< Hesekiel 48 >

1 "Dies sind der Stämme Namen: Am Nordende am Weg nach Chetlon hin bis da, wo man nach Chamat geht, und von Chasar Enan bis zu der Grenze vor Damaskus gegen Norden und bis Chamat, von Osten bis nach Westen: ein Erbteil: Dan.
Und das sind die Namen der Stämme: Vom Ende gen Mitternacht, zur Seite des Weges nach Chethlon, wo man kommt gen Chamath, Chazar Enan an der Grenze von Damask, mitternachtwärts, zur Seite Chamaths von der Ostecke zum Meere ist eins für Dan.
2 Und neben dem Gebiet von Dan von Osten bis nach Westen eines: Aser.
Und an der Grenze Dans von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts, hat Ascher eines.
3 Und neben dem Gebiet von Aser von Osten bis nach Westen eines: Naphtali.
Und an der Grenze Aschers von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts hat Naphthali eines.
4 Und neben dem Gebiet von Naphtali von Osten bis nach Westen eins: Manasse.
Und an der Grenze Naphthalis von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts hat Menascheh eines.
5 Und neben dem Gebiete von Manasse von Osten bis nach Westen eines: Ephraim.
Und an der Grenze Menaschehs von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Ephraim eines.
6 Und neben dem Gebiet von Ephraim von Osten bis nach Westen eines: Ruben.
Und an der Grenze Ephraims von der Ecke ostwärts und bis zur Ecke meerwärts hat Ruben eines.
7 Und neben dem Gebiet von Ruben von Osten bis nach Westen eines: Juda.
Und an der Grenze Rubens von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts hat Jehudah eines.
8 Und neben dem Gebiet von Juda von Osten bis nach Westen ist der geweihte Landstrich, den ihr abzusondern habt, an fünfundzwanzigtausend Ellen breit und lang, wie alle andern Teile vom Osten bis zum Westen, das Heiligtum in seiner Mitte.
Und an der Grenze Jehudahs von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts soll die Hebe sein, die ihr heben sollt, fünfundzwanzigtausend in die Breite, und in die Länge wie einer der Teile von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts, und in seiner Mitte sei das Heiligtum.
9 Und der geweihte Landstrich, den ihr für den Herrn absondern müßt, hat in der Länge fünfundzwanzigtausend Ellen, zehntausend in der Breite.
Die Hebe, die ihr Jehovah hebet, soll in die Länge fünfundzwanzigtausend und in die Breite zehntausend sein.
10 Und der geweihte Landstrich sei den Priestern eigen, nach Norden fünfundzwanzigtausend Ellen lang, nach Westen hin zehntausend Ellen breit, nach Osten auch zehntausend breit, nach Süden fünfundzwanzigtausend lang! Und in der Mitte liegt das Heiligtum des Herrn.
Und für diese soll die Hebe der Heiligkeit sein den Priestern, gegen Mitternacht fünfundzwanzigtausend und gegen das Meer zehntausend in die Breite, und gegen Osten zehntausend in die Breite, und gegen Mittag in die Länge fünfundzwanzigtausend, und in ihrer Mitte sei Jehovahs Heiligtum.
11 Geweiht ist es den Priestern, jenen Sadoksöhnen, die meinen Dienst getreu besorgt und die sich nicht verirrt wie einst die Söhne Israels und nicht wie die Leviten.
Es soll sein für die Priester, die geheiligt sind von den Söhnen Zadoks, welche die Hut gehütet, die nicht abgeirrt, als die Söhne Israels abirrten, wie die Leviten abgeirrt.
12 Das Beste von dem Land soll ihnen als Hochheiliges eigen sein, an der Leviten Grenze.
Und eine Hebe von der Hebe des Landes soll ihnen sein, das Heilige des Heiligen bei der Grenze der Leviten.
13 Was die Leviten anbetrifft, so ist, entsprechend dem Gebiet der Priester, das ihre fünfundzwanzigtausend lang, zehntausend breit, die ganze Länge fünfundzwanzigtausend und zehntausend seine Breite.
Und die Leviten sollen haben der Grenze der Priester entlang fünfundzwanzigtausend in die Länge, und in die Breite zehntausend. Die ganze Länge soll sein fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend;
14 Sie dürfen nichts davon verkaufen, nichts davon vertauschen. Das beste Stück des Landes darf nicht veräußert werden, weil es heilig ist dem Herrn.
Und sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen, noch veräußern das Erstling des Landes, denn Heiligkeit ist es dem Jehovah.
15 Fünftausend Ellen aber, die noch in der Breite übrig, nebst den fünfundzwanzigtausend in der Länge, sind für die Stadt gemeines Land zum Wohnen sowie Weideplätze. Die Stadt sei in der Mitte!
Und die fünftausend, die übrig sind in der Breite vorn an den fünfundzwanzigtausend, sollen gemeines Land sein, für die Stadt zum Wohnen und zum Weichbilde, und die Stadt sei in der Mitte.
16 Und dies sind ihre Maßverhältnisse: Die Nordseite hat an viertausend und fünfhundert Ellen, die Südseite viertausend und fünfhundert, die Ostseite viertausend und fünfhundert, die Westseite viertausend und fünfhundert.
Und das sind ihre Maße: Die Mitternachtseite viertausendfünfhundert, und die Mittagseite viertausendfünfhundert, und die Ostseite viertausendfünfhundert, und die Meerseite viertausendfünfhundert.
17 Besitzen soll die Stadt ein Weideland nach Norden an zweihundertfünfzig Ellen, nach Süden zu zweihundertfünfzig, nach Osten auch zweihundertfünfzig, nach Westen ebenfalls zweihundertfünfzig!
Und das Weichbild der Stadt soll sein gen Mitternacht zweihundertfünfzig, und gen Mittag zweihundertfünfzig, und gen Osten zweihundertfünfzig, und gegen das Meer zweihundertfünfzig.
18 Und was noch in der Länge übrig ist, von dem geweihten Stück des Heiligtumes abgesehen, zehntausend Ellen gegen Osten, zehntausend gegen Westen, ganz abgesehen vom geweihten Stück des Heiligtums, davon soll der Ertrag zur Nahrung denen dienen, die ihren Dienst der Hauptstadt widmen!
Und was neben der Hebe des Heiligtums noch übrigbleibt in der Länge entlang der Hebe der Heiligkeit, zehntausend gegen Osten und zehntausend dem Meere zu, und ist entlang der Hebe des Heiligtums, dessen Ertrag sei zum Brot für die, welche der Stadt dienen.
19 Und wer der Hauptstadt Dienste tut, für den soll man aus allen Stämmen Israels gut sorgen!
Und die, so in der Stadt dienen, sollen aus allen Stämmen Israels ihr dienen.
20 All das geweihte Land an fünfundzwanzigtausend Ellen, zu fünfundzwanzigtausend im Geviert, sollt ihr als heilig Stück zu dem Besitz der Stadt hin aussondern!
Die ganze Hebe sei fünfundzwanzigtausend bei fünfundzwanzigtausend; als Geviertes sollt ihr die Hebe des Heiligtums heben zum Eigentum der Stadt.
21 Was dann noch übrigbleibt, gehört dem Fürsten, zu beiden Seiten des geweihten Stückes und des Eigentums der Stadt, vor jenen fünfundzwanzigtausend Ellen des geweihten Landes bis zu der Grenze gegen Osten und westwärts vor den fünfundzwanzigtausend bis zu der Grenze gegen Westen, entsprechend jenen Teilen. Das sei des Fürsten! Doch das geweihte Land des Heiligtums sowie des Hauses Heiligtum sei mitten drin!
Und das übrige sei für den Fürsten hüben und drüben an der Hebe der Heiligkeit und am Eigentum der Stadt vorn an den fünfundzwanzigtausend der Hebe bis zur Grenze gen Osten und meerwärts, vor den fünfundzwanzigtausend bei der Grenze meerwärts, den Teilen entlang sei für den Fürsten; und die Hebe der Heiligkeit und das Heiligtum des Hauses seien in dessen Mitte.
22 Was, abgesehn vom Eigentume der Leviten und der Stadt, inmitten dessen, was des Fürsten ist, in dem Gebiet von Benjamin und Juda liegt, das soll dem Fürsten eigen sein!
Und von dem Eigentum der Leviten, vom Eigentum der Stadt, die inmitten dessen sind, das des Fürsten ist, zwischen der Grenze Jehudahs und der Grenze Benjamins, das sei des Fürsten.
23 Was nun die andern Stämme anbetrifft, so liegt für Benjamin ein Teil vom Osten bis zum Westen.
Und von den übrigen Stämmen von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Benjamin einen;
24 Und an der Grenze Benjamins für Simeon ein Teil vom Osten bis zum Westen.
Und an der Grenze Benjamins von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Simeon einen;
25 Und an der Grenze Simeons für Issakar ein Teil vom Osten bis zum Westen.
Und an der Grenze Simeons von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Jissaschar einen;
26 Und an der Grenze Issakars für Zabulon ein Teil vom Osten bis zum Westen.
Und an der Grenze Jissaschars von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Sebulon einen;
27 Und an der Grenze Zabulons für Gad ein Teil vom Osten bis zum Westen.
Und an der Grenze Sebuluns von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Gad einen.
28 Und an der Grenze Gads nach Süden auf der Mittagsseite soll sich die Grenze hinziehn von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und zu dem Tale bis ans große Meer!
Und an der Grenze Gads auf der Seite gen Mittag südlich sei die Grenze von Thamar bis zum Haderwasser, von Kadesch bis gegen den Bach hin zum großen Meer.
29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz den Stämmen Israels verlosen sollt, und das sind ihre Erbteile." Ein Spruch des Herrn, des Herrn.
Dies ist das Land, das ihr als Erbe den Stämmen Israels zufallen lassen sollt, und dies sind ihre Teile, spricht der Herr Jehovah.
30 "Dies sind die Ausgänge der Stadt: viertausend und fünfhundert nach Maßen auf der Seite gegen Norden.
Und dies sind die Ausgänge der Stadt: von der Ecke der Mitternacht viertausendfünfhundert sei ihr Maß.
31 Der Hauptstadt Tore heißen nach den Stämmen Israels. Drei Tore liegen gegen Norden: das Tor des Ruben eines, das Tor des Juda eines, das Tor des Levi eines.
Und die Tore der Stadt seien nach dem Namen der Stämme Israels: drei Tore gen Mitternacht, ein Tor Ruben, ein Tor Jehudah, ein Tor Levi.
32 Und gegen Osten viertausend und fünfhundert; da liegen auch drei Tore: das Tor des Joseph eines, das Benjaminstor eines, das Tor des Dan auch eines.
Und auf der Ecke gen Osten viertausendfünfhundert; und drei Tore, und zwar: Tor Joseph eines, Tor Benjamin eines und Tor Dan eines.
33 Und gegen Mittag viertausend und fünfhundert nach dem Maß, da liegen auch drei Tore: das Tor des Simeon eines, das Tor des Issakar eines, das Tor des Zabulon auch eines.
Und auf der Mittagseite viertausendfünfhundert das Maß, und drei Tore: Tor Schimeon eines, Tor Jissaschar eines, Tor Sebulun eines.
34 Und gegen Westen viertausend und fünfhundert; da liegen auch drei Tore: das Tor des Gad eines, das Tor des Aser eines, das Tor des Naphtali auch eines.
Die Seite nach dem Meer viertausendfünfhundert. Ihrer Tore sind drei: ein Tor Gad, ein Tor Ascher, Naphthali ein Tor.
35 Im Umkreis sind es achtzehntausend Ellen. Die Stadt heißt von dem Tage an: 'Der Herr ist dort.'"
Ringsum achtzehntausend, und der Name der Stadt sei von dem Tage an Jehovah allda!

< Hesekiel 48 >