< 3 Mose 14 >
1 Und der Herr sprach zu Moses also:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
2 "Dies ist das Gesetz über den für aussätzig Erklärten am Tage seiner Reinigung: Man bringe seinen Fall vor den Priester!
Dies ist das Gesetz für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung. Und er werde vor den Priester gebracht.
3 Dann gehe der Priester vor das Lager! Beschaut es der Priester und ist der Aussatzschaden am Aussätzigen geheilt,
Und der Priester gehe hinaus außerhalb des Lagers, und der Priester sehe: und siehe, ist das Aussatzmal geheilt an dem Aussätzigen:
4 dann gebiete der Priester, daß man für den zu Reinigenden zwei lebende, reine Vögel und Zedernholz und Karmesinwolle und Ysop hole!
So gebiete der Priester, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige, reine Vögel und Zedernholz und Scharlach doppelt gefärbt und Ysop nehme;
5 Dann gebiete der Priester, daß man den einen Vogel in ein Tongefäß über frischem Wasser schlachte!
Und der Priester gebiete, daß man einen der Vögel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser.
6 Den anderen lebendigen Vogel soll er nehmen und das Zedernholz, die Karmesinwolle und den Ysop und tauche sie und den lebendigen Vogel ins Blut des über frischem Wasser abgeschlachteten Vogels.
Und den lebendigen Vogel, den nehme er und das Zederholz und den doppelt gefärbten Scharlach und den Ysop und tauche sie und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels, der über dem lebendigen Wasser geschlachtet worden,
7 Dann besprenge er den vom Aussatz zu Reinigenden siebenmal und reinige ihn so! Den lebenden Vogel aber lasse er aufs freie Feld!
Und spritze davon siebenmal über den, der sich vom Aussatze reinigen läßt, und reinige ihn; und entsende den lebendigen Vogel über das Feld hin.
8 Dann wasche der sich zu Reinigende seine Kleider und schere sein ganzes Haar und bade sich, so wird er rein. Danach darf er ins Lager kommen, bleibe aber noch sieben Tage vor seinem Zelte!
Und der zu Reinigende wasche seine Kleider und schere all sein Haar ab und bade im Wasser, so ist er rein, und nachher komme er ins Lager, bleibe aber sieben Tage außerhalb seines Zeltes.
9 Am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, seinen Kopf und seinen Bart und seine Augenbrauen! All sein Haar soll er scheren! Dann wasche er seine Kleider und bade seinen Leib! So wird er rein.
Und am siebenten Tag schere er all sein Haar, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen und all sein Haar schere er; und wasche seine Kleider und bade sein Fleisch im Wasser und er ist rein.
10 Am achten Tage soll er zwei fehlerlose Lämmer nehmen und ein noch nicht einjähriges, fehlerloses, weibliches Lamm sowie drei Zehntel feines Mehl, mit Öl bereitet, für das Speiseopfer und eine Kanne Öl!
Und am achten Tage nehme er zwei Lämmer ohne Fehl und ein Mutterlamm ohne Fehl von einem Jahr und drei Zehntel Semmelmehl als Speiseopfer, mit Öl vermischt, und ein Log Öl.
11 Der Priester, der reinigt, stelle den Mann, der sich reinigen läßt, und diese Sachen vor den Herrn an des Festgezeltes Tür!
Und der reinigende Priester lasse den Mann, der sich reinigen läßt, samt denselben vor Jehovah an den Eingang des Versammlungszeltes stehen.
12 Dann nehme der Priester das eine Lamm und bringe es als Schuldopfer mit der Kanne Öl dar und weihe beides vor dem Herrn!
Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es dar zum Schuldopfer, und das Log Öl, und webe sie als Webe vor Jehovah;
13 Und er schlachte an dem Orte, wo das Sünd- und Brandopfer geschlachtet wird, das Lamm an heiliger Stätte! Dem Priester gehöre das Schuldopfer wie das Sündopfer! Es ist hochheilig.
Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer ist das Schuldopfer des Priesters; es ist allerheiligst.
14 Dann nehme der Priester vom Blut des Schuldopfers! Der Priester streiche es dem zu Reinigenden an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes!
Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und der Priester gebe es auf das rechte Ohrläppchen des zu Reinigenden und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
15 Dann nehme der Priester aus der Kanne etwas Öl und gieße es in die priesterliche Linke!
Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße in seine linke flache Hand;
16 Dann tauche der Priester seinen rechten Finger in das Öl in seiner Linken und sprenge vor dem Herrn vom Öl mit seinem Finger siebenmal!
Und tauche der Priester seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken flachen Hand ist, und spritze mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor Jehovah;
17 Vom Öl, das auf seiner Hand noch übrigbleibt, soll der Priester dem zu Reinigenden etwas an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand streichen und an die große Zehe seines rechten Fußes oben auf das Blut des Schuldopfers!
Und von dem übrigen des Öls aus seiner flachen Hand gebe der Priester dem sich Reinigenden auf das rechte Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf dem Blute des Schuldopfers;
18 Was dann noch übrig ist von dem Öle auf der Hand des Priesters, soll er auf das Haupt des zu Reinigenden tun! So schaffe ihm der Priester vor dem Herrn Sühne!
Und gebe das übrige von dem Öl, das auf des Priesters flacher Hand ist, auf das Haupt des zu Reinigenden, und der Priester sühne über ihm vor Jehovah.
19 Dann richte der Priester das Sündopfer her und schaffe so Sühne dem zu Reinigenden wegen seiner Unreinheit! Danach soll er das Brandopfer schlachten!
Und der Priester mache das Sündopfer und sühne über den sich Reinigenden von seiner Unreinheit, und schlachte hernach das Brandopfer.
20 Dann bringe der Priester auf dem Altar das Brand- und das Speiseopfer dar! Schafft ihm so der Priester Sühne, dann wird er rein.
Und der Priester lasse aufgehen das Brandopfer und das Speiseopfer auf dem Altar, und der Priester sühne über ihm, und er ist rein.
21 Ist er aber arm und unvermöglich, dann nehme er ein Lamm als Schuldopfer zur Darbringung und Sühneschaffung sowie ein Zehntel feines Mehl, mit Öl bereitet, mit einer Kanne Öl für das Speiseopfer
Und wenn er arm ist und seine Hand nicht hinreicht, so nehme er ein Lamm als Schuldopfer zur Webe, über ihm zu sühnen, und ein Zehntel Semmelmehl, mit Öl vermischt, zum Speiseopfer, und ein Log Öl;
22 Sowie zwei Turtel- oder ein Paar junge Tauben, wie er es eben vermag! Die eine sei Sündopfer, die andere Brandopfer!
Und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, wofür seine Hand hinreicht, und eine sei ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer.
23 Er bringe sie am achten Tage nach seiner Reinigung zum Priester an des Festgezeltes Tür vor den Herrn!
Und am achten Tage seiner Reinigung bringe er sie zum Priester an den Eingang des Versammlungszeltes vor Jehovah.
24 Der Priester nehme mit der Kanne Öl das Lamm des Schuldopfers! Dann bringe der Priester sie vor dem Herrn als Abgabe dar!
Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webe vor Jehovah.
25 Dann schlachte man das Lamm des Schuldopfers! Der Priester nehme vom Blut des Schuldopfers und streiche es dem zu Reinigenden an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes!
Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers, und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers und gebe es dem sich Reinigenden auf das rechte Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand, und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
26 Von dem Öle soll der Priester etwas in die priesterliche Linke gießen!
Und von dem Öl gieße der Priester auf des Priesters linke flache Hand,
27 Dann sprenge der Priester mit seinem rechten Finger etwas von dem Öl in seiner Linken vor den Herrn siebenmal!
Und es spritze der Priester mit seinem rechten Finger siebenmal von dem Öl auf seiner linken flachen Hand vor Jehovah.
28 Dann tue der Priester etwas von dem Öl in seiner Hand an des zu Reinigenden rechtes Ohrläppchen und an den Daumen seiner Rechten und an die große Zehe seines rechten Fußes, wo sich das Blut des Schuldopfers befindet!
Und der Priester gebe von dem Öl auf seiner flachen Hand auf das rechte Ohrläppchen des zu Reinigenden, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes auf den Ort des Blutes des Schuldopfers.
29 Was vom Öl auf des Priesters Hand noch übrig ist, soll er an des zu Reinigenden Kopf tun! So schaffe er ihm vor dem Herrn Sühne!
Und das übrige von dem Öl auf des Priesters flacher Hand gebe er auf den Kopf des sich Reinigenden, um über ihm zu sühnen vor Jehovah;
30 Dann richte er von den Turteltauben oder jungen Tauben, die er sich leisten kann,
Und opfere die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben, wozu seine Hand reicht;
31 die eine als Sündopfer her, die andere als Brandopfer samt dem Speiseopfer! So schaffe der Priester dem zu Reinigenden Sühne vor dem Herrn!
Das, wozu seine Hand reicht, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, auf dem Speiseopfer; und der Priester sühne über dem sich Reinigenden vor Jehovah.
32 Das ist die Weisung für den, der den Aussatzschaden hat und der bei seiner Reinigung unvermöglich ist."
Dies ist das Gesetz für den, an dem das Aussatzmal war, und dessen Hand zu seiner Reinigung nicht hinreichte.
33 Und der Herr redete mit Moses und Aaron also:
Und Jehovah redete zu Mose und zu Aharon und sprach:
34 "Kommt ihr in das Kanaaniterland, das ich euch zu eigen gebe, und schlage ich mit dem Aussatzschaden ein Haus in eurem eigenen Lande,
Wenn ihr zum Land Kanaan kommet, das Ich euch zum Eigentum gebe, und Ich tue das Aussatzmal in ein Haus im Lande eures Eigentums.
35 so komme der Hausbesitzer und melde es dem Priester mit den Worten: 'Wie ein Schaden dünkt es mir am Hause!'
So komme der, dessen das Haus ist, und sage dem Priester an und spreche: Es hat sich mir etwas wie ein Mal im Haus gezeigt.
36 Da gebiete der Priester, das Haus zu räumen, bevor der Priester kommt, den Schaden zu besichtigen, damit nicht alles im Haus unrein werde! Dann soll der Priester kommen, das Haus zu besichtigen!
Und der Priester gebiete, daß sie das Haus räumen, bevor der Priester kommt, um das Mal zu sehen, auf daß nicht alles im Hause unrein werde; und danach gehe der Priester hinein, das Haus zu sehen.
37 Besichtigt er den Schaden und ist an den Hauswänden der Schaden in Gestalt von grünen oder roten Grübchen, die tiefer als die Wand zu liegen scheinen,
Und sieht er das Mal, und siehe, das Mal ist an den Wänden des Hauses: grünliche oder rötliche Vertiefungen, und ihr Ansehen ist niedriger als die Wand;
38 dann gehe der Priester aus dem Haus an die Haustür und verschließe auf sieben Tage das Haus!
So gehe der Priester aus dem Haus an den Eingang des Hauses und verschließe das Haus für sieben Tage.
39 Kommt der Priester am siebten Tag wieder und sieht er, daß der Schaden an den Hauswänden weiter um sich griff,
Und am siebenten Tage kehre der Priester zurück und sehe es, und siehe, hat das Mal an den Wänden des Hauses um sich gegriffen,
40 dann gebiete der Priester, daß man die Steine, an denen der Schaden ist, ausbreche und draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort werfe!
So gebiete der Priester, die Steine, an denen das Mal ist, herauszuziehen und sie sollen sie hinaus zur Stadt an einen unreinen Ort werfen.
41 Dann lasse er das Haus ringsum inwendig abkratzen, und draußen vor der Stadt schütte man den abgekratzten Lehm an einen unreinen Ort!
Und das Haus kratze man von innen ringsum ab und schütte den Staub, den man abgekratzt, außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
42 Dann nehme man andere Steine und bringe sie an den Platz jener Steine! Dann soll man anderen Lehm nehmen und das Haus tünchen!
Und sie sollen andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man nehme anderen Staub und übertünche das Haus.
43 Kehrt der Schaden am Haus wieder, nachdem jene Steine weggenommen und das abgekratzte Haus getüncht,
Wenn aber das Mal zurückkehrt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine herausgezogen, und nachdem man das Haus abgekratzt und nachdem man es übertüncht hat;
44 dann komme der Priester, und sieht er, daß im Haus der Schaden weiter um sich griff, so ist ein fressender Aussatz am Haus. Es ist unrein.
Und der Priester kommt und sieht, und siehe, das Mal hat um sich gegriffen im Hause, so ist es ein zerfressender Aussatz im Hause: es ist unrein.
45 Man schleife das Haus mit seinen Steinen und Balken und den gesamten Lehm des Hauses und bringe es hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort!
Und man reiße das Haus ein, seine Steine und seine Hölzer und all den Staub des Hauses, und bringe es hinaus außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
46 Wer das verschlossene Haus betreten hat, gelte bis zum Abend für unrein!
Und wer in das Haus hineingeht in all den Tagen, da er es verschlossen hat, soll unrein sein bis zum Abend.
47 Wer im Haus geschlafen hat, der soll seine Kleider waschen! Wer im Haus gegessen hat, der soll seine Kleider waschen!
Und wer in dem Hause liegt, soll seine Kleider waschen; und wer im Hause ißt, soll seine Kleider waschen.
48 Kommt der Priester und besichtigt es und hat der Schaden im Haus nicht um sich gegriffen nach dem Tünchen des Hauses, dann erkläre der Priester das Haus für rein! Der Schaden ist geheilt.
Kommt aber der Priester und sieht, und siehe, das Mal hat im Hause nicht um sich gegriffen, nachdem das Haus übertüncht worden ist, so erkläre der Priester das Haus für rein, denn das Mal ist geheilt.
49 Zwei Vögel nehme er zur Entsündigung des Hauses und Zedernholz und Karmesinwolle mit Ysop!
Und er nehme, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel und Zedernholz und Scharlach doppelt gefärbt und Ysop;
50 Dann schlachte er den einen Vogel in ein Tongefäß über frischem Wasser
Und schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser,
51 und nehme das Zedernholz, den Ysop, die Karmesinwolle und den lebenden Vogel, tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das frische Wasser und besprenge siebenmal das Haus!
Und nehme das Zedernholz und den Ysop und den doppelt gefärbten Scharlach und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in die lebendigen Wasser und spritze siebenmal gegen das Haus;
52 So entsündigt er das Haus mit Vogelblut und frischem Wasser, mit dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und der Karmesinwolle!
Und entsündige das Haus mit dem Blut des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Zedernholz und mit dem Ysop und mit dem doppelt gefärbten Scharlach.
53 Dann lasse er den lebenden Vogel vor die Stadt ins freie Feld entkommen! So schaffe er dem Hause Sühne! Dann ist es rein.
Und den lebendigen Vogel entsende er hinaus aus der Stadt über das Feld hin, und sühne über dem Haus; und es ist rein;
54 Das ist die Weisung für die verschiedenen Arten des Aussatzschadens und der Krätze,
Dies ist das Gesetz für alles Aussatzmal und den Nethek;
55 des Aussatzes an Tüchern und Häusern,
Und für den Aussatz am Kleide und am Hause.
56 der Hautmale, des Schorfes und der Flecken,
Und über die Geschwulst, den Schorf und den lichten Fleck.
57 um danach zwischen Rein oder Unrein zu entscheiden. Dies ist das Gesetz über den Aussatz."
Zu unterweisen über den Tag, da man unrein, und den Tag, da man rein ist. Das ist das Gesetz von dem Aussatz.