wer einen Toten, eines toten Menschen Leiche, berührt und sich nicht entsündigt, verunreinigt die Wohnstätte des Herrn. Gestrichen aus Israel werde diese Person. Weil man kein Reinigungswasser auf sie gesprengt hat, bleibt sie unrein. Ihre Unreinheit bleibt weiter an ihr.
Wenn aber jemand den Leichnam eines Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, eine solche Seele soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über sie gesprengt worden ist; und sie bleibt unrein, ihre Unreinigkeit ist noch an ihr.
14 Auch dies Gesetz gilt: Stirbt jemand in einem Zelte, so wird, wer das Zelt betritt und wer im Zelte ist, für sieben Tage unrein.
Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein.
15 Und jedes offene Gefäß, dem kein Deckel aufgebunden ist, wird unrein.
Und alle offenen Geschirre, worüber kein Deckel gebunden ist, sind unrein.
16 Wer im Freien einen Ermordeten oder sonst Verstorbenen oder ein Gerippe oder ein Grab berührt, wird sieben Tage unrein.
Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein.
17 Für den Unreinen nehme man Asche vom verbrannten Sündopfer und gieße darüber frisches Wasser in ein Gefäß!
So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche dieses verbrannten Sündopfers nehmen und lebendiges Wasser darüber tun in ein Geschirr.
18 Dann nehme ein reiner Mann Ysop und tauche ihn ins Wasser und besprenge das Zelt samt allen Geräten und Personen darin sowie den, der das Gerippe oder den Ermordeten oder sonst Gestorbenen oder eine Grabstätte berührt hat!
Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Geschirre und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat.
19 Am dritten und am siebten Tage besprenge der Reine den Unreinen und entsündige ihn am siebten Tage! Dann wasche er seine Kleider und bade sich in Wasser! So wird er am Abend rein.
Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebenten Tage; so wird er ihn am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein sein.
20 Wird aber jemand unrein und entsündigt sich nicht, so ist eine solche Person aus der Volksgemeinde zu streichen. Denn sie verunreinigt das Heiligtum des Herrn. Sie ward nicht mit Reinigungswasser besprengt. Darum ist sie unrein.
Ist aber jemand unrein und will sich nicht entsündigen lassen, dessen Seele soll aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt, er ist nicht mit Reinigungswasser besprengt, darum ist er unrein.
21 Dies gelte ihnen als ewige Satzung! Wer Reinigungswasser sprengt, muß seine Kleider waschen. Und unrein bis zum Abend wird, wer Reinigungswasser anrührt.
Und das soll ihnen eine ewig gültige Satzung sein. Derjenige aber, welcher mit dem Reinigungswasser besprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Reinigungswasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend.
22 Was der Unreine berührt, ist unrein. Wer ihn berührt, ist auch unrein bis zum Abend.'"
Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, die soll unrein sein bis an den Abend.

< 4 Mose 19 >