< 4 Mose 19 >

1 Und der Herr sprach zu Moses:
Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
2 "Dies ist die Gesetzesbestimmung, von welcher der Herr folgendes verordnet: 'Sag den Söhnen Israels, sie sollen dir eine rote Kuh bringen, an der kein Makel ist und auf die noch kein Joch gekommen!
Diese Weise soll ein Gesetz sein, das der HERR geboten hat und gesagt: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir führen eine rötliche Kuh ohne Wandel, an der kein Fehl sei, und auf die noch nie kein Joch kommen ist.
3 Gebt sie dem Priester Eleazar! Man führe sie vor das Lager und schlachte sie vor ihm!
Und gebet sie dem Priester Eleasar; der soll sie hinaus vor das Lager führen und daselbst vor ihm schlachten lassen:
4 Und der Priester Eleazar nehme von ihrem Blut mit seinem Finger und sprenge an des Festgezeltes Vorderseite siebenmal von ihrem Blut!
Und Eleasar, der Priester, soll ihres Bluts mit seinem Finger nehmen und stracks gegen die Hütte des Stifts sieben mal sprengen,
5 Dann verbrenne man die Kuh vor seinen Augen! Ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut soll man verbrennen mitsamt dem Mist!
und die Kuh vor ihm verbrennen lassen, beide ihr Fell und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist.
6 Dann nehme der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesinwolle und werfe es in den Kuhbrand!
Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und rosinrote Wolle nehmen und auf die brennende Kuh werfen,
7 Dann wasche der Priester seine Kleider und bade seinen Leib in Wasser! Dann darf er wieder in das Lager kommen. Doch bleibt der Priester unrein bis zum Abend.
und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und danach ins Lager gehen und unrein sein bis an den Abend.
8 Auch wer sie verbrennt, soll seine Kleider im Wasser waschen! Er bade auch seinen Leib in Wasser! Auch ist er unrein bis zum Abend.
Und der sie verbrannt hat, soll auch seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib in Wasser baden und unrein sein bis an den Abend.
9 Ein reiner Mann sammle die Kuhasche und lege sie draußen vor dem Lager an einen reinen Ort hin, um sie für die israelitische Gemeinde zum Reinigungswasser aufzuheben! Ein Sündopfer ist es.
Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh aufraffen und sie schütten außer dem Lager an eine reine Stätte, daß sie daselbst verwahret werde für die Gemeine der Kinder Israel zum Sprengwasser; denn es ist ein Sündopfer.
10 Der Sammler der Kuhasche wasche gleichfalls seine Kleider! Er ist unrein bis zum Abend. Den Israeliten und dem Fremdling bei ihnen gelte es als ewige Satzung!
Und derselbe, der die Asche der Kuh aufgeraffet hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. Dies soll ein ewiges Recht sein den Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter euch wohnen.
11 Wer einen Toten, eine Menschenleiche, berührt, wird für sieben Tage unrein.
Wer nun irgend einen toten Menschen anrühret, der wird sieben Tage unrein sein.
12 Er soll sich damit am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann wird er wieder rein. Entsündigt er sich aber nicht am dritten und am siebten Tage, dann bleibt er unrein.
Der soll sich hiemit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage, so wird er rein; und wo er sich nicht am dritten Tage und am siebenten Tage entsündiget, so wird er nicht rein werden.
13 Wer einen Toten, eines toten Menschen Leiche, berührt und sich nicht entsündigt, verunreinigt die Wohnstätte des Herrn. Gestrichen aus Israel werde diese Person. Weil man kein Reinigungswasser auf sie gesprengt hat, bleibt sie unrein. Ihre Unreinheit bleibt weiter an ihr.
Wenn aber jemand irgend einen toten Menschen anrühret und sich nicht entsündigen wollte, der verunreiniget die Wohnung des HERRN, und solche Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Darum daß das Sprengwasser nicht über ihn gesprenget ist, so ist er unrein, solange er sich nicht davon reinigen läßt.
14 Auch dies Gesetz gilt: Stirbt jemand in einem Zelte, so wird, wer das Zelt betritt und wer im Zelte ist, für sieben Tage unrein.
Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch in der Hütte stirbt: Wer in die Hütte gehet; und alles, was in der Hütte ist, soll unrein sein sieben Tage.
15 Und jedes offene Gefäß, dem kein Deckel aufgebunden ist, wird unrein.
Und alles offene Geräte, das keinen Deckel noch Band hat, ist unrein.
16 Wer im Freien einen Ermordeten oder sonst Verstorbenen oder ein Gerippe oder ein Grab berührt, wird sieben Tage unrein.
Auch wer anrühret auf dem Felde einen Erschlagenen mit dem Schwert oder einen Toten, eines Menschen Bein, oder Grab, der ist unrein sieben Tage.
17 Für den Unreinen nehme man Asche vom verbrannten Sündopfer und gieße darüber frisches Wasser in ein Gefäß!
So sollen sie nun für den Unreinen nehmen der Asche dieses verbrannten Sündopfers und fließend Wasser drauf tun in ein Gefäß.
18 Dann nehme ein reiner Mann Ysop und tauche ihn ins Wasser und besprenge das Zelt samt allen Geräten und Personen darin sowie den, der das Gerippe oder den Ermordeten oder sonst Gestorbenen oder eine Grabstätte berührt hat!
Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und die Hütte besprengen und alle Geräte und alle Seelen, die drinnen sind; also auch den, der eines Toten Bein oder Erschlagenen oder Toten oder Grab angerühret hat.
19 Am dritten und am siebten Tage besprenge der Reine den Unreinen und entsündige ihn am siebten Tage! Dann wasche er seine Kleider und bade sich in Wasser! So wird er am Abend rein.
Es soll aber der Reine den Unreinen am dritten Tage und am siebenten Tage besprengen und ihn am siebenten Tage entsündigen; und soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, so wird er am Abend rein.
20 Wird aber jemand unrein und entsündigt sich nicht, so ist eine solche Person aus der Volksgemeinde zu streichen. Denn sie verunreinigt das Heiligtum des Herrn. Sie ward nicht mit Reinigungswasser besprengt. Darum ist sie unrein.
Welcher aber unrein sein wird und sich nicht entsündigen will, des Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeine; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreiniget und ist mit Sprengwasser nicht besprenget; darum ist er unrein.
21 Dies gelte ihnen als ewige Satzung! Wer Reinigungswasser sprengt, muß seine Kleider waschen. Und unrein bis zum Abend wird, wer Reinigungswasser anrührt.
Und dies soll ihnen ein ewiges Recht sein. Und der auch, der mit dem Sprengwasser gesprenget hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Sprengwasser anrühret, der soll unrein sein bis an den Abend.
22 Was der Unreine berührt, ist unrein. Wer ihn berührt, ist auch unrein bis zum Abend.'"
Und alles, was er anrühret, wird unrein werden, und welche Seele er anrühren wird, soll unrein sein bis an den Abend.

< 4 Mose 19 >