< 3 Mose 15 >
1 Und der Herr sprach zu Moses und Aaron also:
Und Jahwe redete mit Mose und Aaron also:
2 "Redet mit den Söhnen Israels und sprecht zu ihnen: Wer einen Fluß an seinem Fleische hat, dessen Ausfluß ist unrein.
Redet mit den Israeliten und sprecht zu ihnen: wenn irgend jemand an seiner Scham einen Fluß hat, so ist solches ein unreiner Fluß.
3 Dies ist eine Unreinheit durch seinen Fluß: Mag sein Fleisch seinen Fluß ausscheiden oder mag sein Fleisch so verstopft sein, daß nichts fließt, bei ihm ist es Unreinheit.
Und zwar verhält es sich so mit seiner Unreinigkeit infolge seines Flusses: Mag nun der Fluß aus seiner Scham im Gange sein oder seine Scham verstopft sein, so daß nichts ausfließt - es liegt Unreinigkeit bei ihm vor.
4 Das ganze Lager, auf dem der Flüssige liegt, ist unrein, ebenso alles Gerät, auf dem er sitzt.
Alles Lager, auf dem der Flüssige liegt, wird unrein, und alles Geräte, auf dem er sitzt, wird unrein.
5 Wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen, dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
6 Wer sich auf das Gerät setzt, auf dem der Flüssige saß, soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und wer sich auf das Geräte setzt, auf dem der Flüssige saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
7 Wer das Fleisch des Flüssigen berührt, soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und wer den Leib des Flüssigen berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
8 Speit der Flüssige auf den Reinen, so wasche dieser seine Kleider und bade sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und wenn der Flüssige seinen Speichel auf einen Reinen wirft, so muß dieser seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
9 Alles Reitzeug, auf dem der Flüssige reitet, ist unrein.
Und jeder Sattel, auf dem der Flüssige reitet, wird unrein.
10 Wer etwas, was unter ihm war, anrührt, bleibt bis zum Abend unrein. Wer es fortträgt, soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und wer irgend etwas von dem berührt, was sich unter ihm befindet, der wird unrein bis zum Abend. Und wer es fortträgt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
11 Wen der Flüssige mit ungewaschenen Händen berührt, der wasche seine Kleider und bade sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und jeder, den der Flüssige berührt, ohne zuvor seine Hände mit Wasser abgespült zu haben, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
12 Ein Tongefäß, das der Flüssige berührt, werde zerbrochen und alles Holzgerät mit Wasser abgespült!
Irdene Gefäße, die der Flüssige berührt, müssen zerbrochen, alle hölzernen Gefäße aber mit Wasser abgespült werden.
13 Wird der Flüssige rein von seinem Fluß, dann zähle er von seinem Reinwerden sieben Tage! Dann wasche er seine Kleider und bade sein Fleisch in frischem Wasser! Dann ist er rein.
Wenn aber der Flüssige rein wird von seinem Flusse, so soll er von da ab, wo er rein wurde, sieben Tage zählen; alsdann soll er seine Kleider waschen und seinen Leib in lebendigem Wasser baden - so wird er rein werden.
14 Am achten Tage soll er zwei Turtel- oder junge Tauben nehmen; dann komme er an des Festgezeltes Pforte vor den Herrn und gebe sie dem Priester!
Am achten Tag aber nehme er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, gehe hin vor Jahwe an die Thüre des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester.
15 Der Priester richte sie her, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer! So schaffe ihm der Priester wegen seines Flusses Sühne vor dem Herrn!
Der Priester aber soll sie herrichten, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer; und so soll ihm der Priester Sühne schaffen vor Jahwe wegen seines Flusses.
16 Entgeht einem Mann der Same, so bade er seinen ganzen Leib! Er bleibt bis zum Abend unrein!
Wenn jemandem der Same entgeht, so muß er seinen Leib baden und bleibt unrein bis zum Abend.
17 Und jedes Tuch und jedes Lederzeug, an die Samen kommt, werde gewaschen! Bis zum Abend bleibt es unrein.
Und alles Kleid und alles Leder, an das solcher Same kommt, muß gewaschen werden und bleibt unrein bis zum Abend.
18 Und schläft jemand bei einem Weibe, daß Samenfluß erfolgt, so müssen sie sich baden und sind bis zum Abend unrein.
Und wenn einer bei einem Weibe liegt und Samenerguß erfolgt, so müssen sie sich baden und bleiben unrein bis zum Abend.
19 Wird ein Weib durch seines Leibes Blutfluß flüssig, so haftet sieben Tage an ihr die Unreinheit. Wer sie berührt, wird bis zum Abend unrein.
Wenn ein Weib flüssig wird, indem sie ihres Leibes Blutfluß hat, so haftet an ihr die Unreinigkeit sieben Tage lang, und jeder, der Sie berührt, wird unrein bis zum Abend.
20 Alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein.
Und alles, worauf sie liegt während ihrer Unreinigkeit, wird unrein; und alles, worauf sie sitzt, wird unrein.
21 Wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und jeder, der ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
22 Wer irgendein Gerät berührt, auf dem sie saß, der soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und jeder, der irgend ein Geräte berührt, auf dem Sie saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
23 Wer auf dem Lager oder dem Gerät, auf dem sie saß, etwas berührt, wird bis zum Abend unrein.
Und wenn er etwas berührt, was sich auf dem Lager oder auf dem Geräte befindet, auf dem sie sitzt, so wird er unrein bis, zum Abend.
24 Wenn einer bei ihr liegt, kommt er in ihre Unreinheit und bleibt sieben Tage unrein. Das ganze Lager, auf dem er liegt, wird unrein.
Und wenn einer bei ihr liegen sollte und von ihrer Unreinigkeit an ihn kommt, so bleibt er sieben Tage lang unrein, und alles Lager, auf dem er liegt, wird unrein.
25 Fließt eines Weibes Blutfluß viele Tage außer der Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinheit, oder wenn sie über ihre Unreinheit hinaus noch flüssig bleibt, so gelten alle Tage des Flusses ihrer Unreinheit als Tage ihrer Unreinheit. Sie ist unrein.
Wenn aber ein Weib lange Zeit hindurch den Blutfluß hat, außer der Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, oder wenn Sie blutflüssig bleibt über die Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit hinaus, so gilt von ihr die ganze Zeit hindurch, die sie an dem unreinen Flusse leidet, dasselbe, wie zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit: Sie ist unrein.
26 Das ganze Lager, auf dem sie alle Tage ihres Flusses sitzt, gelte ihr wie das Lager ihrer gewöhnlichen Unreinheit, und alles Gerät, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie bei ihrer gewöhnlichen Unreinheit.
Alles Lager, auf dem sie liegt, so lange Sie an dem Flusse leidet, hat ihr zu gelten, wie das Lager zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, und alles Geräte, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie es unrein wird bei ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit.
27 Und unrein wird jeder, der diese Dinge berührt. Er wasche seine Kleider und bade sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Wer diese Dinge berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
28 Ist sie aber von ihrem Flusse rein geworden, so zähle sie noch sieben Tage! Dann ist sie rein.
Wenn sie aber rein geworden ist von ihrem Fluß, so soll sie noch sieben Tage zählen: darnach soll sie als rein gelten.
29 Am achten Tage soll sie zwei Turtel- oder junge Tauben nehmen; dann bringe sie diese zum Priester an des Festgezeltes Pforte!
Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und dieselben zum Priester bringen an die Thüre des Offenbarungszeltes.
30 Der Priester richte die eine als Sündopfer her, die andere als Brandopfer! Und so verschaffe der Priester ihr vor dem Herrn Sühne, des Flusses wegen, der sie unrein machte!
Und der Priester soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer herrichten, und so soll ihr der Priester vor Jahwe Sühne schaffen wegen ihres unreinen Flusses.
31 Ihr sollt die Söhne Israels ob ihrer Unreinheit verwarnen, auf daß sie nicht durch ihre Unreinheit sterben, indem sie meine Wohnung in ihrer Mitte unrein machen!
So sollst du die Israeliten verwarnen in betreff ihrer Unreinigkeit, damit Sie nicht sterben infolge ihrer Unreinigkeit, indem Sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32 Das ist das Gesetz über den Flüssigen und den, dem der Same entgeht, wodurch er unrein wird,
Das sind die Bestimmungen in betreff des Flüssigen und dessen, dem der Same entgeht, so daß er dadurch unrein wird;
33 und über die, die an ihrer Unreinigkeit leidet, und über den, der seinen Fluß hat, über Männer wie über Weiber, und über den, der bei einer Unreinen liegt.'"
und in betreff derjenigen, die an ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit leidet, und dessen, der einen Fluß hat, es sei ein Mann oder ein Weib, sowie dessen, der bei einer Unreinen liegt.